Wie hoch ist die Einkommensgrenze für die Familienversicherung?

Für die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung gilt 2026 eine Einkommensgrenze von 565 € monatlich; bei Einkommen aus einem Minijob liegt die Grenze bei 603 € monatlich; diese Grenzen sind dynamisch und werden jährlich angepasst, wobei auch das Gesamteinkommen (abzüglich Freibeträgen) entscheidend ist.

Wie viel darf man maximal verdienen, um familienversichert zu sein?

Die allgemeine Einkommensgrenze beträgt ein Siebtel (1/7) der monatlichen Bezugsgröße in der Sozialversicherung (2026: 565,00 Euro). Die zweite Einkommensgrenze gilt für Personen, die eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob) ausüben und beträgt 603,00 Euro.

Wie hoch ist die Einkommensgrenze für Familienversicherung 2025?

Welche Einkommensgrenze gilt für mitversicherte Angehörige? Die Einkommensgrenze liegt bei 535 Euro monatlich (Stand 2025). Das Gesamteinkommen ist laut Gesetz die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts.

Welche Grenze für das steuerpflichtige Einkommen gilt ab 2025 in der Familienversicherung, um weiterhin mitversichert zu bleiben?

Wie hoch ist die Obergrenze für die beitragsfreie Familienversicherung 2025? Die Obergrenze für die beitragsfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beträgt im Jahr 2025 monatlich 535 Euro. Das entspricht einem Siebtel der Bezugsgröße, die 2025 auf 3.745 Euro monatlich festgesetzt wurde.

Wann entfällt die Familienversicherung Einkommensgrenze?

Ja, wenn Ihr Familienmitglied im Jahr 2026 insgesamt regelmäßig mehr Einkommen hat als monatlich 565 Euro, ist keine Familienversicherung möglich.

Familienversicherung GKV EINFACH erklärt! (VMK Versicherungs-Lexikon)

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Wann fliegt man aus der Familienversicherung raus?

Die Familienversicherung entfällt, wenn Kinder das 18. Lebensjahr vollenden (oder 25 bei Ausbildung/Freiwilligendienst), wenn das Gesamteinkommen die monatliche Grenze (ca. 565 € / 603 € bei Minijob, Stand 2024/2025) überschreitet, bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit, bei Scheidung oder wenn der Wohnsitz ins Ausland verlegt wird. Auch bei Ehepartnern entfällt die Versicherung, wenn der Hauptverdiener nicht gesetzlich versichert ist und sein Einkommen die Grenze überschreitet. 

Was zählt als Einkommen bei der Krankenkasse Familienversicherung?

Für die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung gilt eine Einkommensgrenze von 535 Euro im Monat. Im Minijob sind es 556 Euro. Zum Einkommen zählen unter anderem Lohn, Renten und Kapitelerträge. Änderungen beim Einkommen musst Du direkt der Krankenkasse melden.

Wann entfällt die Familienversicherung für den Ehepartner?

Die Familienversicherung für Ehepartner entfällt, wenn der Partner selbst krankenversicherungspflichtig wird (z. B. durch eigene Anstellung über der Grenze), hauptberuflich selbständig ist, Beamter oder Richter wird, oder wenn die Ehe durch Scheidung endet, wobei die Familienversicherung bis zum rechtskräftigen Scheidungsurteil bestehen bleibt, danach endet sie, und der Partner muss sich eigenständig versichern, eventuell über eine freiwillige Weiterversicherung oder durch Unterhaltszahlungen abgedeckt. Eine weitere wichtige Voraussetzung ist die Einhaltung der Einkommensgrenze: Das monatliche Gesamteinkommen des Ehepartners darf die festgelegte Grenze (2026: ca. 565 €/603 € bei Minijob) nicht regelmäßig überschreiten.
 

Wie überprüft die Krankenkasse mein Einkommen?

Regelmäßig werden die Versicherten keine andere zuverlässige Möglichkeit haben, als ihre Einkommensverhältnisse mit ihren Einkommensteuerbescheiden glaubhaft darzulegen; folglich darf die Krankenkasse die Vorlage der Einkommensteuerbescheide verlangen.

Was ist die "regelmäßige Gesamteinkommensgrenze" für die Familienversicherung?

Dazu gibt es eine Einkommensgrenze für die Familienversicherung. Ihre Angehörigen dürfen kein regelmäßiges Gesamteinkommen haben, das 565 Euro ( 2026 ) im Monat überschreitet. Bei einem Einkommen aus einem Minijob liegt die Grenze bei 603 Euro monatlich.

Wann ist eine Familienversicherung nicht möglich?

Die Familienversicherung endet, wenn das Kind das 18. Lebensjahr vollendet, es sei denn, es ist noch in Ausbildung (bis 25), studiert (bis 25, ggf. länger), ist nicht erwerbstätig (bis 23) oder behindert; wichtig sind auch die monatlichen Einkommensgrenzen (ab 2025: 535 €, Minijobber 556 €) und dass der Hauptverdiener gesetzlich versichert ist. Überschreitet das Einkommen die Grenze, fällt die Familienversicherung weg. 

Kann ich familienversichert bleiben, wenn ich einen Minijob habe?

Ja, wenn Sie in dem Minijob nicht mehr als 603 Euro pro Monat verdienen. Weitere beitragspflichtige Einkünfte dürfen Sie allerdings als Familienversicherter nicht haben.

Ist das Gesamteinkommen brutto oder netto?

Bestimme das Bruttoeinkommen: Das Bruttoeinkommen ist das Gesamteinkommen, das eine Person in einem bestimmten Zeitraum verdient, bevor Steuern und Abzüge abgezogen werden. Dies kann zum Beispiel das Gehalt, Boni, Provisionen oder andere Einkommensquellen umfassen.

Kann ich familienversichert bleiben, wenn ich arbeite?

Kann ich bei der Krankenkasse familienversichert bleiben? Nein, wenn Sie berufstätig sind, müssen Sie sich selbst versichern, entweder als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer, oder als selbstständige Person.

Ist man als Kleinunternehmer familienversichert?

Kann man als Kleinunternehmer familienversichert bleiben? Kleinunternehmer, die ihre selbstständige Tätigkeit als Nebenberuf ausüben, können beitragsfrei in die Familienversicherung aufgenommen zu werden, sofern ihr Gesamteinkommen maximal 565 Euro im Monat (Stand 2026) beträgt.

Wie hoch darf meine Rente sein, um familienversichert zu bleiben?

Damit Sie in der Familienversicherung des Ehe- oder Lebenspartners versichert bleiben können, müssen Sie grundsätzlich die Vorversicherungszeit erfüllt haben und die Höhe Ihres Gesamteinkommens muss unterhalb von 535 Euro monatlich liegen.

Welche Einkünfte muss ich der Krankenkasse melden?

Sie müssen der Krankenkasse alle Einnahmen melden, die Ihren Lebensunterhalt bestreiten, wie Arbeitslohn, Einkünfte aus Selbstständigkeit, Vermietung/Verpachtung, Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden), Renten (gesetzlich, Betriebs-, Pensionen) und Unterhalt vom Ex-Partner, da diese zur Beitragsbemessung herangezogen werden; nicht beitragspflichtig sind u.a. Kinder-, Elterngeld und Kindergeld. Die Meldung erfolgt meist durch jährliche Einkommensnachweise, oft über den Einkommensteuerbescheid, besonders bei freiwilliger Versicherung. 

Wann fliegt man aus der gesetzlichen Krankenkasse?

Man „fliegt“ aus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), wenn das regelmäßige Jahreseinkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) übersteigt (2026: 77.400 €) oder bestimmte andere Kriterien erfüllt sind (z.B. über 55 Jahre alt und länger privat versichert), was zur Versicherungsfreiheit führt und den Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) oder eine freiwillige GKV ermöglicht, wobei bei Überschreiten der Grenze das Ende der Pflicht in der GKV erst zum Jahresende eintritt, wenn auch im Folgejahr die Grenze überschritten wird. 

Was zählt nicht zum Gesamteinkommen?

Es ist in § 16 SGB IV definiert. Das Gesamteinkommen besteht hiernach aus der Summe der Einkünfte der Person im Sinne des deutschen Steuerrechts. Dies hat zur Folge, dass steuerfreie Bezüge nicht zum Gesamteinkommen hinzuzuzählen sind.

Wie viel darf man verdienen, um noch familienversichert zu sein?

Für die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung gilt aktuell (Stand 2025/2026) eine monatliche Einkommensgrenze von 535 €, die nicht überschritten werden darf; bei einem Einkommen aus einem Minijob liegt die Grenze bei 603 € (bzw. 556 € nach anderen Quellen). Diese Grenze bezieht sich auf das monatliche Gesamteinkommen und wird jährlich angepasst, wobei sie sich auf ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße stützt. 

Bin ich noch familienversichert, wenn mein Mann Rentner ist?

Ja, Sie können auch in der Rente unter zwei bestimmten Voraussetzungen familienversichert sein. Jetzt die Familienversicherung hier beantragen. Alle Informationen rund um Beiträge und Mitgliedschaft von Rentnerinnen und Rentnern bei der DAK-Gesundheit.

Ist eine Ehefrau automatisch mitversichert?

Achtung: Der Ehepartner ist nicht unbedingt automatisch mitversichert! Bei Vertragsabschluss legen Sie fest, wer in der Haftpflichtversicherung mitversichert sein soll. Ein gemeinsamer Haushalt oder Wohnsitz bedeutet nicht, dass der Vertrag automatisch beide Personen einschließt.

Wie viel Geld darf man verdienen, um in der Familienversicherung zu bleiben?

Für die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung gilt aktuell (Stand 2025/2026) eine monatliche Einkommensgrenze von 535 €, die nicht überschritten werden darf; bei einem Einkommen aus einem Minijob liegt die Grenze bei 603 € (bzw. 556 € nach anderen Quellen). Diese Grenze bezieht sich auf das monatliche Gesamteinkommen und wird jährlich angepasst, wobei sie sich auf ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße stützt. 

Was zählt zum Gesamteinkommen bei der Familienversicherung?

Als Gesamteinkommen zählen nur regelmäßige Einkünfte. Einkünfte, die von vornherein für nicht mehr als drei Monate erzielt werden, gelten als unregelmäßig (Ausnahme: Einmalzahlungen aus nicht selbstständiger Beschäftigung). Sie schließen damit die Familienversicherung nicht aus.

Welche Einkommensgrenze gilt für gesetzlich familienversicherte Angehörige?

Die allgemeine Einkommensgrenze beträgt ein Siebtel (1/7) der monatlichen Bezugsgröße in der Sozialversicherung (2026: 565,00 Euro). Die zweite Einkommensgrenze gilt für Personen, die eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob) ausüben und beträgt 603,00 Euro.