Welche Schäden übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt gesetzlich verpflichtend Schäden ab, die Sie mit Ihrem Fahrzeug anderen Personen oder deren Eigentum zufügen, einschließlich Personen-, Sach- und Vermögensschäden, wie Reparaturkosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder Umweltschäden, und wehrt gleichzeitig unberechtigte Ansprüche Dritter ab. Sie zahlt jedoch nicht für Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug, dafür benötigen Sie eine Kaskoversicherung.

Für welche Schäden kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung auf?

Was ist eine Kfz Haftpflichtversicherung? Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung, die jedes Auto braucht, um auf der Straße fahren zu dürfen. Sie haftet bei Personen- und Sachschäden, die Sie mit Ihrem eigenen Fahrzeug verursachen, aber nicht bei Schäden am eigenen Fahrzeug.

In welchen Fällen zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht?

Wann muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung nicht zahlen? Eine Kfz-Haftpflichtversicherung muss nicht zahlen, wenn der Schaden vorsätzlich vom Versicherungsnehmer verursacht wurde oder wenn grobe Fahrlässigkeit, wie das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, nachgewiesen wird.

Welche Schäden deckt die Kfz-Haftpflichtversicherung ab?

Deine Kfz-Haftpflicht zahlt bei Schäden, die Du mit Deinem Auto anderen Menschen, deren Sachen im Sinne von Gegenständen oder deren Vermögen zufügst. Für Schäden an Deinem eigenen Wagen zahlt nicht die Haftpflicht. Dafür brauchst Du eine Teilkaskoversicherung oder eine Vollkaskoversicherung.

Welche Schäden deckt die Haftpflichtversicherung beim Auto ab?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden an anderen Fahrzeugen oder fremden Gegenständen, die Sie mit Ihrem Auto verursachen. Gesetzlich vorgeschrieben sind 1,22 Millionen Euro – die Allianz zahlt für Sachschäden jedoch bis zu 100 Millionen Euro.

Kfz Haftpflicht - Die Kfz-Versicherung erklärt

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Welche Schäden deckt die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht ab?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung leistet nicht: bei Schäden am eigenen Fahrzeug. bei genehmigten oder auch ungenehmigten Rennen. bei vorsätzlichen Handlungen, die den Schaden verursacht haben.

Welche Beispiele gibt es für Schadensfälle in der Kfz-Haftpflichtversicherung?

Hier findest du Beispiele für Schadensfälle in der Kfz-Haftpflicht und Kaskoversicherung.

  • Fahren ohne TÜV. ...
  • Auto gestohlen. ...
  • Wertgegenstände aus Auto geklaut. ...
  • Auto im Urlaub gestohlen. ...
  • Schäden durch Vandalismus am Auto. ...
  • Verkehrsunfall durch überhöhte Geschwindigkeit. ...
  • Wildwechsel: Unfälle durch Rehe, Hirsche und Wildschweine.

Welche 3 Schadensarten sind bei der Kfz-Haftpflicht abgedeckt?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland verpflichtend, um mit einem Fahrzeug am Straßenverkehr teilzunehmen. Die Versicherung greift bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die du mit deinem Auto verursacht hast. Das kann zum Beispiel ein Blechschaden, eine beschädigte Leitplanke oder Schmerzensgeld sein.

Welche Schäden kann man der Haftpflichtversicherung melden?

Der Haftpflichtversicherung melden Sie versehentlich verursachte Personen-, Sach- und Vermögensschäden an Dritten, wie z.B. Verletzungen, zerbrochene Gegenstände, Schäden an geliehenen Sachen, Mietsachschäden (Fenster, Türen) oder Schlüsselverlust, aber auch Folgeschäden wie Behandlungskosten oder Schmerzensgeld. Wichtig: Schäden an eigenen Sachen, vorsätzlich verursachte Schäden, Schäden durch berufliche Tätigkeit, Kfz-Unfälle (hier gilt die Kfz-Haftpflicht) oder Schäden durch spezielle Tiere (Hunde, Pferde) sind meist ausgeschlossen. Melden Sie den Schaden umgehend, am besten innerhalb einer Woche, damit die Versicherung die Regulierung nicht ablehnt. 

Was steht mir bei einem Kfz Haftpflichtschaden zu?

Die Ansprüche können vielfältig sein, hierzu zählen der Sachschaden am Fahrzeug, Wertminderung, Nutzungsausfallentschädigung, Leihwagen, Abschleppkosten, Standgebühren, Verdienstausfall, Schmerzensgeld, Gutachterkosten, Rechtsanwaltskosten und weitere.

Wann übernimmt die Haftpflichtversicherung den Schäden nicht?

Die Haftpflichtversicherung zahlt nicht bei vorsätzlich verursachten Schäden, Schäden im Job, Schäden an eigenen Sachen, selbst zugefügten Körperschäden oder bei grober Fahrlässigkeit (z.B. Fahren ohne TÜV, Alkohol), wobei bei grober Fahrlässigkeit oft eine Leistungskürzung droht; auch bei Schäden an mitversicherten Personen oder bei bestimmten vertraglichen Pflichtverletzungen wie Vertragsstrafen greift sie nicht. Lücken können oft durch Zusatzbausteine (z.B. Gefälligkeitsschäden, Mietsachschäden) geschlossen werden.
 

Was ist der Unterschied zwischen Haftpflichtschaden und Kaskoschaden?

Ein Kaskoschaden tritt immer dann ein, wenn Ihr eigenes Fahrzeug Schäden nimmt und die Kosten durch Ihre eigene Teil- oder Vollkaskoversicherung reguliert werden sollen. Anders als bei einem Haftpflichtschaden reguliert hier nicht die gegnerische Versicherung, sondern Ihre eigene.

Wann zahlt die Autoversicherung den Schäden nicht?

Grob fahrlässig und vorsätzlich herbeigeführte Schäden: Je nach Schwere der Fahrlässigkeit werden Leistungen gekürzt. Falsche oder nicht gemeldete Angaben, versäumter TÜV: Falsche Angaben zu Fahrern, Umbauten und auch versäumte Hauptuntersuchungen führen dazu, dass Versicherungen nicht zahlen.

Wann zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht?

Selbstverschuldeter Kfz-Unfall: Die Versicherung zahlt nicht in jedem Fall den vollen Schaden an Ihrem Fahrzeug. Anders hingegen sieht es jedoch aus, wenn Sie selbst Unfallverursacher waren. In diesem Fall können Sie sich für die Schadensregulierung nicht an Ihre Haftpflicht wenden.

Welche Art von Schäden deckt die Haftpflichtversicherung ab?

Grundsätzlich deckt eine private Haftpflichtversicherung Schäden ab, die der Versicherte einem Dritten zugefügt hat. Dabei kann es sich um Schäden an Leben und Gesundheit, körperlicher Unversehrtheit, Eigentum oder auch Vermögen handeln.

Wann zahlt die Autoversicherung nicht?

Eine Versicherung zahlt nicht, wenn der Schaden nicht gedeckt ist, Sie grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt haben (z.B. unter Alkoholeinfluss), Sie falsche Angaben machten, Prämien nicht gezahlt wurden oder der Schaden vor Vertragsabschluss bestand; auch Meldefristen müssen eingehalten werden. Typische Ablehnungsgründe sind grobe Fahrlässigkeit (Unfall betrunken), falsche Angaben bei Vertragsabschluss (z.B. Fahrer, Umbauten) oder das Versäumen wichtiger Fristen (TÜV, Meldung).
 

Welche Schadensfälle übernimmt die Haftpflichtversicherung?

Die Haftpflichtversicherung zahlt für unbeabsichtigt verursachte Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Sie Dritten zufügen, wie z.B. Heilkosten bei Verletzungen, Reparaturen oder Schadensersatz und wehrt ungerechtfertigte Forderungen ab (passiver Rechtsschutz). Sie deckt oft auch Schäden an gemieteten Sachen (Mietsachschäden), Schäden durch Kinder und Hunde sowie Schlüsselverlust ab, schließt aber absichtliche Schäden aus.
 

Welche Vorschäden muss man angeben?

Ein Kratzer am Auto, ein undichtes Hausdach, ein Einbruch in der Wohnung: All das können im Versicherungswesen sogenannte Vorschäden sein, die gemeldet werden müssen.

Wie lange habe ich Zeit, einen Haftpflichtschaden zu melden?

Wenn Sie selbst geschädigt wurden, dann sind Sie dazu berechtigt, Forderungen an die gegnerische Haftpflichtversicherung zu stellen. Dazu sollten Sie der gegnerischen Versicherung den Unfall melden, wobei die Frist nicht länger als zwei Wochen dauern darf, nachdem Sie von dem Schadensereignis erfahren haben.

Was deckt die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht ab?

Bei schweren Verkehrsunfällen mit Personenschäden kann es jedoch schnell dazu kommen, dass die Mindestdeckung der Versicherung nicht ausreicht. Dies ist etwa der Fall, wenn eine Person bei einem Unfall so schwer verletzt wird, dass dauerhafte Schäden zurückbleiben.

Für welche Schäden kommt die Kfz-Haftpflicht auf?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt gesetzlich alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die Sie anderen mit Ihrem Fahrzeug zufügen, wie Reparaturkosten für fremde Autos, Heilbehandlungskosten für verletzte Personen (Schmerzensgeld) und Verdienstausfälle, und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Sie zahlt nicht für Schäden am eigenen Fahrzeug – dafür sind Teil- oder Vollkasko zuständig – und kann bei grober Fahrlässigkeit (z.B. Alkohol) Leistung kürzen. 

Welche Schäden deckt die Haftpflichtversicherung bei einem Autoschaden ab?

Die eigene Privathaftpflichtversicherung zahlt nur Schäden, die Sie einem anderen Wagen zufügen, wenn Ihr Auto nicht beteiligt ist - also z. B., wenn Sie Radfahren, Ihre Drohne auf ein parkendes Auto geflogen ist oder ein Dachziegel von Ihrem Einfamilienhaus auf ein Kfz gefallen ist.

Was zählt zu Haftpflichtschäden?

Ein Haftpflichtschaden besteht, wenn eine Person einer Dritten aus Versehen einen Schaden zufügt oder deren Eigentum beschädigt, für dessen Schadenersatz der oder die Verursacher:in gesetzlich verpflichtet ist. Die Kosten solcher Schäden übernehmen in den meisten Fällen die private Haftpflichtversicherung.

Welche Ansprüche gibt es bei Kfz Haftpflichtschaden?

Im Regelfall erstatten Kfz-Haftpflichtversicherungen die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert, zu dem der Unfallwagen verkauft werden kann. Hinzu kommt eine Nutzungsausfallentschädigung oder ein Mietwagen für die Dauer der Ersatzbeschaffung.

Was versteht man unter Schadensersatz bei der Kfz-Haftpflichtversicherung?

Das Grundprinzip des Schadenersatzes ist die Wiederherstellung des vorherigen Zustands, als ob kein Schaden eingetreten wäre. Sofern die Wiederherstellung aber nicht möglich oder untunlich ist, wird der Schaden in Geld ersetzt.