Was darf dem Mieter nicht verrechnet werden?

Mieter müssen Instandhaltung, Instandsetzung, Reparaturen, Verwaltungskosten (z.B. Hausverwaltung, Bankgebühren, Porto) sowie Versicherungen (z.B. Mietkaution, Mietausfall) und die Miete selbst nicht zahlen; auch die Kosten für das neue Nebenkostenprivileg bei Kabelgebühren entfallen seit 2024, ebenso die Rauchmelder-Miete. Diese Kosten gehören zur Sphäre des Vermieters, der sie trägt oder über die Miete einpreist, nicht über die Nebenkostenabrechnung umlegt.

Welche Kosten dürfen nicht auf den Mieter umgelegt werden?

Zu den nicht umlagefähigen Nebenkosten zählen alle Nebenkosten, die in keinem Zusammenhang mit den Mieter:innen der Immobilie stehen. Hierzu zählen zum Beispiel die Kosten für die Instandhaltung der Immobilie, Rücklagen oder auch Reparaturkosten. Dies fällt in die Verantwortung der Vermieterin oder des Vermieters.

Welche Kosten dürfen nicht in den Nebenkosten abgerechnet werden?

In den Nebenkosten sind Reparaturen, Instandhaltung, Verwaltungskosten, Bankgebühren, Modernisierungskosten, individuelle Stromkosten, Telefon- und Internetkosten sowie die Anschaffung von Geräten (z.B. Mülltonnen, Rauchmelder) nicht enthalten, da diese vom Vermieter zu tragen sind; auch Kabelgebühren für TV dürfen seit Mitte 2024 nicht mehr umgelegt werden. Umlagefähig sind nur laufende, wiederkehrende Betriebskosten wie Grundsteuer, Wasser, Heizung (anteilig), Hausmeister (anteilig), Müllabfuhr und Versicherungen. 

Welche Kosten darf der Vermieter dem Mieter in Rechnung stellen?

Umlagefähige Betriebskosten

  • Grundsteuer.
  • Wasserversorgungskosten (Verbrauch, Grundgebühren, Zählerkosten, etc.)
  • Entwässerungskosten.
  • Heizung und Warmwasser.
  • Kosten für den Betrieb eines Personen- oder Lastenaufzugs (falls vorhanden)
  • Straßenreinigung.
  • Abfallentsorgung.
  • Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung.

Kann die Gebäudeversicherung komplett auf den Mieter umgelegt werden?

Hier ist in § 2 Nr. 13 klar geregelt: „Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm-, Wasser- sowie sonstige Elementarschäden“ dürfen auf die Mietergemeinschaft umgelegt werden. In den Nebenkosten darf die Gebäudeversicherung also angesetzt werden; sie gehört damit zu den sogenannten umlagefähigen Kosten.

Nebenkosten Wohnung - was darf der Vermieter auf Mieter umlegen? | Baufinanzierung leicht gemacht

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Welche Versicherung darf nicht auf Mieter umgelegt werden?

Vermieter dürfen keine Versicherungen auf Mieter umlegen, die persönliche Risiken des Vermieters abdecken, wie Rechtsschutz-, Mietausfall- und private Haftpflichtversicherungen. Auch Kosten für Reparaturversicherungen oder eine private Hausratversicherung sind nicht umlagefähig. Umlagefähig sind nur notwendige Sach- und Haftpflichtversicherungen für das Gebäude selbst (z.B. Gebäude-, Glas-, Öltankversicherung), sofern dies im Mietvertrag vereinbart wurde. 

Kann der Vermieter die Grundsteuer auf den Mieter umlegen?

Ja, die Grundsteuer gehört zu den umlagefähigen Betriebskosten (§ 556 Abs. 1 BGB). Es kann also sein, dass höhere Grundsteuern die Nebenkostenabrechnungen belasten. ABER: Es ist wichtig zu beachten, dass die Umlage der Grundsteuer nur dann zulässig ist, wenn sie im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde.

Welche Kosten koennen vom Mieter verrechnet werden?

Umlagefähige Nebenkosten

  • Grundsteuer.
  • Aufzugskosten.
  • Wasserkosten.
  • Abwassergebühr für Schmutzwasser und Niederschlagswasser.
  • Müllabfuhr und Entsorgung von Sperrmüll.
  • Straßenreinigung inklusive Schneeräumung.
  • Gebäudereinigung.
  • Gartenpflege und Pflege von Allgemeinflächen.

Welche Betriebskosten dürfen nicht auf den Mieter umgelegt werden?

Nicht umlagefähige Nebenkosten sind Kosten, die der Vermieter selbst tragen muss, da sie nicht direkt mit dem Gebrauch der Mietsache zusammenhängen; dazu zählen Instandhaltung, Reparaturen, Verwaltungskosten (z.B. Bankgebühren, Buchhaltung, Hausverwaltung), Rücklagen, Versicherungen (außer Gebäudehaftpflicht) und Modernisierungskosten, während Kosten für Rauchmelder seit 2022 ebenfalls nicht mehr umgelegt werden dürfen. Diese Kosten stehen in keinem direkten Zusammenhang mit den Mietern, sondern betreffen die allgemeine Bewirtschaftung und Substanz des Gebäudes. 

Welche Fehler sind in der Nebenkostenabrechnung häufig?

Fünf häufige Fehler bei der Betriebskostenabrechnung

  1. Die formellen Mindestanforderungen an eine Betriebskostenabrechnung werden nicht eingehalten. ...
  2. Es wird ein falscher Abrechnungszeitraum gewählt. ...
  3. Es werden Betriebskosten abgerechnet, die vertraglich nicht vereinbart wurden.

Was macht eine Nebenkostenabrechnung ungültig?

Eine Nebenkostenabrechnung ist ungültig oder zumindest unwirksam für Nachforderungen, wenn der Vermieter sie nicht fristgerecht bis zum 31.12. des Folgejahres erstellt hat (Ausschlussfrist) oder wenn sie formelle Fehler aufweist, wie fehlende Angaben zum Abrechnungszeitraum, Verteilerschlüssel, Gesamtbeträgen oder eine unklare Mieter-Anschrift, die den Mieter an der Prüfung hindern. Inhaltliche Fehler berechtigen zur Korrektur, aber Nachforderungen können nach der Frist nicht mehr geltend gemacht werden; Guthaben sind jedoch weiterhin auszahlbar. 

Welche Kosten dürfen Vermieter jetzt nicht mehr über die Nebenkosten abrechnen?

Vermieter dürfen seit dem 1. Juli 2024 Kabel-TV-Gebühren nicht mehr über das sogenannte Nebenkostenprivileg abrechnen; Mieter zahlen diese direkt, müssen sich aber nicht zwingend am Sammelvertrag beteiligen. Generell sind Verwaltungskosten, Reparatur- und Instandhaltungskosten, Bankgebühren, Leerstandskosten und Anschaffungskosten für Geräte (z.B. Rauchmelder, Mülltonnen) immer nicht umlagefähig und müssen vom Vermieter getragen werden.
 

Was gehört zu einer korrekten Nebenkostenabrechnung?

Auf der Nebenkostenabrechnung muss der Zeitraum der Abrechnung enthalten sein. Hier werden die Betriebskosten für die verschiedenen Nebenkostenarten aufgelistet sowie die Gesamtkosten für das Haus. Dazu gehören beispielsweise Heizkosten, Wasser- und Abwasserkosten oder weitere Kosten, wie die für den Schornsteinfeger.

Was muss ein Mieter nicht zahlen?

Die nicht umlagefähigen Nebenkosten im Überblick:

  1. Instandhaltungskosten. ...
  2. Reparaturkosten. ...
  3. Verwaltungskosten. ...
  4. Einige Versicherungen. ...
  5. Anschaffung und Installation von Brand- und Rauchschutzgeräten. ...
  6. Einmalige Reinigungskosten. ...
  7. Neuanschaffung von Gartengeräten und die Anlage eines Gartens.

Welche Kosten dürfen nicht auf die Nebenkostenabrechnung umgelegt werden?

In den Nebenkosten sind Reparaturen, Instandhaltung, Verwaltungskosten, Bankgebühren, Modernisierungskosten, individuelle Stromkosten, Telefon- und Internetkosten sowie die Anschaffung von Geräten (z.B. Mülltonnen, Rauchmelder) nicht enthalten, da diese vom Vermieter zu tragen sind; auch Kabelgebühren für TV dürfen seit Mitte 2024 nicht mehr umgelegt werden. Umlagefähig sind nur laufende, wiederkehrende Betriebskosten wie Grundsteuer, Wasser, Heizung (anteilig), Hausmeister (anteilig), Müllabfuhr und Versicherungen. 

Kann ein Vermieter Anwaltskosten auf den Mieter umlegen?

Rechts- und Beratungskosten: Kosten für Rechtsberatung, Anwaltskosten oder Gerichtskosten kann der Vermieter nicht auf den Mieter umlegen. Kosten für die Durchführung von Eigenleistungen: Wenn der Vermieter selbst Arbeiten am Gebäude durchführt, können die Kosten dafür nicht auf den Mieter umgelegt werden.

Was darf der Vermieter nicht in Rechnung stellen?

Mieter müssen keine Kosten für Instandhaltung, Reparaturen, Verwaltung, Instandsetzung, Rücklagen und bestimmte Steuern (z.B. Grunderwerbsteuer) tragen; auch Kosten wie Hausverwaltung, Bankgebühren, Porto und Rechtsschutzversicherungen sind nicht umlagefähig, ebenso seit Juli 2024 die Kabelgebühren. Umlagefähig sind nur die in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) explizit genannten, laufenden Betriebskosten. 

Kann der Vermieter die Gebäudeversicherung auf den Mieter umlegen?

Die Kosten für die Gebäudeversicherung dürfen Immobilieneigentümer auf die Mieter umlegen. Bei Mehrfamilienhäusern erfolgt die Umlage meist je nach Anteil der einzelnen Wohnungen an der gesamten Wohnfläche. Vermieter müssen beim Abschluss einer Gebäudeversicherung darauf achten, dass die Prämie nicht überhöht ist.

Welche Nebenkosten dürfen nicht mehr angerechnet werden?

Welche Kosten dürfen niemals auf den Mieter umgelegt werden? Verwaltungskosten, Instandhaltungen, Bankgebühren, Finanzierungskosten und Rücklagen dürfen grundsätzlich nicht in die Nebenkostenabrechnung aufgenommen werden.

Welche Kosten sind nicht auf den Mieter umzulegen?

Mieter müssen keine Kosten für Instandhaltung, Reparaturen, Verwaltung, Instandsetzung, Rücklagen und bestimmte Steuern (z.B. Grunderwerbsteuer) tragen; auch Kosten wie Hausverwaltung, Bankgebühren, Porto und Rechtsschutzversicherungen sind nicht umlagefähig, ebenso seit Juli 2024 die Kabelgebühren. Umlagefähig sind nur die in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) explizit genannten, laufenden Betriebskosten. 

Welche Kosten müssen Mieter selber tragen?

Mieter müssen neben der Kaltmiete laufende Betriebskosten wie Grundsteuer, Wasser, Heizung, Müllabfuhr, Hausmeister, Gartenpflege, Gebäudereinigung, Straßenreinigung, Beleuchtung sowie Kosten für Aufzüge, Versicherungen und Kabelanschluss tragen, sofern dies im Mietvertrag vereinbart ist; Reparaturen und Instandhaltungskosten (außer Kleinreparaturen) sowie Verwaltungskosten sind hingegen nicht umlagefähig und müssen vom Vermieter übernommen werden. 

Sind 150 Euro Nebenkosten viel?

150 Euro Nebenkosten sind nicht pauschal viel oder wenig, sondern hängen stark von der Wohnungsgröße ab: Bei einer kleinen Wohnung (z.B. 40 m²) sind sie sehr hoch, bei einer größeren (z.B. 70-80 m²) eher durchschnittlich, da die Kosten pro Quadratmeter (ca. 2-3 €/m²) variieren; aktuell (2024/2025) können sie durch Energiepreise auch höher liegen. Entscheidend ist die Relation zu den Quadratmetern und der Ausstattung der Wohnung sowie Ihr persönlicher Verbrauch.
 

Welche Änderungen gibt es bei der Nebenkostenabrechnung im Jahr 2025?

Die Nebenkostenabrechnung für 2024 muss bis zum 31. Dezember 2025 bei Mietern eingehen, wobei 2025 auch Änderungen durch den gestiegenen CO2-Preis und die neue Grundsteuer spürbar werden, die Kosten erhöhen können, aber auch elektronische Belegeinsicht für Mieter erleichtern. Mieter sollten prüfen, ob die Abrechnung korrekt ist, da der Vermieter bei verspäteter Einreichung Nachforderungen nicht geltend machen kann, Guthaben aber auszahlen muss.
 

Wie hoch ist die Grundsteuer, die ich als Mieter bezahlen muss?

Handelt es sich zum Beispiel um einen einzelnen Mieter, so muss er die gesamte Grundsteuer, also 100 % zahlen, sofern die Umlage von Nebenkosten im Mietvertrag vereinbart ist.

Was darf ein Vermieter auf den Mieter umlegen?

Die folgende Übersicht zeigt, welche Posten Vermieterinnen und Vermieter laut Betriebskostenverordnung umlegen dürfen.

  1. Grundsteuer. ...
  2. Kosten der Wasserversorgung. ...
  3. Entwässerungskosten. ...
  4. Heizkosten. ...
  5. Warmwasserversorgung. ...
  6. Aufzugskosten. ...
  7. Straßenreinigung und Müllbeseitigung. ...
  8. Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung.

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