Wo kann ich mich über meine Rente informieren?

Die Versicherungsämter bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten, die Gemeindeverwaltungen und die Versichertenberater erteilen Auskünfte, beraten und nehmen Anträge entgegen. Telefonisch können Sie sich unter unserer kostenlosen Service-Nummer 0800 1000 4800 informieren.

Wo bekomme ich Informationen zur Rente?

Verfahrensablauf
  • Gehen Sie auf die Internetseite der Deutschen Rentenversicherung und klicken Sie auf "Online-Dienste". ...
  • Wählen Sie im Feld "Anforderung von" "Renteninformation" und geben Sie die restlichen Daten an.
  • Klicken Sie auf "Absenden".
  • Sie erhalten Ihre Renteninformation per Post.

Wer kann mir bei Rentenfragen helfen?

Rentenberatung durch Sozialverbände, Rentenberater und Versichertenälteste. Die Rentenversicherung ist erste Anlaufstelle für Ratsuchende in Rentenfragen. Ihre Beratung ist kostenlos.

Wem muss ich mitteilen, dass ich in Rente gehe?

#1 Rente beantragen

Wer in Rente gehen will, muss das nicht nur dem Arbeitgeber, sondern auch der Deutschen Rentenversicherung (DRV) mitteilen. Denn das eingezahlte Geld fließt nicht automatisch aufs Konto.

Wer berät mich für die Rente?

Die Adressen findet man unter www.deutsche-rentenversicherung.de im Internet. Auch telefonisch kann man sich informieren unter 0800 1000 4800, der kostenlosen Servicenummer der Deutschen Rentenversicherung. Für eine persönliche Beratung wenden Sie sich an unsere Auskunfts- und Beratungsstellen in Ihrer Nähe.

Rentenbescheid: So lesen Sie den Brief von der Rentenversicherung

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Wer füllt mit mir den Rentenantrag aus?

Grundsätzlich ist es ratsam, den Rentenantrag im Rahmen einer persönlichen Beratung auszufüllen. Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung können bei dem Ausfüllen der erforderlichen Formulare helfen und leiten die benötigten Unterlagen für Sie gleich weiter.

Wie bekomme ich einen Termin zur Rentenberatung?

Einen Termin können Sie ganz einfach auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung vereinbaren. Damit Ihr Berater oder Ihre Beraterin arbeiten kann, sollten Sie wichtige Unterlagen mitbringen, beispielsweise: einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.

Was muss ich erledigen, wenn ich in Rente gehe?

Gesetzliche Rente In 5 Schritten zum Rentenantrag
  • Sie benötigen: Personalausweis. ...
  • Schritt 1: Rentenkonto klären. Lücken können Rente kosten. ...
  • Schritt 2: Den Rentenantrag besorgen. ...
  • Schritt 3: Den Rentenantrag stellen. ...
  • Schritt 4: Den Rentenantrag einreichen. ...
  • Schritt 5: Den Rentenbescheid prüfen.

Wer informiert die Krankenkasse bei Renteneintritt?

Damit die Rentenzahlung sofort mit dem Rentenbeginn starten kann, empfehlen wir, die Unterlagen mindestens drei Monate vorher beim Rentenversicherungsträger einzureichen. Der Rentenversicherungsträger informiert die Krankenkasse direkt über den Rentenantrag und über die Bewilligung.

Wie lange vorher muss ich kündigen, wenn ich in Rente gehe?

Das Gesetz schreibt vor, dass Arbeitnehmer innerhalb von drei Jahren vor Erreichen des Renteneintrittsalters entscheiden, ob sie das Arbeitsverhältnis beenden möchten. Kündigen können Sie ein Jahr vor der Rente.

Wann soll man zur Rentenberatung gehen?

Ab dem 55. Lebensjahr besteht ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf Erteilung einer Rentenauskunft. Vor Erreichen des 55. Lebensjahres besteht zwar kein Rechtsanspruch, der Rentenversicherungsträger darf aber auf Antrag auch jüngeren Personen eine Auskunft erteilen.

Wie heißen die ehrenamtlichen Rentenberater?

Die ehrenamtlich tätigen Versichertenberaterinnen und Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung unterstützen und beraten die Versicherten und Rentner in allen Rentenangelegenheiten.

Wer hilft mir beim Ausfüllen eines Rentenantrags?

Wer hilft mir? Anlaufstellen sind die Deutsche Rentenversicherung, Versicherten-Beraterinnen und -Berater, die Versichertenältesten oder Versicherungsämter und Gemeindeverwaltungen.

Welche Jahrgänge dürfen vor 67 in Rente gehen?

Altersrente nach 35 Versicherungsjahren

Alle Versicherten der Jahrgänge 1949 bis 1963 können noch vor ihrem 67. Geburtstag ohne Abschläge in Rente gehen. Das Rentenalter wird schrittweise angehoben. Für alle, die 1964 oder später geboren sind, liegt das Renteneintrittsalter auch nach 35 Beitragsjahren bei 67 Jahren.

Wie erfahre ich, wie hoch meine Rente ist?

Informationen zu Ihrer Rentenhöhe finden Sie in den Unterlagen der Rentenversicherung. Sie können Ihre voraussichtliche Rentenhöhe jedoch auch berechnen. Das geht am einfachsten mit einem Online-Rentenrechner. t-online zeigt Ihnen, wie das funktioniert und worauf Sie dabei achten sollten.

Wann sollte man die Rente beantragen?

Wichtig: Stellen Sie den Antrag früh genug, mindestens drei bis vier Monate vor dem geplanten Rentenbeginn, damit die Rentenzahlung pünktlich beginnen kann.

Wer muss bei Renteneintritt informiert werden?

Muss ich den Arbeitgeber benachrichtigen, dass ich eine Rente beziehe? Bei Zahlung einer Rente sollte der Arbeitgeber darüber informiert werden. Unter Umständen kann sich der zusätzliche Rentenbezug steuerlich auf die Beschäftigung auswirken.

Wie erfahre ich, ob mein Rentenantrag bewilligt wird?

unter dem kostenfreien bundesweiten Servicetelefon: 0800 1000 4800.

Was wird monatlich von der Rente abgezogen?

Sofern Sie früher in Rente gehen möchten, müssen Sie mit einem Rentenabschlag rechnen. Dieser beträgt pro Monat vorzeitiger Inanspruchnahme 0,3 Prozent. Pro Jahr werden 3,6 Prozent von Ihrer Regelrente abgezogen. Insgesamt beträgt der maximale Abschlag 10,8 Prozent.

Was muss ich mitbringen, wenn ich meine Rente beantrage?

Generell benötigen wir diese Angaben beziehungsweise Unterlagen:
  1. Ihre Rentenversicherungsnummer.
  2. ggf. Personendokument (Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde oder Stammbuch in Kopie)
  3. Wie sind Sie kranken- und pflegeversichert?
  4. ggf. ...
  5. Ihre internationale Kontonummer IBAN und die internationale Bankleitzahl BIC.

Welche Rentner bekommen die Einmalzahlung von 5000 €?

Je nach Bundesland stehen Berechtigten Zahlungen in einer Höhe von 2500 bis 5000 Euro zu. Wer seinen Wohnsitz am 7. März 2023 in Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Hamburg, Thüringen oder Berlin hatte, kann bis zu 5000 Euro bekommen. In anderen Bundesländern beträgt die Zahlung 2500 Euro.

Wie lange vorher muss ich dem Arbeitgeber sagen, wenn ich in Rente gehe?

Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, den Antrag auf Altersrente etwa drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn zu stellen. Dann bleibt für dritte Stellen wie Arbeitgeber oder Krankenkasse ausreichend Zeit, alle nötigen Informationen zu übermitteln.

Wer berät mich zur Rente?

Übrigens: Die Stiftung Warentest gibt der Beratung der Deutschen Rentenversicherung nur die Note „ausreichend“. Stattdessen empfiehlt sie, zur Rentenberatung den SoVD aufzusuchen.

Wie lange wartet man auf einen Termin bei der Rentenversicherung?

Seit 2017 hat sich die Wartezeit von gut 20 Tagen auf mehr als 30 Werktage verlängert. Auch die Bearbeitungsdauer von Rentenanträgen ist deutlich länger geworden. Zuletzt benötigte die DRV rund 53 Arbeitstage für die Bearbeitung eines Rentenantrages!

Was muss ich zum Rentenberatungstermin mitbringen?

Mitzubringende Unterlagen: • die neueste aktuelle Rentenauskunft • Personalausweis und Geburtsurkunde Kinder • Krankenkassenkarte • Ausbildungsnachweis (Facharbeiterbrief oder ähnliches auch Ausbildungsvertrag) • IBAN und BIC Nummer der Bank, • ID- Nummer Finanzamt.