Wie viele Stunden darf ich als Rentner arbeiten, ohne dass meine Rente gekürzt wird?

Als Rentner dürfen Sie in Deutschland unbegrenzt arbeiten und hinzuverdienen, ohne dass Ihre Altersrente gekürzt wird – seit 2023 gilt dies auch für vorgezogene Altersrenten. Es gibt keine Stundenbegrenzung oder Verdienstgrenze mehr für Altersrentner; Sie können beliebig viel verdienen, ohne dass die Deutsche Rentenversicherung Ihre Zahlungen reduziert.

Wie lange darf ich als Rentner arbeiten, ohne dass meine Rente gekürzt wird?

Seit 2023 gilt: Wer eine Altersrente bezieht, kann unbegrenzt zu seiner Rente hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird - egal ob das Renteneintrittsalter erreicht ist oder noch nicht.

Welche Abzüge habe ich als Rentner, wenn ich arbeiten gehe?

Wenn Sie als Rentner arbeiten, fallen weiterhin Steuern und Sozialversicherungsbeiträge an, aber die Höhe hängt stark davon ab, ob Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben und welche Art von Job Sie ausüben – insbesondere bei Minijobs oder der neuen Aktivrente (ab 2026) gibt es steuerliche Vorteile und Freibeträge, während bei vorgezogenen Renten Hinzuverdienstgrenzen gelten, die bei Überschreitung zu Rentenkürzungen führen können. Grundsätzlich müssen Sie in der Kranken- und Pflegeversicherung zahlen, aber die Rentenversicherungs- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge entfallen oft nach Erreichen der Regelaltersgrenze.
 

Was darf ich als Rentner mit 65 dazuverdienen 2025?

Seit dem 1. Januar 2025 liegt die Geringfügigkeits grenze bei 556 Euro monatlich.

Kann man Rente beziehen und Vollzeit arbeiten gehen?

Ja, Sie können nach Erreichen der Regelaltersgrenze Vollzeit arbeiten und gleichzeitig Rente beziehen, wobei es seit 2023 keine Hinzuverdienstgrenzen mehr gibt und Sie unbegrenzt dazuverdienen können, ohne dass Ihre Rente gekürzt wird. Sie haben die Wahl, weiterhin Beiträge einzuzahlen, was Ihre Rente erhöht, oder darauf zu verzichten, wobei Sie dann mehr Netto behalten, aber auch keine neuen Rentenansprüche erwerben. 

Keine Steuern: ist der Hinzuverdienst neben der Rente wirklich steuerfrei?

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Kann man gleichzeitig Rente und Gehalt beziehen?

Ja, es ist möglich, gleichzeitig Rente und Gehalt zu beziehen, seit der sogenannten Flexirente gibt es bei Altersrenten in Deutschland keine generellen Hinzuverdienstgrenzen mehr – Sie dürfen so viel arbeiten, wie Sie wollen, ohne dass Ihre Rente gekürzt wird. Bei Erwerbsminderungsrenten gelten jedoch weiterhin feste Hinzuverdienstgrenzen. Wichtig ist, dass Steuern und Sozialabgaben trotzdem anfallen, wobei die neue Aktivrente ab 2026 einen steuerfreien Hinzuverdienst von bis zu 2.000 € ermöglicht. 

Wie viel kann man verdienen und trotzdem noch eine volle Rente erhalten?

Ab dem 1. Juli 2025 kann eine Einzelperson bis zu 218 $ pro zwei Wochen verdienen, ohne dass dies Auswirkungen auf ihre Rentenzahlungen hat (gegenüber 212 $ pro zwei Wochen im Geschäftsjahr 2024/25), und ein Paar kann ein gemeinsames Einkommen von 380 $ pro zwei Wochen haben, ohne dass dies Auswirkungen auf ihre Rente hat (gegenüber 372 $ pro zwei Wochen im Geschäftsjahr 2024/25).

Was passiert, wenn ich als Rentner mehr als 520 € verdiene?

Wenn Sie als Rentner mehr als 520 Euro verdienen, müssen Sie in der Regel Steuern und Sozialabgaben zahlen (Kranken-, Pflege-, Rentenversicherung), da der Job dann nicht mehr als Minijob gilt; für Altersrentner gibt es keine Rentenkürzung, egal wie viel sie verdienen, aber für Renten wegen Erwerbsminderung gelten spezielle Hinzuverdienstgrenzen, bei deren Überschreitung die Rente zu 40 % gekürzt wird. 

Wie viel darf ein Rentner steuerfrei dazuverdienen im Monat 2026?

Ab 2026 können Rentner mit der neuen "Aktivrente" bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei zur Rente hinzuverdienen, was 24.000 Euro pro Jahr entspricht – dies gilt für die gesetzliche Rente, unabhängig davon, ob es eine vorgezogene Altersrente oder Regelaltersrente ist. Zusätzlich gibt es für Rentenbezieher mit Erwerbsminderung spezielle Freibeträge (z.B. ca. 20.764 € für volle Erwerbsminderung). Der allgemeine Grundfreibetrag von 12.348 € (Ledige) bleibt für alle Einkommen relevant, während der Minijob-Freibetrag auf 603 €/Monat steigt. 

Wie viel darf ein Altersrentner steuerfrei dazuverdienen im Monat?

Rentner dürfen ab 2026 bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen, wenn sie die Regelaltersgrenze erreicht haben (die sogenannte Aktivrente). Daneben gelten weiterhin die normalen Freibeträge für Minijobs (603 €/Monat) und ehrenamtliche Tätigkeiten, die steuerfrei sind, wobei die 2.000-Euro-Grenze für sozialversicherungspflichtige Jobs gilt und unabhängig davon ist. 

Welche Steuerklasse habe ich, wenn ich als Rentner vollzeit arbeite?

Auch Rentner und Studenten fallen unter die Steuerklasse 6, wenn sie über 603 Euro monatlich verdienen und daneben entweder eine Betriebsrente beziehen oder einem anderen sozialversicherungspflichtigem Hauptberuf nachgehen.

Wie wird meine Rente besteuert, wenn ich weiter arbeite?

Wenn Sie als Rentner arbeiten, werden Rente und Gehalt addiert und nach dem Progressionsvorbehalt besteuert, was Ihren Steuersatz erhöhen kann, aber es gibt neue Entlastungen: Seit 2023 können Sie uneingeschränkt arbeiten, ohne dass die Rente gekürzt wird, und mit der Aktivrente ab 2026 gibt es bis zu 2.000 € pro Monat steuerfrei hinzuverdienen. Wichtig ist der jährliche Grundfreibetrag (ca. 12.348 € für 2026), der für das Gesamteinkommen gilt, sowie der steigende steuerpflichtige Rentenanteil (83,5 % für 2025), aber auch Freibeträge und Pauschalen (z.B. Minijobs) können Ihre Steuerlast senken. 

Welche Sozialabgaben habe ich, wenn ich als Rentner weiter arbeite?

Rentner zahlen bei Hinzuverdienst Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung auf ihre Einkünfte aus Arbeit (z.B. 14,6 % + Zusatzbeitrag für die KV, 3,6 % / 4,2 % für die PV), aber keine Beiträge zur Renten- oder Arbeitslosenversicherung, wenn sie die Regelaltersgrenze erreicht haben. Wer vor der Regelaltersgrenze arbeitet (Frührentner), muss Rentenversicherungsbeiträge zahlen und kann sich nur befreien lassen, wenn er die Mindestversicherungszeit erfüllt. 

Wird meine Rente gekürzt, wenn ich weiter arbeite?

Die Hinzuverdienstgrenze liegt bei jährlich 6.300 Euro. Was Sie darüber hinaus verdienen, wird zu 40 Prozent von Ihrer Rente abgezogen. Zusätzlich ist der Hinzuverdienstdeckel zu beachten. Dieser orientiert sich an Ihrem höchsten Einkommen in den letzten 15 Jahren vor Eintritt Ihrer Erwerbsminderung.

Wie hoch ist die Steuerfreigrenze für Rentner?

Steuertabellen für Rentner zu Freibeträgen und Abzugsmöglichkeiten. Einige Abzugsmöglichkeiten gelten für jeden Steuerpflichtigen, unabhängig von seinem Alter. Dazu gehört der Grundfreibetrag, der 2026 bei 12.348 Euro liegt (für Ledige, Ehepaare mit 24.696 Euro das Doppelte; mehr dazu siehe letztes Kapitel).

Kann ich als Rentner noch Rentenpunkte sammeln?

Ja, Rentner können unter bestimmten Umständen weiterhin Rentenpunkte sammeln, vor allem durch Weiterarbeit mit Verzicht auf die Versicherungsfreiheit oder durch Pflegetätigkeiten, aber auch durch den Ausgleich von Abschlägen, wenn sie eine vorgezogene Altersrente beziehen. Auch wenn Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben, können Beiträge, die durch Weiterbeschäftigung oder Pflege gezahlt werden, zu zusätzlichen Entgeltpunkten führen, die jährlich zum 1. Juli gutgeschrieben werden. 

Bei welchem Jahrgang fällt die Doppelbesteuerung der Rente weg?

Doppelte Besteuerung von Renten: Bei welchen Jahrgängen fällt die Doppelbesteuerung weg? Ab 2025 sind alle Rentenbeiträge, die Menschen vor dem Renteneintritt einzahlen, steuerfrei, sodass es nicht mehr zu einer Doppelbesteuerung kommen kann. Die Doppelbesteuerung der Rente fällt dann also weg.

Was dürfen Rentner ab 2025 steuerfrei dazuverdienen?

Seit dem 1. Juli 2025 können Witwen oder Witwer bundesweit 1.076,86 Euro monatlich hinzuverdienen, ohne dass das Einkommen auf die Rente angerechnet wird.

Wann werden die Steuern für Rentner abgeschafft?

Der Grundfreibetrag ist der Betrag, bis zu dem du keine Einkommensteuer zahlen musst. Für das Jahr 2025 liegt der Grundfreibetrag für Rentner bei etwa 12.096 €. Dies bedeutet, dass Rentner, deren jährliches Einkommen unter diesem Betrag liegt, keine Einkommensteuer auf ihre Rente zahlen müssen.

Wie viel Nebenverdienst darf ich als Rentner haben?

Für Rentner gelten die normalen Minijob-Regelungen. Sie dürfen durchschnittlich im Monat maximal 603 Euro verdienen. Über ein ganzes Jahr können Sie mit einem Minijob also bis zu 7.236 Euro verdienen. Für Bezieher einer Altersrente gilt keine Hinzuverdienstgrenze.

Wann ist ein Rentner von der Rentenversicherungspflicht befreit?

Beschäftigte Altersvollrentner können ab 01.01.2017 nach Erreichen der Regelaltersgrenze durch Erklärung gegenüber ihrem Arbeitgeber auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten (§5 Abs. 4 Satz 2 SGB VI). Dieser Verzicht gilt nur mit Wirkung für die Zukunft und unwiderruflich für die Dauer der Beschäftigung.

Was muss ich beachten, wenn ich als Rentner weiter arbeite?

Mit Erreichen der Regelaltersgrenze können Sie unbeschränkt hinzuverdienen. Es erfolgt keine Einkommensanrechnung auf Ihre Altersrente. Ab Erreichen der Regelaltersgrenze sind Sie grundsätzlich versicherungsfrei. Sie müssen keine Beiträge mehr zur Rentenversicherung zahlen, Ihr Arbeitgeber aber schon.

Kann man Rente beziehen und trotzdem voll arbeiten?

Ja, Sie können nach Erreichen der Regelaltersgrenze Vollzeit arbeiten und gleichzeitig Rente beziehen, wobei es seit 2023 keine Hinzuverdienstgrenzen mehr gibt und Sie unbegrenzt dazuverdienen können, ohne dass Ihre Rente gekürzt wird. Sie haben die Wahl, weiterhin Beiträge einzuzahlen, was Ihre Rente erhöht, oder darauf zu verzichten, wobei Sie dann mehr Netto behalten, aber auch keine neuen Rentenansprüche erwerben. 

Kann ein Rentner so viel verdienen wie er will?

Hinzuverdienst zur Rente 2026 unbegrenzt möglich

Rentnerinnen und Rentner dürfen so viel hinzuverdienen wie sie möchten, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Das gilt für Ruheständler, die ihre Regelaltersgrenze erreicht haben und eine reguläre Altersrente beziehen.

Kann man mehr Rente bekommen als man verdient hat?

Beim Grundrentenzuschlag erfolgt eine Einkommensprüfung. Das bedeutet, dass in den Jahren 2021 und 2022 den Grundrentenzuschlag in voller Höhe nur die Rentnerinnen und Rentner mit einem monatlichen Einkommen von 1.250 Euro für Alleinstehende und 1.950 Euro bei Ehen oder eingetragenen Lebenspartnerschaften bekommen.

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