Wie hoch ist der Mindestlohn für Minijobs ab 2026?

Ab dem 1. Januar 2026 beträgt der Mindestlohn für Minijobs 13,90 € pro Stunde, was die monatliche Verdienstgrenze auf 603 € anhebt (bei ca. 10 Wochenstunden), da die Minijob-Grenze dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt ist. Diese Erhöhung ermöglicht Minijobbern, mehr zu verdienen, ohne ihren Status zu verlieren, und gilt für alle Beschäftigten, einschließlich Minijobber.

Wie hoch ist die Jahresverdienstgrenze für Minijobs ab 2026?

Für 2026 gilt eine neue Minijob-Verdienstgrenze von 603 Euro pro Monat, da der Mindestlohn auf 13,90 €/Stunde steigt; das entspricht etwa 10 Wochenstunden bei 13,90 €/Stunde, wobei Minijobber den vollen Bruttolohn netto erhalten, was die Attraktivität erhöht, da sie steuer- und abgabenfrei bleiben. 

Wie hoch wird der Mindestlohn 2026?

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland beträgt seit dem 1. Januar 2026 13,90 Euro brutto pro Stunde. Diese Anhebung folgte einer Empfehlung der Mindestlohnkommission und führt auch zu einer Erhöhung der Minijob-Grenze auf 603 Euro monatlich. 

Wie hoch ist die Verdienstgrenze für Minijobber ab 2025?

Die Verdienstgrenze für Minijobs in Deutschland beträgt ab dem 1. Januar 2025 556 Euro pro Monat (statt 538 Euro in 2024), was eine jährliche Grenze von 6.672 Euro ergibt, angepasst an den Mindestlohn von 12,82 €/Stunde, um den Arbeitsumfang von ca. 43 Stunden/Monat zu erhalten; diese Grenze kann durch den sogenannten „schwankenden Verdienst“ auch überschritten werden, solange die Jahresgrenze nicht durchbrochen wird.
 

Wie hoch ist das Mindestgehalt für Minijobs?

Der gesetzliche Mindestlohn gilt auch für Minijobs und steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 € pro Stunde (von 12,82 €), wodurch die Minijob-Grenze auf 603 € pro Monat angehoben wird, sowie 2027 auf 14,60 €. Diese dynamische Kopplung ermöglicht mehr Verdienst, ohne den Status zu verlieren; bei einem Stundenlohn von 13,90 € sind das rund 43 Stunden im Monat bei 603 € Monatsverdienst. 

Mindestlohn, Minijob & Co.: Das ändert sich 2026!

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Wie hoch ist die Geringfügigkeitsgrenze ab 2026?

Die Minijob-Grenze für 2026 steigt auf 603 Euro monatlich, da sie an den gestiegenen Mindestlohn gekoppelt ist, der auf 13,90 Euro pro Stunde angehoben wurde. Diese Grenze gilt im Jahresdurchschnitt, wobei auch der Mindestlohnanhebung die Grenze dynamisch angepasst wird, um die 15-fache Stundenzahl des Mindestlohns zu erreichen (ca. 603 €). 

Wie hoch ist die Jahresgrenze für Minijobs im Jahr 2025?

Die Minijob-Jahresgrenze ist an den Mindestlohn gekoppelt und steigt mit diesem; für 2025 liegt sie bei durchschnittlich 556 € monatlich oder 6.672 € jährlich, während für 2026 eine Grenze von 603 €/Monat oder 7.236 €/Jahr gilt, wobei Schwankungen erlaubt sind, solange die Jahresgrenze im Durchschnitt nicht überschritten wird und gelegentliche, unvorhersehbare Überschreitungen das Doppelte der monatlichen Grenze (1.112 € in 2025) nicht übersteigen. Werden diese Grenzen regelmäßig überschritten, wird der Job sozialversicherungspflichtig (Midijob). 

Wie hoch ist die Erhöhung der Minijobgrenze ab 2026?

Die Minijob-Grenze wurde zum 1. Januar 2026 auf 603 Euro pro Monat angehoben, da sie dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt ist, der auf 13,90 Euro pro Stunde gestiegen ist. Eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro pro Stunde ist für 2027 geplant, wodurch die Grenze dann auf 633 Euro ansteigt. Diese Anpassungen ermöglichen es Minijobbern, mehr zu verdienen, ohne ihren Status zu verlieren, und orientieren sich an rund 10 Wochenstunden bei Mindestlohn.
 

Wann kommt der 13. € Mindestlohn?

Der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde gilt in Deutschland ab dem 1. Januar 2026. Zuvor lag der Mindestlohn bei 12,82 € und wird zum 1. Januar 2027 auf 14,60 € angehoben. 

Was passiert, wenn ich mehr als 520 € im Nebenjob verdiene?

Ja, ein Minijobber darf gelegentlich mehr als die monatliche Grenze (aktuell 520 €, ab 2024/2025 angehoben) verdienen, solange die jährliche Verdienstgrenze (aktuell 6.240 €) nicht überschritten wird und das Überschreiten unvorhersehbar und nur für maximal zwei Monate im Jahr passiert (max. 1.040 € in diesen Monaten) – dies gilt z.B. bei Krankheitsvertretung; sonst wird der Job zum versicherungspflichtigen Midijob. Auch mehrere Minijobs sind möglich, solange die Gesamtgrenze nicht überschritten wird. 

Wie hoch ist die Verdienstgrenze für Minijobs mit Verdienstgrenze für Rentner ab 2026?

Die Grenze zwischen Minijobs und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung steigt zum 1. Januar 2026 auf 603 Euro.

Wie hoch ist der Mindestlohn für Minijobs im Jahr 2027?

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 € pro Stunde, was auch die Verdienstgrenze für Minijobs dynamisch erhöht: Die monatliche Grenze für Minijobs wird dann auf ca. 633 € angehoben, sodass Minijobber mehr verdienen können, ohne den Status zu verlieren, basierend auf der Formel (14,60 € / Stunde \* 10 Wochenstunden \* 13 Wochen) / 3 Monate. 

Ist 15 Euro pro Stunde gut?

15 € Stundenlohn sind über dem Mindestlohn (13,90 € ab 2026), liegen aber im Mittelfeld der Branchen; es ist durchschnittlich, aber nicht viel, insbesondere für qualifizierte Tätigkeiten, da viele Berufe, besonders im Niedriglohnbereich (Gastronomie, Einzelhandel), 15 € oder mehr zahlen, während Fachkräfte oft deutlich mehr verdienen. Ob es viel oder wenig ist, hängt stark von der Branche, Ihrer Qualifikation, Region und Ihrem Lebensstandard ab, da es für ungelernte Jobs gut, für Akademiker jedoch eher wenig ist.
 

Werden Minijobs ab 2026 versteuert?

Nein, Minijobs bleiben auch ab 2026 steuerfrei, die Verdienstgrenze steigt jedoch durch den höheren Mindestlohn auf 603 Euro pro Monat (von bisher 556 €), wodurch Minijobber mehr steuerfrei verdienen können, ohne dass sich die Grundregeln ändern. Die meisten Minijobs werden pauschal versteuert (2 % des Lohns), weshalb sie meist nicht in der Steuererklärung auftauchen müssen, außer bei bestimmten Überschreitungen. 

Ist der Mindestlohn 2026 in Deutschland ungültig?

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 € pro Stunde und wird voraussichtlich zum 1. Januar 2027 auf 14,60 € erhöht, was durch die Mindestlohnkommission beschlossen wurde und auch die Minijob-Grenze (auf 603 €) anhebt. Eine mögliche "Unwirksamkeit" ist ein Thema, das arbeitsrechtlich diskutiert wurde, es gibt jedoch keine offizielle Erklärung, dass der Mindestlohn 2026 ungültig wird, sondern die Erhöhung ist wirksam und gilt für fast alle Arbeitsverhältnisse. 

Ist es erlaubt, zwei Minijobs auszuüben?

Mehrere Minijobs bei unterschiedlichen Arbeitgebern

Wer keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung hat, kann in zwei und mehr Minijobs gleichzeitig für verschiedene Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen tätig sein. Voraussetzung ist, dass der Verdienst insgesamt 603 Euro monatlich nicht übersteigt.

Was ändert sich 2026 für Minijobber?

Minijob-Grenze steigt auf 603 Euro

Die Minijob-Grenze, also die monatliche Verdienstgrenze im Minijob, steigt 2026 von 556 Euro auf 603 Euro. Grund hierfür ist die Kopplung an die Entwicklung des Mindestlohns: Dieser steigt 2026 von 12,82 Euro auf 13,90 Euro und damit auch die Minijob-Grenze.

Auf was steigt der Mindestlohn 2026?

Vollzeitbeschäftigte mit Mindestlohn haben bei einer 40-Stunden-Woche ab Januar 2026 pro Monat brutto rund 190 Euro mehr in der Tasche.

Wie hoch ist die Minijobpauschale 2025?

Für 2025 bleibt die Minijob-Pauschale ähnlich, aber die Verdienstgrenze steigt durch den höheren Mindestlohn auf 556 € pro Monat (Jahresgrenze 6.672 €), während die Abgabenquote für Arbeitgeber bei rund 31,47 % (Renten-, Kranken-, Steuer- und Umlagebeiträge) liegt und die Umlage U2 sinkt, was die Gesamtkosten leicht senkt, aber der Arbeitnehmer zahlt weiterhin einen kleinen Rentenversicherungsanteil. 

Wie hoch ist die Minijob-Grenze ab 2025?

Anpassung der Geringfügigkeitsgrenze

Durch die Erhöhung des Mindestlohns auf 12,82 Euro pro Stunde steigt die Verdienstgrenze ab Januar 2025 von 538 Euro auf 556 Euro monatlich. Die Jahresverdienstgrenze liegt damit bei 6.672 Euro.

Wie hoch ist der aktuelle Mindestlohn für Minijobs?

Die Entwicklung des Mindestlohns

Der Mindestlohn erhöht sich laufend, seit er im Jahr 2015 bundesweit eingeführt wurde. Aktuell liegt er bei 13,90 Euro pro Stunde.

Wird der Minijob auf 600 € erhöht?

Nein, eine Erhöhung auf genau 600 € ist nicht geplant, aber die Minijob-Grenze wird zum 1. Januar 2026 auf 603 € pro Monat angehoben, da sie dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt ist, der ebenfalls steigt. Im Jahr 2027 folgt eine weitere Anhebung auf 633 €. 

Wird ein 520 € Job dem Finanzamt gemeldet?

In einem Minijob führt der Arbeitgeber pauschale Steuern und Beiträge für die Sozialversicherung ab. Der geringfügig Beschäftigte selbst zahlt keine Steuern oder Versicherungsbeiträge. Ein Minijob muss in der Regel nicht in der Steuererklärung angegeben werden.

Wie hoch ist die Verdienstgrenze für Minijobber im Jahr 2025?

Zum 1. Januar 2025 erhöht sich die Minijob-Verdienstgrenze auf 556 € pro Monat (von 538 €), da der Mindestlohn auf 12,82 € pro Stunde steigt; damit können Minijobber mehr verdienen, aber bei regelmäßiger Überschreitung wird ein Midijob mit Sozialversicherungspflichten daraus. Auch die Midijob-Grenze wird angepasst und beginnt bei 556,01 € bis 2.000 € monatlich.