Wer muss Mitglied bei SOKA-BAU sein?

Mitglied bei SOKA-BAU müssen automatisch alle Betriebe des Baugewerbes werden, sobald sie gewerbliche Arbeitnehmer oder Angestellte beschäftigen. Dazu zählen Betriebe des Bauhaupt- und -nebengegewerbes, die bauliche Leistungen erbringen, selbst wenn sie nicht ausbilden oder Ein-Personen-Betriebe sind, sobald ein Angestellter hinzukommt. Auch ausländische Unternehmen, die in Deutschland Bauleistungen erbringen, unterliegen der Beitragspflicht.

Wer muss Mitglied der SOKA-BAU sein?

SOKA-Bau-pflichtig sind grundsätzlich alle Betriebe des Baugewerbes, die bauliche Leistungen erbringen – egal ob Haupt- oder Nebengewerbe, Handwerk oder handwerksähnliche Betriebe, die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) fallen. Die Pflicht gilt auch, wenn Betriebe nicht tarifgebunden sind, da sie dann Zwangsmitglieder werden. Entscheidend ist, ob die Tätigkeiten im Bau, Abbruch oder bei der Instandhaltung eines Bauwerks liegen, wie z.B. Hochbau, Tiefbau, Ausbauarbeiten, Dachdeckerei, Zimmerei, Gerüstbau, Maler, Verputzer und Fliesenleger.
 

Wann besteht SOKA-BAU Pflicht?

Sämtliche Unternehmen des Bauhauptgewerbes führen dafür Abgaben in Höhe von momentan 2,1 % des Bruttolohns für ihre Mitarbeiter ab, mindestens aber 900 Euro im Jahr pro Betrieb. Diese Beitragspflicht gilt für auch für Betriebe, die nicht ausbilden, sowie für Selbstständige ohne Arbeitnehmer.

Ist ein Geschäftsführer SOKA baupflichtig?

Besteht SOKA-Bau-Beitragspflicht auch für Geschäftsführer und Leitende Angestellte? Unternehmen, die unter die komplizierten Bestimmungen des VTV fallen, müssen für ihre Arbeitnehmer Beiträge zur SOKA-Bau bezahlen.

Wer prüft SOKA-BAU Pflicht?

Wer prüft eine Soka Bau Pflicht? Zunächst einmal können Sie grob anhand der von uns angegebenen Kriterien prüfen, ob Sie beitragspflichtig sind. Danach sollten Sie jedoch unbedingt eine anwaltliche Prüfung vornehmen lassen. Die Soka Bau bietet „ganz großzügige“ Betriebsprüfungen durch „Betriebsberater“ an.

Was Bau-Arbeitnehmer über SOKA-BAU wissen sollten

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Welche Mitarbeiter sind nicht Soka-Baupflichtig?

Ausgenommen von der Beitragspflicht sind folgende Tätigkeiten:

  • des Betonwaren und Terrazzowaren herstellenden Gewerbes,
  • des Dachdeckerhandwerks,
  • des Gerüstbaugewerbes, deren Tätigkeit sich überwiegend auf die gewerbliche Erstellung von Gerüsten erstreckt,
  • des Glaserhandwerks,
  • des Herd- und Ofensetzerhandwerks,

Was kostet SOKA-BAU im Monat?

Die Kosten für SOKA-BAU pro Monat hängen stark davon ab, ob es sich um einen gewerblichen Arbeitnehmer, Angestellten oder Auszubildenden handelt und ob das Unternehmen im Westen oder Osten Deutschlands ansässig ist, wobei gewerbliche Arbeitnehmer einen Prozentsatz der Bruttolohnsumme zahlen (ca. 20,2 % in West, 18,7 % in Ost, Stand 01.07.2025) und Angestellte feste Beträge, z.B. 3,2 % der Lohnsumme für das Tarifgebiet West (Stand 01.07.2025) oder 25 € monatlich für Angestellte in den neuen Bundesländern. Auch die Berufsbildungsumlage und die Winterbau-Umlage kommen hinzu, die beide nach Lohnhöhe bzw. Prozentsatz berechnet werden. 

Ist ein Gesellschafter-Geschäftsführer ein Angestellter?

Kann der Geschäftsführer einer GmbH Arbeitnehmer sein? Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) ist der Geschäftsführer niemals Arbeitnehmer, sondern ausschließlich Organ der GmbH. Als solches nimmt er die Arbeitgeberfunktion der Gesellschaft wahr.

Ist SOKA-BAU freiwillig?

Pflicht zur Teilnahme am SOKA-Verfahren

Für alle Unternehmen, die baugewerbliche Leistungen erbringen, besteht eine Mitglieds- und Beitragspflicht in der SOKA-Bau. Dies betrifft sowohl Handwerksunternehmen als auch handwerksähnliche Gewerbebetriebe.

Wer ist ein Geschäftsführer im Sinne des Companies Act?

„Geschäftsführender Direktor“ bezeichnet einen Direktor, dem aufgrund der Satzung einer Gesellschaft, einer Vereinbarung mit der Gesellschaft oder eines Beschlusses der Hauptversammlung oder des Verwaltungsrats wesentliche Befugnisse zur Leitung der Angelegenheiten der Gesellschaft übertragen wurden; dazu gehört auch ein Direktor in der Position ...

Wer zahlt SOKA-BAU-Beiträge?

Die Beiträge sind von Arbeitgebern der Bauwirtschaft abzuführen.

Welche Bescheinigungen muss ein Subunternehmer vorlegen?

Lassen Sie sich von Ihrem EU-Subunternehmer folgende Nachweise vorlegen:

  • Ausweise des eingesetzten Personals.
  • Handelsregisterauszug.
  • Bestätigung der Dienstleistungsanzeige bei der Handwerkskammer (nur bei Meisterpflicht)
  • Kopie der Meldung des Bau-Auftrags beim Meldeportal Mindestlohn (nur bei Entsendung von Personal)

Warum ist die SOKA-BAU verpflichtend?

Warum ist die Soka Bau verpflichtend? Bauunternehmen sind verpflichtet, einen Tarifvertrag (VTV) zur Sozialversicherung im Baugewerbe einzuhalten. Dieser Tarifvertrag gilt im Rahmen seiner Allgemeinverbindlichkeitserklärung für alle Unternehmen der Baubranche.

Wann besteht eine SOKA Baupflicht?

Eine SOKA Bau Pflicht besteht für sämtliche klassischen Tätigkeiten des Baugewerbes. In diese baulichen Tätigkeiten inbegriffen sind auch sämtliche Ausbaugewerke. Entscheidend ist, dass die Tätigkeit in irgendeiner Art und Weise dem Bau, dem Abbruch oder dem Erhalt eines Bauwerks dient.

Hat jeder eine Arbeitnehmernummer SOKA-BAU?

Alle Arbeitnehmer erhalten von SOKA-BAU per Post eine Arbeitnehmernummer mitgeteilt, wenn sie erstmals von einem Baubetrieb angemeldet werden. Sie steht auf vielen Schreiben von SOKA-BAU oben rechts bei „Unser Zeichen“ und besteht immer aus 13 Ziffern.

Welche Firmen zahlen zum Bauhauptgewerbe?

Zum Bauhauptgewerbe zählt man Unternehmen im Hochbau, Tiefbau einschließlich Straßenbau, Spezialbau (bspw. Schornsteinbau, Dämmung und Absichtung), das Stuckateurgewerbe samt Gipsen und Verputzen sowie die Zimmerei und Dachdeckerei. Neben dem Bauhauptgewerbe gibt es das Ausbaugewerbe und das Bauhilfsgewerbe.

Wer muss nicht in die SOKA-BAU einzahlen?

Betriebe ohne Beschäftigte (Einmannbetriebe, Solo-Selbstständige) Baubetriebe, die keine Arbeitnehmer beschäftigen, zahlen keine Beiträge an SOKA-BAU. Sobald gewerbliche Arbeitnehmer oder Angestellte beschäftigt werden, besteht Beitragspflicht.

Wer muss bei SOKA-BAU gemeldet werden?

SOKA-BAU unterscheidet die Beiträge und Leistungen für gewerbliche Arbeitnehmer, Angestellte und Auszubildende. Diese werden vom Arbeitgeber bei SOKA-BAU angemeldet. Für gewerbliche Arbeitnehmer müssen monatliche Meldungen an SOKA-BAU abgegeben werden.

Wie komme ich aus der SOKA-BAU raus?

Ein Baubetrieb, der seine Tätigkeiten einstellt oder nicht mehr zum Geltungsbereich der Sozialkassentarifverträge gehört, muss sich bei SOKA-BAU abmelden. SOKA-BAU benötigt diese Dokumente schriftlich und schickt dem Betrieb nach Bearbeitung eine Bestätigung der Abmeldung zu.

Kann man gleichzeitig Gesellschafter und Angestellter sein?

Grundsätzlich können auch Gesellschafter als Angestellte ihres eigenen Unternehmens arbeiten. Allerdings gilt das nicht, wenn der Gesellschafter als Kapitaleigner einen so großen Einfluss auf die Führung der Gesellschaft hat, dass er über seine Gesellschafterstellung letztlich auch die Leitungsmacht hat.

Wer hat in der GmbH mehr zu sagen, Gesellschafter oder Geschäftsführer?

Oberstes Organ sind die Gesellschafter. Sie bestimmen im Rahmen des Gesellschaftszwecks die Politik des Unternehmens. Ihre Beschlussfassung findet in Gesellschafterversammlungen oder im schriftlichen Verfahren statt. Dabei wird durch Mehrheitsbeschluss entschieden, sofern Gesetz oder Satzung nichts anderes vorsehen.

Bin ich als Geschäftsführer einer GmbH sozialversicherungspflichtig?

Sozialversicherungspflicht von GmbH-Geschäftsführer/-innen. Für GmbH-Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer gibt es keine besonderen Regelungen zur Sozialversicherungspflicht.

Wie hoch ist das Urlaubssentgelt bei SOKA-BAU?

Tariflicher Solidarausgleich

Wird der Urlaub im Betrieb genommen, erhalten Arbeitnehmer unverändert die volle Urlaubsvergütung von 14,25 % (Urlaubsentgelt plus zusätzliches Urlaubsgeld).

Was ist der Unterschied zwischen Angestellten und gewerblichen Mitarbeitern?

Der Unterschied zwischen gewerblichen und kaufmännischen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen liegt in ihrer Tätigkeit: Während mit “gewerblich” vor allem die Produktion und Herstellung von Gütern gemeint ist, umfasst eine kaufmännische Tätigkeit mehrheitlich Verwaltung und Dienstleistungen.

Sind geringfügig Beschäftigte SOKA-BAU-pflichtig?

a) Gewerbliche Aushilfskräfte

Ebenso unterliegt die Vergütung der gewerblichen Aushilfskraft der Beitragspflicht zur SOKA-BAU, und zwar auch dann, wenn nur eine befristete und/oder eine geringfü- gige Beschäftigung ausgeübt wird.