Wer kann von der Rezeptgebühr für die E-Card befreit werden?

Von der Rezeptgebühr (und dem E-Card-Service-Entgelt) in Österreich können Personen mit niedrigem Einkommen nach Antrag, Bezieher einer Ausgleichszulage, Zivildiener, Asylwerber in Grundversorgung sowie Personen mit anzeigepflichtigen übertragbaren Krankheiten befreit werden, wobei auch eine automatische Obergrenze von 2 % des Jahresnettoeinkommens gilt.

Wer ist automatisch von der Rezeptgebühr befreit?

Es besteht eine Deckelung der Rezeptgebühren: Wer im laufenden Kalenderjahr bereits zwei Prozent des Jahresnettoeinkommens für Rezeptgebühren bezahlt hat, ist automatisch für den Rest des Jahres von der Rezeptgebühr befreit.

Wer ist von der Rezeptgebühr und vom Service-Entgelt für die e-card befreit?

Befreiung mit Antrag: Personen, deren monatliches Nettoeinkommen folgende Richtwerte nicht übersteigt (Werte für das Jahr 2026): Alleinstehende: 1.308,39 Euro. Alleinstehende mit erhöhtem Medikamentenbedarf: 1.504,65 Euro.

Wie hoch darf das Einkommen für Rezeptgebührenbefreiung sein?

Die Einkommensgrenzen für eine Rezeptgebührenbefreiung in Österreich hängen vom Nettoeinkommen ab: Für Alleinstehende liegen sie aktuell bei rund € 1.308,39, für Paare bei etwa € 2.064,12, mit erhöhten Werten bei Krankheiten und Zuschlägen pro Kind; diese Richtwerte werden jährlich angepasst und die Befreiung muss bei der Krankenkasse beantragt werden, wobei auch andere Haushaltsmitglieder berücksichtigt werden.
 

Wer kann sich von der Rezeptgebühr befreien lassen?

Nach Erreichen der Belastungsgrenze von zwei Prozent des Jahresbruttoeinkommens können sich Versicherte aber von den Zuzahlungen befreien lassen. Bei chronisch Kranken liegt die Schwelle bei einem Prozent des Einkommens. Sie müssen dazu einen entsprechenden Antrag bei ihrer jeweiligen Krankenkasse stellen.

Zuzahlungsbefreiung

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Wann bekommt man eine Befreiungskarte von der Krankenkasse?

Eine Zuzahlungsbefreiung in der gesetzlichen Krankenversicherung ist ab Erreichen der Belastungsgrenze möglich. Diese liegt bei 2 % des Bruttoeinkommens bzw. 1 % bei Menschen mit chronischen Krankheiten. Bei Bezug von Sozialleistungen, z.B. Bürgergeld, gelten für die Zuzahlungsbefreiung besondere Belastungsgrenzen.

Wer gilt als chronisch krank?

Man ist chronisch krank, wenn eine lang andauernde, meist nicht vollständig heilbare Krankheit vorliegt, die eine regelmäßige medizinische Behandlung erfordert, oft definiert als mindestens ein Jahr lang mindestens einmal pro Quartal in ärztlicher Dauerbehandlung sein, um die Lebensqualität zu erhalten. Spezifisch für die Zuzahlungsbefreiung gilt, dass eine Krankheit mindestens ein Jahr andauern muss und zusätzliche Kriterien wie ein hoher Grad der Behinderung (GdB) oder Pflegebedürftigkeit erfüllt sein müssen.
 

Wann ist man als Rentner von der Zuzahlung für Medikamente befreit?

Alle gesetzlich krankenversicherten Personen ab 18 Jahren müssen bestimmte Zuzahlungen für Medikamenten oder Hilfsmitteln leisten – seit 2004 auch alle Rentner. Ab einer Belastungsgrenze von 2 Prozent können Rentner eine Befreiung von den Zuzahlungen beantragen.

Wann ist man als Pensionist von der Rezeptgebühr befreit?

Diese Richtsätze werden für jedes unterhaltsberechtigte Kind erhöht (2025: 196,57). Personen, die in einem Altersheim etc gepflegt werden, erhalten die Rezeptgebührenbefreiung, wenn die Pension 2025 € 3.057,58 (240 % des Ausgleichszulagenrichtsatzes für Einzelpersonen) nicht übersteigt.

Müssen Sie mit 70 Jahren noch Ihre Rezepte selbst bezahlen?

Ein Rezept ist eine Bescheinigung Ihres Arztes, die Ihnen das benötigte Medikament verschreibt. Viele Menschen müssen für ihre Medikamente bezahlen. Personen ab 60 Jahren erhalten Medikamente kostenlos auf Rezept.

Wer muss keine E-Card-Gebühr bezahlen?

Kein Service-Entgelt ist einzuheben für: geringfügig Beschäftigte, Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, die am 15.11. keine Bezüge erhalten (etwa bei Wochenhilfe, Karenz nach dem Mutterschutzgesetz 1979/Väter-Karenzgesetz, Präsenzdienst bzw.

Wie beantragt man eine Befreiungsbescheinigung?

So beantragen Sie ein Attest: Wenn Sie aufgrund Ihrer Erkrankung Anspruch auf ein Attest haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin . Sie erhalten dann ein Antragsformular. Das Attest wird Ihnen innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang Ihres Antrags per Post zugesandt.

Wie hoch ist die E-Card-Gebühr für Pensionisten?

Statt 13,80 Euro (2024) werden ab diesem November 25 Euro für die E-Card verrechnet. Und die Ausnahmen, wer diese E-Card-Gebühr nicht entrichten muss, werden eingeschränkt. Zum Handkuss kommen dabei wieder die Pensionistinnen und Pensionisten, die bisher von dieser Gebühr befreit waren.

Welche Patienten müssen keine Zuzahlung zahlen?

Von der Zuzahlung befreit sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie Erwachsene, die ihre persönliche Belastungsgrenze von 2 % des Bruttoeinkommens erreicht haben (bei chronischer Krankheit 1 %), auch Bezieher von Sozialleistungen (Bürgergeld, Sozialhilfe) können befreit sein, wenn ihre Belastungsgrenze überschritten wird, zusätzlich sind Schwangere für schwangerschaftsbedingte Leistungen befreit. 

Wer ist von der Zahlung von Rezeptgebühren befreit?

Sie haben Anspruch auf kostenlose NHS-Rezepte, wenn Sie: unter 16 Jahre alt sind; zwischen 16 und 18 Jahre alt sind und eine Vollzeitausbildung absolvieren; oder 60 Jahre oder älter sind.

Habe ich eine Befreiungsbescheinigung?

Die Liste der medizinischen Voraussetzungen finden Sie unter www.nhsbsa.nhs.uk/check-if-you-have-nhs-exemption/medical-exemption-certificates . Um einen Antrag zu stellen, wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt oder Hausarzt.

Wie kann ich überprüfen, ob ich von der Rezeptgebühr befreit bin?

Woher weiß der Arzt oder die Apotheke, dass ich rezeptgebührenbefreit bin? Mit Ihrer e-card können Ihre Ärztin oder Ihr Arzt sowie Ihre Apothekerin oder Ihr Apotheker überprüfen, ob Sie von der Rezeptgebühr befreit sind. Ich musste das Service-Entgelt bezahlen, obwohl ich zu diesem Zeitpunkt befreit war.

Erhalten Senioren einen Rabatt auf verschreibungspflichtige Medikamente?

Nur Personen, die Anspruch auf Leistungen des Pharmaceutical Benefits Scheme (PBS) haben, erhalten subventionierte Medikamente. Jedes Mal, wenn Sie Ihr Rezept in der Apotheke vorlegen, müssen Sie Ihre Medicare-Karte angeben. Anspruchsberechtigte Veteranen müssen gegebenenfalls zusätzlich zu ihrer Medicare-Karte auch ihre DVA-Karte vorlegen.

Wie hoch ist die Einkommensgrenze für Rezeptgebührenbefreiung?

Die Einkommensgrenze für eine Rezeptgebührenbefreiung in Österreich (2026) hängt vom Nettoeinkommen ab: Alleinstehende können bis ca. 1.308 € befreit werden, Paare bis ca. 2.064 €, mit Erhöhungen für Kinder oder bei hohem Medikamentenbedarf. In Deutschland gilt die 2%-Belastungsgrenze (1% bei Chronikern) des Bruttoeinkommens, wobei Freibeträge für Partner und Kinder abgezogen werden. Sie müssen die Befreiung bei Ihrer Krankenkasse beantragen. 

Wer ist von der Rezeptgebühr befreit?

Gesetzlich Versicherte können sich von der Zuzahlungspflicht befreien lassen, wenn die individuelle Belastungsgrenze erreicht ist. Die persönliche Belastungsgrenze beträgt 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Für chronisch Kranke gilt: 1 Prozent der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt.

Welche Befreiungen gibt es für Rentner?

Die Befreiung gilt für:

  • Rentnerinnen und Rentner mit Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung.
  • Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe)
  • Empfänger von Hilfe zur Pflege (nach SGB XII oder Kriegsopferfürsorge)
  • Empfänger von Pflegezulagen oder Pflegefreibeträgen (Lastenausgleichsgesetz)

Wie viel kostet ein Rezept für Rentner?

Wenn Sie eine Medicare-Karte besitzen und die Einkommensgrenze für das Sicherheitsnetz erreichen, zahlen Sie für den Rest des Jahres den ermäßigten Preis von 7,70 $ für jedes PBS-Medikament. Wenn Sie eine Rentner- oder Ermäßigungskarte besitzen und die Einkommensgrenze für das Sicherheitsnetz erreichen, erhalten Sie Ihre PBS-Medikamente für den Rest des Jahres kostenlos .

Welche Krankheiten zählen unter chronisch krank?

Chronische Erkrankungen sind langanhaltende, oft nicht heilbare Krankheiten, die die Lebensführung dauerhaft beeinflussen, wie Beispiele zeigen: Diabetes mellitus, Asthma bronchiale, Koronare Herzkrankheit (KHK), Bluthochdruck (Hypertonie), Rheuma, Multiple Sklerose, entzündliche Darmerkrankungen (Morbus Crohn, Colitis ulcerosa), psychische Störungen (Depressionen, Angststörungen) sowie Hautkrankheiten (Neurodermitis) und Krebserkrankungen. Diese Krankheiten erfordern oft eine langfristige medizinische Betreuung und Therapie.
 

Wann bin ich von der Zuzahlung für Medikamente befreit?

Eine Befreiung von Zuzahlungen für Medikamente ist möglich, sobald Ihre jährlichen Zuzahlungen eine Belastungsgrenze erreichen, die bei 2 % des Bruttoeinkommens liegt; für chronisch Kranke gilt eine Grenze von 1 %. Die Befreiung muss bei Ihrer Krankenkasse beantragt werden, nachdem die Grenze erreicht wurde (oder wenn absehbar ist, dass sie erreicht wird) und gilt dann für das restliche Kalenderjahr. 

Was sind die vier Hauptarten chronischer Krankheiten?

Zu den wichtigsten nichtübertragbaren Krankheiten zählen Herz-Kreislauf-Erkrankungen (wie Herzinfarkt und Schlaganfall), Krebs, chronische Atemwegserkrankungen (wie chronisch obstruktive Lungenerkrankung und Asthma) und Diabetes .