Wer ist von der SOKA-BAU befreit?

Nicht SOKA-BAU-pflichtig sind Ein-Personen-Betriebe ohne Arbeitnehmer, Unternehmen, die weniger als 50 % ihrer Arbeitszeit bauliche Tätigkeiten erbringen (wie reine Hausmeister, Gebäudereiniger, oder reine Dienstleister mit nicht-baulichem Fokus), sowie Betriebe, die spezielle Handwerkerleistungen wie Dachdecker, Maler oder Fliesenleger erbringen und diese Tätigkeit überwiegt. Auch Bauträger (reine Planungs-/Vertriebsphase) oder Betriebe, die unter andere Sozialkassen fallen, können ausgenommen sein, die genaue Abgrenzung hängt von der ausgeführten Tätigkeit ab.

Wie komme ich aus der SOKA-BAU raus?

Ein Baubetrieb, der seine Tätigkeiten einstellt oder nicht mehr zum Geltungsbereich der Sozialkassentarifverträge gehört, muss sich bei SOKA-BAU abmelden. SOKA-BAU benötigt diese Dokumente schriftlich und schickt dem Betrieb nach Bearbeitung eine Bestätigung der Abmeldung zu.

Wer ist Mitglied bei der SOKA-BAU?

Persönlicher Geltungsbereich erstreckt sich auf alle Arbeitnehmer. Zum persönlichen Geltungsbereich gehören alle in einem Baubetrieb beschäftigten Arbeitnehmer, also alle Angestellten, gewerblichen Arbeitnehmer, Auszubildenden und dienstpflichtigen Arbeitnehmer.

Wer fällt unter den Baulohn?

Wer gehört zu Baulohn? Baulohn bezieht sich auf die Lohnabrechnung für Arbeitnehmer, die im Baugewerbe tätig sind. Dazu zählen beispielsweise Maurer, Zimmerer, Straßenbauer, Tiefbauer und viele weitere Berufsgruppen.

Welche Branchen gehören zum Baugewerbe?

Baugewerbe Bauindustrie

(siehe dort), die im Hochbau (Wohnhäuser, öffentliche und industrielle Bauten) und Tiefbau (z. B. Straßen, Brücken) tätig sind. Die Wirtschaftsstatistik unterscheidet zwischen Bauhaupt-, Ausbau- und Bauhilfsgewerbe.

Sozialkassenbeiträge - warum zahlen Sie in die SOKA-Bau ein?

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Welche Gewerke sind nicht SOKA-Baupflichtig?

Ausgenommen von der Beitragspflicht sind folgende Tätigkeiten:

  • des Betonwaren und Terrazzowaren herstellenden Gewerbes,
  • des Dachdeckerhandwerks,
  • des Gerüstbaugewerbes, deren Tätigkeit sich überwiegend auf die gewerbliche Erstellung von Gerüsten erstreckt,
  • des Glaserhandwerks,
  • des Herd- und Ofensetzerhandwerks,

Welche Berufe zählen zum Baugewerbe?

Zum Bauhauptgewerbe zählt man Unternehmen im Hochbau, Tiefbau einschließlich Straßenbau, Spezialbau (bspw. Schornsteinbau, Dämmung und Absichtung), das Stuckateurgewerbe samt Gipsen und Verputzen sowie die Zimmerei und Dachdeckerei. Neben dem Bauhauptgewerbe gibt es das Ausbaugewerbe und das Bauhilfsgewerbe.

Welche Arbeitnehmer sind nicht SOKA-BAU pflichtig?

Betriebe ohne Beschäftigte (Einmannbetriebe, Solo-Selbstständige) Baubetriebe, die keine Arbeitnehmer beschäftigen, zahlen keine Beiträge an SOKA-BAU. Sobald gewerbliche Arbeitnehmer oder Angestellte beschäftigt werden, besteht Beitragspflicht.

Wann ist man SOKA-BAU-pflichtig?

Eine SOKA Bau Pflicht besteht für sämtliche klassischen Tätigkeiten des Baugewerbes. In diese baulichen Tätigkeiten inbegriffen sind auch sämtliche Ausbaugewerke. Entscheidend ist, dass die Tätigkeit in irgendeiner Art und Weise dem Bau, dem Abbruch oder dem Erhalt eines Bauwerks dient.

Welche Art von Arbeiter ist ein Bauarbeiter?

Können andere Handwerker unterstützen. Transkript: Bauarbeiter sind Fachkräfte, die einen Großteil der körperlich anstrengenden Arbeit bei allen Arten von Bauprojekten verrichten, von Aushubarbeiten über den Hochbau bis hin zum Abriss . Bauarbeiter verwenden eine Vielzahl von Hand- und Elektrowerkzeugen zum Hämmern, Heben, Sägen und Messen von Materialien.

Wer gehört der SOKA-BAU an?

Träger sind der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V. (HDB), die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB). Beide Kassen sind gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft.

Wer prüft SOKA-BAU Pflicht?

Wer prüft eine Soka Bau Pflicht? Zunächst einmal können Sie grob anhand der von uns angegebenen Kriterien prüfen, ob Sie beitragspflichtig sind. Danach sollten Sie jedoch unbedingt eine anwaltliche Prüfung vornehmen lassen. Die Soka Bau bietet „ganz großzügige“ Betriebsprüfungen durch „Betriebsberater“ an.

Kann ich mir SOKA-BAU auszahlen lassen?

Ja, man kann sich SOKA-BAU-Guthaben auszahlen lassen, hauptsächlich in Form von Urlaubsentgelt-Abgeltung (wenn man aus dem Baugewerbe ausscheidet oder Urlaub verfällt) oder als Entschädigung (bei Verfall von Urlaub), was online über das Kundenportal beantragt wird. Auch bei Todesfällen können Erben Leistungen erhalten, und Betriebe können Erstattungen bekommen, aber eine einmalige Auszahlung der Rentenbeihilfe ist nicht möglich. 

Ist SOKA-BAU freiwillig?

Pflicht zur Teilnahme am SOKA-Verfahren

Für alle Unternehmen, die baugewerbliche Leistungen erbringen, besteht eine Mitglieds- und Beitragspflicht in der SOKA-Bau. Dies betrifft sowohl Handwerksunternehmen als auch handwerksähnliche Gewerbebetriebe.

Was bringt mir SOKA-BAU?

Gewerbliche Arbeitnehmer haben besonders vorteilhafte Urlaubsregelungen und können ihren Urlaub bis zu zwei Jahre zur Erholung nehmen oder danach ausgezahlt bekommen. SOKA-BAU unterstützt auch Auszubildende, beispielsweise bei den Fahrtkosten, und sichert einen hohen Ausbildungsstandard.

Welche Gewerke sind nicht SOKA-Baupflichtig?

Besonders interessant ist der VTV-Abschnitt VII. Hier werden auch die Gewerke aufgeführt, die nicht von der Soka-Bau erfasst werden. Dazu gehören beispielsweise die Glaser und die Parkettleger – und zwar eindeutig.

Welche Mitarbeiter sind SOKA baupflichtig?

Alle Betriebe des Baugewerbes sind automatisch Pflichtmitglieder der SOKA-Bau und damit beitragspflichtig. Insoweit handelt es sich dabei um eine Zwangsabgabe.

Ist Trockenbau SOKA baupflichtig?

Trockenbau ist beitragspflichtig – im Prinzip

Beitragspflicht zur Sozialkasse Bau gilt grundsätzlich für alle Betriebe, die in den Geltungsbereich des VTV fallen, des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe.

Welche Personen sind nicht sozialversicherungspflichtig?

Nicht zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen dagegen Beamtinnen und Beamte, Selbstständige und mithelfende Familienangehörige, Berufs- und Zeitsoldaten; desgleichen die ausschließlich geringfügig Beschäftigten.

Sind geringfügig Beschäftigte SOKA baupflichtig?

a) Gewerbliche Aushilfskräfte

Ebenso unterliegt die Vergütung der gewerblichen Aushilfskraft der Beitragspflicht zur SOKA-BAU, und zwar auch dann, wenn nur eine befristete und/oder eine geringfü- gige Beschäftigung ausgeübt wird.

Wann besteht SOKA-BAU Pflicht?

Sämtliche Unternehmen des Bauhauptgewerbes führen dafür Abgaben in Höhe von momentan 2,1 % des Bruttolohns für ihre Mitarbeiter ab, mindestens aber 900 Euro im Jahr pro Betrieb. Diese Beitragspflicht gilt für auch für Betriebe, die nicht ausbilden, sowie für Selbstständige ohne Arbeitnehmer.

Welche Berufe gehören zum Baugewerbe?

Berufe auf dem Bau

  • Gärtner / Gärtnerin. ...
  • Gleisbauer / Gleisbauerin. ...
  • Bauingenieurwesen. ...
  • Baugeräteführer / Baugeräteführerin. ...
  • Tiefbaufacharbeiter / Tiefbaufacharbeiterin. ...
  • Anlagenmechaniker - Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik. ...
  • Straßenbauer / Straßenbauerin. ...
  • Beton- und Stahlbetonbauer / Beton- und Stahlbetonbauerin.

Wer gehört zu SOKA-BAU?

Wer ist SOKA-BAU? SOKA-BAU ist die Dachmarke, unter der die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) und die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG (ZVK) repräsentiert werden.

Was sind Baufachleute?

Diese Fachleute sind für die Gesamtplanung, Koordination und Ausführung von Bauprojekten verantwortlich und unterscheiden sich dadurch von Handwerkern, die häufig manuelle oder technische Aufgaben ausführen.