Wer entscheidet in welche Rehaklinik man kommt?

Die Rentenversicherung prüft Ob Ihr Wunsch nach einer bestimmten Klinik erfüllt werden kann, entscheiden gesetzlich vorgeschriebene sozialmedizinische Kriterien. So muss zum Beispiel Ihre Wunschklinik für die Behandlung Ihrer Indikation, gegebenenfalls auch Ihrer Nebenindikationen geeignet sein.

Wer entscheidet den Ort für eine Reha?

Nach §8 SGB IX hat jede*r Patient*in das Recht, sich eine Einrichtung für eine stationäre oder ambulante Rehabilitation selbst auszusuchen. Wichtig: Sie müssen sich an keiner Klinik-Liste Ihres Kostenträgers (z. B. Rentenversicherung oder Krankenkasse) orientieren.

Kann ich eine vorgeschlagene Reha-Klinik ablehnen?

Nach dem Sozialgesetzbuch IX § 8 haben Sie als Rehabilitand*in ein Wunsch- und Wahlrecht. Das heißt, Sie haben grundsätzlich das Recht, sich eine zu Ihrem Krankheitsbild passende Klinik für Ihre Rehabilitation – egal ob ambulant oder stationär – selbst auszusuchen.

Wer entscheidet über die Reha-Klinik?

Der zuständige Sozialversicherungsträger entscheidet über die Bewilligung der Rehabilitations- oder Vorsorgemaßnahme. Wenn Sie eine Anschlussrehabilitation direkt nach einem Krankenhausaufenthalt benötigen, sollte der Antrag hierfür bereits im Krankenhaus gestellt werden.

Wie weit darf die Reha-Klinik vom Wohnort entfernt sein?

Muss meine Wunschklinik in der Nähe meines Wohnortes liegen? Bei der Anschlussheilbehandlung (AHB) sollte die Klinik im Umkreis von maximal 100 km Ihres Wohnortes liegen. Bei Heilverfahren (HV) gibt es keine Vorgaben zur Entfernung vom Wohnort.

So wird deine Reha bewilligt! | Rat & Tat

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Kann ich meine Rehaklinik frei wählen?

Kann ich meine Rehaklinik frei wählen? Ja, sofern die Klinik zur Behandlung Ihrer Krankheit geeignet ist, nach gesetzlichen Standards zertifiziert ist und ein Versorgungs- und Belegungsvertrag mit dem Kostenträger besteht.

Wie lange dauert die Wartezeit der Rehaklinik?

Nach der Bewilligung eines Reha-Aufenthaltes kann man mit einer Wartezeit von drei bis acht Wochen bis zum Beginn der Rehabilitation rechnen. Reha-Anträge im Eilverfahren werden bevorzugt und daher zeitnaher eingeladen.

Kann ich mir den Ort der Reha aussuchen?

Was ist das Wunsch- und Wahlrecht? Wenn Sie eine Rehabilitation beantragen, haben Sie das Recht, Ihre Wunscheinrichtung selbst auszusuchen und diese im Antrag mitzuteilen. Der Kostenträger Ihrer Reha – beispielsweise Ihr Rentenversicherungsträger – muss Ihren berechtigten Wünschen nachkommen.

Wie viel kostet eine 3-wöchige Reha?

Die Kosten für eine dreiwöchige Reha variieren stark je nach Klinik, Standort und Art der Behandlung, sie können zwischen 3.000 und 10.000 Euro liegen. Es ist empfehlenswert, vorab einen Kostenvoranschlag von der jeweiligen Rehaklinik anzufordern.

Wie lange dauert es, wenn man eine Reha bewilligt bekommt?

In der Regel erhalten Sie innerhalb von drei Wochen eine Rückmeldung von Ihrem Reha-Träger. Bewilligt er Ihren Antrag, können Sie die Reha zum festgelegten Termin antreten. Üblicherweise dauert eine Reha bis zu drei Wochen.

Wie komme ich in meine Wunsch-Rehaklinik?

So bekommen Sie den Platz in der Reha-Wunschklinik
  1. Informationen über mögliche Kliniken einholen. ...
  2. Den Arzt bitten, die Wunschklinik im Befundbericht zu nennen. ...
  3. Patienten haben ein Mitspracherecht. ...
  4. Die Reha-Klinik muss medizinisch passen. ...
  5. Es muss nicht unbedingt eine Vertragsklinik sein.

Wie finde ich die richtige Rehaklinik für mich?

Unter www.drv-reha.de steht Ihnen die neue und komfortable Kliniksuche der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung. Hier können Sie passende Reha -Einrichtungen nach der Eingabe der Indikation, des Ortes oder einer Postleitzahl schnell finden.

Kann der Ehepartner mit zur Reha?

Eine Begleitperson (z.B. der Ehepartner) kann während der stationären Reha mit aufgenommen werden, wenn es aus medizinischen und therapeutischen Gründen notwendig ist.

Kann ich den Kurort selbst bestimmen?

Das Gesetz legt in § 8 fest, dass „berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten” zu entsprechen ist. Das heißt, dass sich jeder Patient selbst seine Reha-Einrichtung aussuchen darf. Niemand muss sich an einer vorgegebenen Klinikliste der Krankenkasse oder Rentenversicherung orientieren.

Kann ich den Ort der Reha ablehnen?

Eine Ablehnung Ihrer kompletten Reha-Maßnahme oder der Wunschklinik müssen Sie nicht ohne Weiteres akzeptieren. Sie können dem Ablehnungsbescheid innerhalb von vier Wochen widersprechen. Diese Widersprüche sind häufig erfolgreich. Machen Sie von Ihrem Widerspruchsrecht mit Hilfe unseres Musterschreibens Gebrauch.

Bis wann muss eine genehmigte Reha angetreten werden?

Anschlussheilbehandlungen sollen unmittelbar nach dem Krankenhausaufenthalt stattfinden. Als unmittelbar gilt hierbei eine Frist von 14 Tagen nach Entlassung aus dem Krankenhaus. Für Rehabilitationsbehandlungen beträgt die Antrittsfrist 4 Monate ab Genehmigungsdatum.

Hat man in der Reha immer ein Einzelzimmer?

Als gesetzlich Versicherter haben Sie grundsätzlich keinen Anspruch auf ein Einzelzimmer. Bei Verfügbarkeit bieten die Einrichtungen ihren Patienten Einzelzimmer aber kostenfrei an. Sollte dies nicht der Fall sein, haben Sie die Möglichkeit, ein Einzelzimmer privat in Anspruch zu nehmen.

Hat Reha Einfluss auf Rente?

Reha vor Rente

Darum haben Leistungen zur Rehabilitation immer Vorrang vor der Zahlung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Nur wenn eine Rehabilitationsleistung dieses Ziel voraussichtlich nicht erreichen kann, kann eine vorzeitige Rente gezahlt werden.

Wie lange wartet man auf einen Reha-Platz?

Wie lange muss ich warten, bis ich eine Reha beginnen kann? Die durchschnittliche Wartezeit auf einen Rehaplatz beträgt einige Wochen bis wenige Monate. Aufgrund der Corona-Pandemie kommt man bei manchen Rehakliniken derzeit sogar auf Wartezeiten von bis zu einem Jahr!

Wer bestimmt den Reha-Ort?

Die neue rechtliche Regelung (§8 SGB IX) legt fest, dass sich jeder Patient selbst seine Reha-Einrichtung aussuchen darf. Sie müssen sich also an keiner Klinik-Liste ihrer Krankenkasse oder Rentenversicherung orientieren.

Wer entscheidet über die Rehaklinik?

Die Rentenversicherung prüft

Ob Ihr Wunsch nach einer bestimmten Klinik erfüllt werden kann, entscheiden gesetzlich vorgeschriebene sozialmedizinische Kriterien. So muss zum Beispiel Ihre Wunschklinik für die Behandlung Ihrer Indikation, gegebenenfalls auch Ihrer Nebenindikationen geeignet sein.

Kann ich mir die Klinik selbst aussuchen?

In Deutschland hat jeder Versicherte das Recht auf die freie Krankenhauswahl in allen zugelassenen Kliniken. Patienten dürfen selbst entscheiden, wo sie behandelt werden möchten.

Kann ich den Zeitpunkt der Reha selbst bestimmen?

Um den Termin einer stationären Reha oder die Teilnahme an ambulanten Reha-Leistungen zu verlegen, sollten die Betroffenen mit der jeweiligen Rehabilitationseinrichtung in Kontakt treten und dort um eine Verschiebung bitten. Sinnvoll ist es, auch die zuständige Versicherung darüber in Kenntnis zu setzen.

Wann bekommt man von der Rehaklinik Bescheid?

Bis Sie einen Bescheid über Ihren Reha-Antrag erhalten, kann es ein paar Wochen dauern. Nach Prüfung des Antrags durch den Kostenträger bekommen Sie eine schriftliche Zusage für die Rehabilitation oder einen Ablehnungsbescheid.

Was ist der Unterschied zwischen Reha und Kur?

Kur und Reha: Im Alltagsgebrauch werden diese beiden Begriffe oft vermischt. Tatsächlich gibt es aber Unterschiede zwischen Reha und Kur. Grundsätzlich kann man sagen, dass eine Kur bei einem gesunden Menschen ansetzt, der erste Symptome aufweist, während eine Reha für einen bereits erkrankten Menschen gedacht ist.

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