Welche Personalien muss ich der Polizei angeben?

Wenn die Polizei den Verdacht hat, dass eine Person eine Straftat begangen hat, kann sie diese zu ihren Personalien befragen (§ 163b Abs. 1 der Strafprozessordnung – StPO). Im Allgemeinen sind der Name, Geburtstag und -ort, Familienstand, Beruf, Adresse und Staatsangehörigkeit zu nennen.

Was muss ich bei der Polizei angeben?

Bei der Kontrolle sollten Sie sich immer so verhalten, dass sich die Polizisten nicht bedroht fühlen. Auf informative Fragen, etwa wo Sie gerade herkommen, muss man nicht antworten. Personalien dagegen müssen angegeben, Fahrzeugpapiere und Führerschein ausgehändigt werden.

Welche Daten muss ich der Polizei geben?

DNA-Profile, Fingerabdrücke, Kriminalakten, Haft- und Fahndungsdateien – die Polizei benötigt diese Daten, muss diese aber auch besonders vor Missbrauch schützen.

Wie stellt die Polizei Personalien fest?

Eine Identitätsfeststellung kann durch die Polizei durchgeführt werden und erfolgt meist im Rahmen einer Personen- oder Fahrzeugkontrolle. Die Maßnahmen zur Feststellung der Identität sind in §163b StPO geregelt. Aber auch im Zivilrecht kann es nötig sein, die Identität einer Person festzustellen.

Bin ich verpflichtet, der Polizei meinen Namen zu sagen?

In Hamburg ist das Tragen von Namensschildern vorgesehen, jedoch nicht für alle Polizeibeamte verpflichtend. In Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Saarland, Sachsen sowie bei der Bundespolizei existiert keine Kennzeichnungspflicht.

Verkehrskontrolle: DAS müsst Ihr sagen!

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Was passiert, wenn man der Polizei seinen Namen nicht sagt?

Sollte die Herausgabe der Personalien nicht erfolgen, ist die Durchsuchung der Person sowie ihrer mitgeführten Sachen zulässig. Weiterhin kann die Person in diesem Fall auch erkennungsdienstlich behandelt werden. Die Person wird in diesem Falle festgehalten. Diese Festhaltung bedarf der richterlichen Anordnung.

Bin ich dazu verpflichtet, der Polizei meinen Ausweis auszuhändigen?

Auf ausdrückliches Verlangen sind die Beamten verpflichtet, Ihnen ihren Dienstausweis vorzugzeigen. Polizeibeamte in zivil weisen sich stets mit ihrem Dienstausweis aus. Dies gilt jedoch nur, sofern der Zweck der polizeilichen Maßnahmen dadurch nicht beeinträchtigt oder der Bundespolizist gefährdet wird.

Was zählt alles zu den Personalien?

Beispielsweise zählen die Telefonnummer, die Kreditkarten- oder Personalnummern einer Person, die Kontodaten, ein Kfz-Kennzeichen, das Aussehen, die Kundennummer oder die Anschrift zu den personenbezogenen Daten.

Bin ich verpflichtet, dem Ordnungsamt meine Personalausweis zu geben?

Das bedeutet, dass die betroffene Person verpflichtet ist, ihre Personalien anzugeben und auf Verlangen auch Ausweisdokumente vorzuzeigen. Wer sich weigert, kann nach § 111 Abs. 3 OWiG wegen Verhinderung einer Identitätsfeststellung mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro belegt werden.

Wann dürfen Personalien festgestellt werden?

(1) Die Verwaltungsbehörden sind berechtigt, eine Person anzuhalten und ihre Personalien festzustellen, wenn es zur Gefahrenabwehr erforderlich ist.

Was sollte man bei einer Polizeikontrolle nicht sagen?

Die Frage “Sie wissen warum wir Sie angehalten haben”, sollte tunlichst nicht mit einem “Ja” beantwortet werden. Da sich aber niemand selbst belasten muss und über sein Schweigerecht zu belehren ist, ist ein einfaches “Nein” die beste Antwort. Auch Erklärungsversuche sollten besser unterbleiben.

Kann die Polizei mich zwingen, mein Handy zu entsperren?

Zuallererst: Es besteht keine Verpflichtung, der Polizei seinen Entsperrcode, sei es per Face ID, Wischfunktion, Pin usw., preiszugeben! Gemäß dem deutschen Strafrecht gilt der Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit (lat. nemo tenetur se ipsum accusare).

Bin ich verpflichtet, der Polizei die Tür zu öffnen?

Klingeln die Polizeibeamten bei Ihnen an der Wohnungs- oder Haustür und wollen in Ihre vier Wände, müssen Sie das dulden – insofern ein Durchsuchungsbeschluss oder ein Haftbefehl vorliegen (§ 45 Bundespolizeigesetz (BPolG)). Ist beides nicht vorhanden, müssen Sie die Ordnungshüter auch nicht hineinlassen.

Kann ich eine Polizeikontrolle verweigern?

Nein, grundsätzlich ist es nicht möglich, eine Verkehrskontrolle zu verweigern. Das ist so in Paragraf 36 Absatz 5 in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt.

Welche Daten kann die Polizei abfragen?

Dazu zählen neben Bereichen wie „Organisierte Kriminalität“ oder „Wirtschaftkriminalität“ auch Bereiche wie „Gewalttäter Sport“ oder „Innere Sicherheit“ – so lauten unter anderem Namen von INPOL-Dateien.

Warum berühren Polizisten das Auto vor der Kontrolle?

Der Beamte hinterlässt so einen oder mehrere Fingerabdrücke. Ein Beweis dafür, dass er Kontakt zu dem Fahrzeug hatte. Sollte der Fahrer den Polizisten verletzen oder töten, dient der Abdruck als Hinweis, der seinen Kollegen bei der Ermittlung helfen kann.

Wer darf meinen Personalausweis verlangen?

In Deutschland sind neben der Landespolizei und der Bundespolizei auch der Zoll und unter bestimmten Voraussetzungen je nach Landesrecht das Ordnungsamt berechtigt, von Bürgern in der Öffentlichkeit das Vorzeigen eines amtlichen Ausweises zu Identifikationszwecken zu verlangen.

Warum fotografiert die Polizei meinen Ausweis?

Die Polizei hat das Recht, zur Erfüllung der ihr übertragen Aufgaben die Identität von Personen festzustellen und die dabei erhobenen personenbezogenen Daten zu speichern. Bürger*innen müssen nach Aufforderung einer zur Identitätsfeststellung berechtigten Behörde wie der Polizei ihren Personalausweis vorlegen.

Was darf die Ordnungspolizei?

Die Personenkontrolle

Angehaltene Bürger müssen daraufhin ihre Personalausweise oder Reisepässe vorzeigen. Kann sich eine Person nicht ausweisen, ist sogar unter gegebenem Anlass eine Durchsuchung erlaubt. Darüber hinaus ist das Ordnungsamt befugt, Platzverweise auszusprechen und Menschen in Gewahrsam zu nehmen.

Was bedeutet Personalien-eig-Angaben?

Personalien (spätlateinisch „personalia“ persönliche Dinge; substantiviertes Neutrum Plural von „personalis“) ist eine zusammenfassende Bezeichnung für Informationen zu einer natürlichen Person, die ihre Identifizierung ermöglichen und Verwechslungen mit anderen Personen ausschließen.

Was zählt alles als Identitätsnachweis?

Jeder Bundesbürger muss ab Vollendung des 16. Lebensjahres einen amtlichen Identitätsnachweis besitzen. In Deutschland erfüllen der Personalausweis sowie der Reisepass diese Funktion.

Was zählt zu Personaldaten?

Personaldaten umfassen alle Daten von Mitarbeitern und Bewerbern, die ein Unternehmen speichert und verarbeitet. Das sind zum Beispiel: Name, Adresse und Kontakt. Lohn und Gehalt: etwa Höhe, Zusammensetzung und Entgeltabrechnung.

Bin ich verpflichtet, der Polizei zu sagen, wo ich hin will?

Die Polizei darf mich fragen, wo ich hin will

Das heißt, Sie müssen nach Aufforderung Fragen über Ihre Person mit einer Antwort nachkommen. Polizisten dürfen Ihnen auch die Fragen: "Woher kommen Sie?" oder "Wohin wollen Sie?" stellen, jedoch müssen Sie diese nicht beantworten.

Kann ich von einem Polizisten den Dienstausweis verlangen?

Jeder Polizist und jede Polizistin muss sich gegenüber dem Bürger/der Bürgerin auf Verlangen ausweisen. Beim Tragen der Kennzeichnung (z.B. bei der Landesbereitschaftspolizei) gem. § 111a HmbBG entfällt diese Verpflichtung.

Was dürfen Polizisten bei einer allgemeinen Personenkontrolle?

Die Polizei darf allgemeine Kontrollen ohne speziellen Anlass und anlassbezogene Kontrollen bei konkretem Verdacht durchführen. Bei Kontrollen werden Personalien, Führerschein und Fahrzeugschein überprüft; Durchsuchungen erfordern einen richterlichen Befehl oder begründeten Verdacht.