Welche Nachteile habe ich, wenn ich selber kündige?

Nachteile beim Selberkündigen sind vor allem eine drohende Sperrzeit beim Arbeitslosengeld (bis zu 12 Wochen), der Verlust von Abfindungsansprüchen, eine geschwächte Verhandlungsposition bei Restforderungen (z.B. Überstunden, Urlaubsgeld) und die Schwierigkeit, später einen lückenlosen Lebenslauf zu präsentieren, da der Jobverlust selbst verschuldet wirkt. Auch der gesetzliche Kündigungsschutz entfällt, und man muss sich selbst um die Krankenversicherung kümmern, was zu finanziellen Risiken führen kann.

Welche Nachteile hat es, selbst zu kündigen?

Welche Risiken und Nachteile können bei einer Eigenkündiung...

  1. Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. ...
  2. Kein Anspruch auf Abfindung. ...
  3. Verlust von Kündigungsschutzklagen. ...
  4. Negative Auswirkungen auf den Lebenslauf. ...
  5. Rechtliche und finanzielle Risiken.

Was verliere ich, wenn ich selber kündige?

Ansprüche der Arbeitnehmer:innen

  1. Lohn/Gehalt bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses,
  2. anteilige Sonderzahlungen laut Kollektivvertrag oder Arbeitsvertrag bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses,
  3. Urlaubsersatzleistung.

Was passiert, wenn ich alleine kündige?

Wer kündigt, hat seine Arbeitslosigkeit rechtlich gesehen selbst herbeigeführt. Als Folge kann die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit von bis zu drei Monaten verhängen, in der Sie kein Arbeitslosengeld erhalten. Es gibt jedoch äußerst aussichtsreiche Möglichkeiten, wie Sie eine Sperrzeit vermeiden.

Was muss ich beachten, wenn ich kündige?

Bei einer Kündigung müssen Sie die Schriftform (eigenhändige Unterschrift), die Kündigungsfrist (vertraglich oder gesetzlich) einhalten und die Kündigung nachweisbar zustellen (z. B. per Einschreiben), um sie wirksam zu machen, idealerweise mit Bitte um Bestätigung; zudem sollten Sie sich bei Arbeitslosigkeit rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit melden und auf Resturlaub/Überstunden achten. 

Warum Du nicht selbst das Arbeitsverhältnis kündigen solltest und was Du stattdessen tun kannst!

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Was muss man nach einer Kündigung beachten?

Nach der Kündigung: Was man im Unternehmen erledigen muss

  • Sich nach den Rechten informieren. ...
  • Den/die Vorgesetzte und das Team informieren. ...
  • Den Pensionsplan und Versicherungen überprüfen. ...
  • Projekt und Know-how übergeben. ...
  • Positiv (oder zumindest nicht negativ) bleiben. ...
  • Ein Austrittsgespräch verlangen.

Bin ich krankenversichert, wenn ich selbst kündige?

Die Agentur für Arbeit übernimmt dann Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit. Sind Sie nach der Kündigung arbeitslos ohne Leistungsbezug, müssen Sie sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern.

Bin ich gesperrt, wenn ich selbst kündige?

Bei einer Selbstkündigung erhalten Sie das Arbeitslosengeld ohne Sperre, nachdem Ihre Beweggründe entsprechend geprüft wurden. Ärztliche Atteste, Gesprächsdokumentationen, schriftliche Schilderungen, Lohnabrechnungen oder Kontoauszüge können als Belege aufgeführt werden.

Kann ich einfach kündigen und gehen?

Die Kündigungsfrist ist im Arbeitsvertrag oder gesetzlich geregelt. Ein Aufhebungsvertrag ermöglicht eine einvernehmliche, fristlose Beendigung, birgt aber Risiken wie Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld. Eine außerordentliche Kündigung ist nur bei unzumutbaren Arbeitsbedingungen möglich.

Kann ich mich arbeitslos melden, wenn ich selber kündige?

Auch wenn Sie aus eigenem Antrieb kündigen, müssen Sie sich so bald wie möglich arbeitssuchend und am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit arbeitslos melden. Der wesentliche Unterschied liegt im Bezug des Arbeitslosengeldes.

Welches Geld steht mir zu, wenn ich kündige?

Der Arbeitslose erhält ein Arbeitslosengeld in Höhe von 60 % seines durchschnittlichen Nettogehalts im Jahr vor der Kündigung.

Was passiert, wenn ich kündige und keinen neuen Job finde?

Ohne neuen Job entsteht eine Lücke im Lebenslauf, die Sie Ihrem potenziellen neuen Arbeitgeber glaubhaft erklären müssen. Wenn Sie selbst kündigen, erhalten Sie in der Regel von der Arbeitsagentur eine Sperrzeit von bis zu drei Monaten, nach der Sie erst Arbeitslosengeld erhalten.

Wie viel Arbeitslosengeld bekomme ich, wenn ich selber kündige?

Das Arbeitslosengeld liegt nach Kündigung bei 60 % - 67 % des vorherigen Einkommens.

Soll man kündigen, wenn man unglücklich ist?

Eine Kündigung sollte immer dann in Betracht gezogen werden, wenn die Arbeit dauerhaft unzufrieden macht, die Gesundheit leidet oder keine Perspektiven für Weiterentwicklung und Wertschätzung bestehen. Wichtig ist, dass Sie sich vor der Entscheidung ausreichend Zeit für Selbstreflexion nehmen und alle Optionen prüfen.

Was verliere ich bei Selbstkündigung?

Bei einer selbst verursachten Auflösung eines Arbeitsverhältnisses beginnt der Anspruch auf das Arbeitslosengeld frühestens nach einer Sperrfrist von vier Wochen.

Kann ich meinen Chef bitten, mich zu kündigen?

Kann ich meine Arbeitgebenden bitten, mich zu kündigen? In der Regel ist die Kündigung eine Entscheidung, die ausschließlich von Arbeitnehmer:innen getroffen wird. Ein Chef oder eine Chefin kann nicht dazu gezwungen werden, ein Arbeitsverhältnis zu beenden.

Kann ich mich krankschreiben lassen, wenn ich selbst gekündigt habe?

Das Wichtigste zusammengefasst. Auch nach einer Kündigung können Sie sich noch krankschreiben lassen. Bestätigt ein Arzt Ihre Arbeitsunfähigkeit, muss der Arbeitgeber dies in aller Regel akzeptieren und Sie weiterbezahlen.

Bin ich verpflichtet, nach Kündigung zu arbeiten?

Ja, grundsätzlich müssen Sie nach einer Kündigung weiterarbeiten, bis die Kündigungsfrist abgelaufen ist, da das Arbeitsverhältnis bestehen bleibt; Ausnahmen sind eine Freistellung durch den Arbeitgeber (bezahlt oder unbezahlt) oder eine fristlose Kündigung, wobei Sie sich für die Arbeitssuche melden müssen und bei einer Kündigungsschutzklage auch weiterbeschäftigt werden können. Sie sind verpflichtet, Ihre Arbeitsleistung bis zum Ende des Vertrags anzubieten. 

Was muss ich beachten, wenn ich selbst kündige?

Du brauchst einen triftigen Grund, warum Du kündigst. Deine Kündigung muss "unumgänglich" sein. Zum Beispiel, weil Du auf der Arbeit gemobbt wurdest, oder weil der Job Deiner Gesundheit geschadet hat. Diesen Kündigungsgrund musst Du beim Arbeitsamt nachweisen können!

Wie bekomme ich Arbeitslosengeld trotz eigener Kündigung?

Um zu kündigen und trotzdem Arbeitslosengeld (ALG I) zu bekommen, müssen Sie einen wichtigen Grund für Ihre Kündigung haben, der die Sperrzeit verhindert, wie Mobbing, gesundheitliche Probleme (mit Attest) oder einen Umzug aus Partnerschaftsgründen; alternativ können Sie einen Aufhebungsvertrag mit dem Arbeitgeber schließen, der eine Sperrzeit ausschließt. Wichtig ist die frühzeitige, fristgerechte Meldung bei der Agentur für Arbeit (innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnis des Jobendes, spätestens 3 Monate vorher), um überhaupt anspruchsberechtigt zu sein, da sonst auch bei gültigem Grund eine Kürzung droht. 

Wie kündige ich richtig?

Am besten gibst du das Schreiben persönlich, per Einschreiben oder in der Personalabteilung ab. So kannst du sichergehen, dass die Kündigung auch wirklich angekommen ist. Unsere Empfehlung: Zögere es nicht zu lange hinaus und gib deine Kündigung nicht erst am letzten Tag der Frist ab.

Wie kann man am besten kündigen ohne Sperre vom Arbeitsamt?

Um beim Arbeitsamt eine Sperrzeit bei eigener Kündigung zu vermeiden, benötigen Sie einen wichtigen Grund, der Ihre Kündigung „unumgänglich“ macht, wie z. B. nachgewiesenes Mobbing, gesundheitliche Probleme (ärztliches Attest), familiäre Pflege, oder den unmittelbaren Beginn eines neuen Jobs. Sie müssen diesen Grund beim Amt belegen können, sich rechtzeitig arbeitssuchend melden und sollten sich am besten vorher beraten lassen. 

Wie bin ich krankenversichert, wenn ich gekündigt habe?

Ob Sie arbeitslos Ihre private Krankenversicherung selbst bezahlen, kommt auf Ihren persönlichen Fall an. Beziehen Sie nach Ihrer Kündigung Arbeitslosengeld und waren zuvor privat krankenversichert, werden Sie üblicherweise dennoch versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Was tun nach eigener Kündigung?

Melden Sie sich umgehend arbeitssuchend

Verlieren Sie keine Zeit. Nach einer Kündigung sind Sie verpflichtet, sich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend und spätestens am Ende der Kündigungsfrist arbeitslos zu melden, sofern Sie dann noch keine neue Stelle haben.

Verliert man Geld, wenn man eine Versicherung kündigt?

Sie erhalten eine Rückerstattung aller bereits gezahlten Prämien . Ihr Versicherer kann jedoch einen kleinen Betrag für die Tage einbehalten, an denen die Versicherung gültig war.