Welche Jahrgänge bekommen die große Witwenrente?

Die große Witwenrente erhalten Hinterbliebene, die im Todesjahr des Partners ein bestimmtes Alter erreichen (2026: 46 Jahre und 6 Monate, steigend bis 47 Jahre ab 2029) ODER ein minderjähriges Kind erziehen ODER erwerbsgemindert sind. Der Anspruch gilt für alle Jahrgänge, die diese Altersgrenze (oder die anderen Bedingungen) erfüllen, wobei die Altersgrenze seit 2012 stufenweise angehoben wird und aktuell 46 Jahre und 6 Monate (Stand 2026) beträgt.

Wann bekommt man die große und wann die kleine Witwenrente?

Die kleine Witwenrente gibt es für 24 Monate, wenn Sie jünger als ca. 47 Jahre sind, keine Kinder erziehen und nicht erwerbsgemindert sind – sie dient als Übergangshilfe. Die große Witwenrente erhalten Sie, wenn Sie älter (mindestens 47 Jahre, je nach Todesjahr steigend), erwerbsgemindert oder ein Kind erziehend sind und diese Vorteile bestehen bleiben, da sie lebenslang gezahlt wird (solange Sie nicht wieder heiraten). Beide Renten setzen eine Mindest-Ehedauer von einem Jahr voraus, wobei das Einkommen des Hinterbliebenen angerechnet wird.
 

Welche Jahrgänge bekommen noch Witwenrente?

Jeder Jahrgang, der einen Ehepartner verliert, kann Witwenrente bekommen, wobei die Art der Rente (klein oder groß) vom Alter der Hinterbliebenen und der Situation abhängt; die Altersgrenze für die große Witwenrente steigt stufenweise von 46 Jahren (2025) auf 47 Jahre (ab 2029), während die kleine Witwenrente (2 Jahre lang) für Jüngere gilt, es sei denn, es bestehen Ausnahmen wie die Heirat vor 2002, die eine unbegrenzte kleine Rente ermöglichen kann. Maßgeblich ist immer das Alter zum Zeitpunkt des Todes des Partners. 

Wer bekommt die große Witwenrente mit 60?

Hinweis: Sie bekommen 55 Prozent der Rente, die der oder die Verstorbene bekommen hat oder hätte. Für den Fall, dass Sie vor 2002 geheiratet haben und eine Ehepartei vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde, gilt für Sie das „alte Recht“. Dann beträgt Ihre große Witwenrente 60 Prozent.

Welche Änderungen gibt es bei der Witwenrente 2025?

2025 gibt es wichtige Änderungen bei der Witwenrente: Zum 1. Juli steigen die Renten generell (auch die Witwenrente) und der Einkommensfreibetrag erhöht sich, was mehr anrechnungsfreies Einkommen bedeutet; zum 1. Dezember läuft eine Übergangsregelung für den Zuschlag (Einkommensteuergesetz) aus, was bei einigen Betroffenen die Witwenrente kürzen könnte, da der Zuschlag dann als Einkommen angerechnet wird, auch wenn die Deutsche Rentenversicherung Kürzungen erst ab Juli 2026 sieht. Zudem steigt die Altersgrenze für die große Witwenrente weiter an.
 

Wie wird die eigene Rente auf die Witwenrente angerechnet?

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Wann tritt die neue Witwenrente in Kraft?

Die "neue" Witwenrente ist eigentlich eine Kombination aus verschiedenen Änderungen: Eine Rentenerhöhung von 3,74 % gilt seit dem 1. Juli 2025, und ein höherer Einkommensfreibetrag tritt ebenfalls zum 1. Juli 2025 in Kraft, was weniger Anrechnung bedeutet. Ab Dezember 2025 kommt jedoch eine komplizierte Neuberechnung durch den Rentenzuschlag, die bei vielen zu einer faktischen Kürzung führen kann, auch wenn die Anrechnung erst ab Juli 2026 greift. 

Wird die große Witwenrente abgeschafft?

Die lebenslange Witwenrente wird abgeschafft, aber nicht in Deutschland sondern in der Schweiz. Verwitwete Frauen sollen in der Schweiz zukünftig keine lebenslange Witwenrente mehr erhalten. Grund der Änderung der Rechtslage ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte ( EGMR) vom 11. Oktober 2022.

Wann bekommt man die große Witwenrente nach neuem Recht?

Die kleine Witwenrente wird nach neuem Recht höchstens zwei Jahre gezahlt und endet danach automatisch. Nach altem Recht wird sie jedoch noch unbegrenzt gezahlt. Die große Witwenrente erhalten Sie nach altem und neuem Recht zeitlich unbegrenzt, solange Sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen.

Was steht mir als Ehefrau zu, wenn mein Mann stirbt?

Wenn der Ehemann stirbt, erhält die Frau zunächst für drei Monate das volle Sterbevierteljahr der Rente ihres Mannes, danach eine Witwenrente (klein oder groß, abhängig von Alter und Ehedauer, meist 55–60 % der Rente des Verstorbenen) und hat Anspruch auf einen Anteil am Erbe, wobei ihr die Hälfte des Gesamtvermögens als Zugewinnausgleich zusteht, bevor der Rest nach gesetzlicher Erbfolge geteilt wird. 

Was ist das Lebensalter für die große Witwenrente?

Voraussetzungen große Witwen/Witwer-Rente

Witwe/Witwer ist mindestens 46 Jahre und 6 Monate alt (Stand 2026, stufenweise Anhebung seit 2012 auf 47 Jahre, § 242a SGB VI). Erwerbsminderung der Witwe/des Witwers. Witwe/Witwer war mindestens 45 Jahre alt und der Todesfall war vor dem 1.1.2012 (§ 242a Abs. 4 SGB VI).

Wann bekomme ich keine Witwenrente mehr?

Wann endet die Witwen- oder Witwerrente? Bei erneuter Heirat: Sowohl die kleine als auch die große Witwen- oder Witwerrente enden mit dem Ablauf des Kalendermonats, in dem Sie heiraten. Bei Rentensplitting: Der Anspruch auf Hinterbliebenenrente endet auch, wenn Sie sich für das Rentensplitting entscheiden.

Was ändert sich 2026 an der Rente?

Für 2026 sind bei der Rente eine erwartete Erhöhung (ca. 3,37 %), steigende Altersgrenzen (Geburtsjahrgang 1960 geht mit 66 J. 4 M. in Regelaltersrente), neue Hinzuverdienstgrenzen und steuerliche Anpassungen wie die Aktivrente (2000 € steuerfreier Hinzuverdienst) sowie der höhere steuerpflichtige Anteil für Neurentner geplant. Der Beitragssatz bleibt stabil bei 18,6 %, während Minijob-Grenze, Beitragsbemessungsgrenzen und die jährliche Bezugsgröße steigen, so die Deutsche Rentenversicherung. 

Hat eine Witwe Anspruch auf die Rente ihres verstorbenen Mannes?

Sie können einen Teil oder die gesamte zusätzliche staatliche Rente oder Kapitalabfindung Ihres Partners/Ihrer Partnerin erben, wenn: Ihr Partner/Ihre Partnerin während der Aufschiebung der staatlichen Rente (vor Rentenbeginn) verstorben ist oder die Rente nach der Aufschiebung bezogen hat; Ihr Partner/Ihre Partnerin das Rentenalter vor dem 6. April 2016 erreicht hat; Sie zum Zeitpunkt des Todes Ihres Partners/Ihrer Partnerin verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebten.

Welche Voraussetzungen sind für große Witwenrente notwendig?

Anspruch auf die große Witwen- oder Witwerrente hat (§46 Abs. 2 SGB VI): Wer im Jahr 2025 46 Jahre und 4 Monate* alt ist oder älter, hat Anspruch auf die große Witwenrente.

Warum bekomme ich nur die kleine Witwenrente?

„Eine kleine Witwenrente erhält, wer noch keine 47 Jahre alt ist, nicht selbst erwerbsgemindert ist und kein Kind erzieht“, erklärt dazu Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Wie viel Geld erhält man als Witwe?

Die Zahlungen beginnen bei 71,5 % der Rente Ihres Ehepartners und steigen, je länger Sie mit der Antragstellung warten. Beispielsweise könnten Sie Folgendes erhalten: Über 75 % mit 61 Jahren. Über 80 % mit 63 Jahren.

Wie hoch ist die Witwenrente bei 1500 € Rente?

Die Höhe der Witwenrente bei 1500 € Einkommen hängt von der Art der Rente (klein/groß), dem Freibetrag (aktuell ca. 1077 € Netto), der Einkommensanrechnung (40 % des Überschusses) und der Basisrente des Verstorbenen ab, aber eine Witwe mit 1500 € Nettoeinkommen muss mit Kürzungen rechnen, da sie den Freibetrag übersteigt und der Mehrbetrag zu 40 % auf die Rente angerechnet wird. Grundsätzlich sind es 25 % (kleine) oder 55 % (große) der Rente des Verstorbenen, wobei die ersten drei Monate 100 % betragen. 

Was ändert sich bei der Witwenrente 2025?

2025 gibt es wichtige Änderungen bei der Witwenrente: Zum 1. Juli steigen die Renten generell (auch die Witwenrente) und der Einkommensfreibetrag erhöht sich, was mehr anrechnungsfreies Einkommen bedeutet; zum 1. Dezember läuft eine Übergangsregelung für den Zuschlag (Einkommensteuergesetz) aus, was bei einigen Betroffenen die Witwenrente kürzen könnte, da der Zuschlag dann als Einkommen angerechnet wird, auch wenn die Deutsche Rentenversicherung Kürzungen erst ab Juli 2026 sieht. Zudem steigt die Altersgrenze für die große Witwenrente weiter an.
 

Wann bekomme ich 60% Witwenrente?

Für Paare, die vor 2002 geheiratet haben und bei denen ein Ehepartner oder eine Ehepartnerin vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde, gilt das „alte Recht“. Das bedeutet, dass die große Witwenrente oder Witwerrente dann 60 Prozent der Rente beträgt, die der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes bezogen hat oder hätte.

Wer bekommt die große und wer bekommt die kleine Witwenrente?

Die kleine Witwenrente gibt es für 24 Monate, wenn Sie jünger als ca. 47 Jahre sind, keine Kinder erziehen und nicht erwerbsgemindert sind – sie dient als Übergangshilfe. Die große Witwenrente erhalten Sie, wenn Sie älter (mindestens 47 Jahre, je nach Todesjahr steigend), erwerbsgemindert oder ein Kind erziehend sind und diese Vorteile bestehen bleiben, da sie lebenslang gezahlt wird (solange Sie nicht wieder heiraten). Beide Renten setzen eine Mindest-Ehedauer von einem Jahr voraus, wobei das Einkommen des Hinterbliebenen angerechnet wird.
 

Wie lange muss man verheiratet sein, um die große Witwenrente zu beziehen?

Für die große Witwenrente müssen Sie mindestens ein Jahr verheiratet gewesen sein, aber die Dauer der Ehe ist für die Art der Rente (groß oder klein) nicht entscheidend – die Unterscheidung liegt in Ihren persönlichen Voraussetzungen wie Alter, Kindererziehung oder Erwerbsminderung. Grundsätzlich gilt die 1-Jahres-Frist auch für die große Witwenrente, wobei sie bei Unfalltoden entfällt und bei kürzerer Ehe eine sogenannte "Versorgungsehe" vermutet werden kann, was den Anspruch erschwert, aber nicht immer ausschließt. 

Wird die große Witwenrente ein Leben lang gezahlt?

berufs- oder erwerbsunfähig sind oder ein minderjähriges bzw. behindertes Kind erziehen. Die große Witwen- / Witwerrente beträgt 55 Prozent der Versichertenrente des verstorbenen Ehegatten und wird ohne zeitliche Begrenzung gezahlt, solange die Voraussetzungen vorliegen.

Wann fällt die große Witwenrente weg?

Wann endet die Witwen- oder Witwerrente? Bei erneuter Heirat: Sowohl die kleine als auch die große Witwen- oder Witwerrente enden mit dem Ablauf des Kalendermonats, in dem Sie heiraten. Bei Rentensplitting: Der Anspruch auf Hinterbliebenenrente endet auch, wenn Sie sich für das Rentensplitting entscheiden.

Was ändert sich bei der Witwenrente 2026?

Was ändert sich 2026 bei der Witwer- und Witwenrente? von Einkommen auf die Witwen- und Witwerrente erhöhen sich dann – und zwar im gleichen Maße wie der der aktuelle Rentenwert. Derzeit liegt der Einkommensfreibetrag noch bei 1.076,86 Euro.

Wird die lebenslange Rentenfreigrenze abgeschafft?

Wichtige Fakten: Die lebenslange Freigrenze wurde am 5. April 2024 abgeschafft . Steuerfreie Einmalzahlungen werden nun mit der Einmalzahlungsfreigrenze und der Freigrenze für Einmalzahlungen und Todesfallleistungen verrechnet. Wurden Rentenleistungen vor dem 6. April 2024 bezogen, verringern sie den verbleibenden verfügbaren Betrag der neuen Freigrenzen.