Welche Irrtumsarten gibt es?

Das Gesetz unterscheidet zwei Arten von (relevanten) Irrtum: den Erklärungsirrtum und den Motivirrtum. Während beim Erklärungsirrtum der Wille des Erklärenden noch frei gebildet wurde, so stimmt seine Erklärung nicht mit seinem Willen überein. Er hat etwas anderes erklärt, als er eigentlich wollte.

Welche Irrtümer gibt es im BGB?

  • Irrtum über Inhalt und Erklärung (§119 I BGB)
  • Irrtum über wesentliche Eigenschaften (§ 119 II BGB)
  • Unrichtige Übermittlung (§ 120 BGB)
  • Arglistige Täuschung (§ 123 BGB)
  • Widerrechtliche Drohung (§ 123 BGB)

Welche Irrtümer sind in § 119 BGB geregelt?

Das Gesetz nennt das unbewusste Auseinanderfallen von Willen und Erklärung in § 119 einen „Irrtum“ des Erklärenden. Zu einem unbewussten Auseinanderfallen von Willen und Inhalt der Erklärung kommt es immer dann, wenn die Erklärung durch Auslegung einen anderen Inhalt bekommt, als der Erklärende ihr beigemessen hatte.

Welche Irrtümer sind anfechtbar?

Wenn Sie eine Willenserklärung anfechten wollen, brauchen Sie einen triftigen Grund, zum Beispiel Irrtum, falsche Übermittlung, arglistige Täuschung oder Drohung. Sofern kein Ausschlussgrund (Bestätigung des Rechtsgeschäfts oder Ablauf der geltenden Fristen) vorliegt, sind Sie in der Regel zur Anfechtung berechtigt.

Was ist ein wesentlicher Irrtum?

Der wesentliche Irrtum (Art. 23 f. OR). Wesentlich ist ein Irrtum, wenn die betroffene Person beim Vertragsabschluss irrtümlicherweise von einer anderen Tatsache ausgegangen ist und sie den Vertrag andernfalls nicht abgeschlossen hätte.

Welche Arten von Rahmenverträgen gibt es?

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Wann ist ein Irrtum wesentlich?

Ein wesentlicher Irrtum liegt vor, wenn über die Hauptsache oder eine wesentliche Beschaffenheit der Willenserklärung geirrt wird, das heißt, wenn der Vertrag ohne den Irrtum überhaupt nicht geschlossen worden wäre.

Wann ist ein Irrtum beachtlich?

Ein beachtlicher Irrtum kann jedoch auch in diesen Fällen etwa dann vorliegen, wenn der (künftige) Umstand, über den geirrt wurde, zum (einfachen) Inhalt des Geschäftes oder zur Bedingung gemacht wurde.

Wie lange kann man Irrtum anfechten?

Die Irrtumsanfechtung muss innerhalb von drei Jahren ab Vertragsschluss erfolgen. Nur wenn der Irrtum arglistig verursacht wurde, zum Beispiel durch betrügerische Handlungen der anderen Vertragspartei, beträgt die Frist dreißig Jahre.

Wann ist eine Vereinbarung ungültig?

Nichtigkeit tritt ein, wenn das Rechtsgeschäft gegen ein gesetzliches Verbot (§ 134 BGB) oder die guten Sitten (§ 138 BGB) verstößt (v.a. wucherisch ist, Wucher), der gesetzlich vorgeschriebenen oder vereinbarten Form ermangelt (§ 125 BGB) oder wirksam angefochten ist (§ 142 BGB, Anfechtung). Vgl. auch Teilnichtigkeit.

Welche Anfechtungsgründe gibt es?

Die Anfechtungsgründe sind abschließend in den §§ 119 ff. BGB geregelt. Anfechtungsgründe sind der Inhaltsirrtum, der Erklärungsirrtum, der Eigenschaftsirrtum, der Übermittlungsirrtum und die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder wegen widerrechtlicher Drohung.

Wann ist keine Anfechtung möglich?

Die Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn der Anfechtende das Rechtsgeschäft im Nachhinein bestätigt gemäß § 144 I BGB oder wenn der Anfechtungsgegner sich bereit erklärt, die Willenserklärung mit dem gewollten Inhalt gelten zu lassen gemäß § 242 BGB.

Was bedeutet Paragraph 119?

(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.

Was bedeutet Paragraph 133 BGB?

§ 133 Auslegung einer Willenserklärung. Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften.

Was für Irrtümer gibt es?

Das Gesetz unterscheidet zwei Arten von (relevanten) Irrtum: den Erklärungsirrtum und den Motivirrtum. Während beim Erklärungsirrtum der Wille des Erklärenden noch frei gebildet wurde, so stimmt seine Erklärung nicht mit seinem Willen überein. Er hat etwas anderes erklärt, als er eigentlich wollte.

Warum sind Motivirrtümer nicht anfechtbar?

Der Motivirrtum als solcher berechtigt hingegen grundsätzlich nicht zur Anfechtung, da der – durch Auslegung ermittelte – Inhalt der Erklärung dem Willen des Erklärenden ja entspricht. Der Geschäftswille ist vom Motivirrtum nicht direkt betroffen.

Wann liegt ein Irrtum vor?

Ein Irrtum zugunsten des Täters liegt in den Fällen vor, in denen der Täter aufgrund einer falschen Sachverhaltsauffassung oder wegen einer falschen rechtlichen Bewertung seines Verhaltens glaubt, dass er sich nicht strafbar gemacht habe.

Wann ist eine Vereinbarung nicht rechtsverbindlich?

Unter Zwang geschlossene Verträge sind ungültig und nicht durchsetzbar. Die Parteien müssen freiwillig zustimmen, an die Vereinbarung gebunden zu sein, ohne dass Zwang oder Einschüchterung angewendet wird. Wenn eine Partei gezwungen wurde, den Vertrag gegen ihren Willen einzugehen, wird der Vertrag ungültig .

Was ist juristisch sittenwidrig?

Sittenwidrigkeit bezeichnet ein Verhalten oder ein Rechtsgeschäft, das gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt. Nach § 138 Absatz 1 BGB ist ein sittenwidriges Rechtsgeschäft nichtig.

Was macht einen Vertrag unwirksam?

Ein Rechtsgeschäft ist unwirksam, wenn es gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstößt, aber eine Heilung noch möglich ist und dadurch noch gültig werden kann. Umgekehrt können auch Rechtsgeschäfte zunächst wirksam sein, aber durch den erfolgreichen Einsatz von Gestaltungsrechten nachträglich unwirksam werden.

Welcher Irrtum ist nicht anfechtbar?

Ein Motivirrtum ist grundsätzlich unbeachtlich und somit auch nicht anfechtbar. Beispiel für einen unbeachtlichen Motivirrtum: Der Juwelier J bietet der Verbraucherin V einen alten Ring für 50 Euro an. Tatsächlich ist der Ring aber mindestens 500 Euro wert.

Was ist ein unwesentlicher Irrtum?

Unwesentlich ist ein Irrtum dann, wenn der Vertrag zwar geschlossen, aber bei richtiger Kenntnis der Umstände „doch nicht auf solche Art errichtet worden wäre” (§ 873 ABGB), vielmehr mit anderem Inhalt; zB mit anderer Menge, insbesondere anderem Preis, anderen Konditionen.

Wie kommt man aus einem Vertrag wieder raus?

Eine Kündigung hat in der Regel schriftlich zu erfolgen. Am besten ist immer noch ein postalisches Einschreiben mit Unterschrift. Alternativ ist auch ein Fax zulässig. Bei Geschäftsverträgen im B2B-Bereich ist die schriftliche Form mit Unterschrift die rechtlich korrekte Vorgehensweise.

Wann ist Irrtum unvermeidbar?

Der Irrtum ist unvermeidbar, wenn der Täter unter Anspannung all seines Wissens und Gewissens, zweifelsfrei zu der Einsicht kommt kein Unrecht zu tun.

Wann ist Irrtum wesentlich?

Als wesentlich gilt ein Irrtum namentlich, wenn er einen bestimmten Sachverhalt betrifft, der vom Irrenden nach Treu und Glauben im Geschäftsverkehr als eine notwendige Grundlage des Vertrages betrachtet werden konnte (Art. 24 Abs. 1 Ziff. 4 OR: Grundlagenirrtum).

Kann man Irrtum vertraglich ausschließen?

Außerhalb des Anwendungsbereichs des KSchG kann auf die Anfechtung eines Vertrags wegen Irrtums im Vorhinein verzichtet werden. Allerdings darf hierbei der Irrtum nicht grob fahrlässig veranlasst worden sein. Der Verzicht auf die Irrtumsanfechtung wäre auch für einen gemeinsamen Irrtum beachtlich.