Welche Auskünfte kann ein Vermieter einholen?

Nach erfolgreicher Bewerbung sind zum Besichtigungstermin die Gehaltsnachweise von den letzten 3 Monaten, Schufa-Auskunft, Vorvermieterbescheinigung, Personalausweiskopie sowie Selbstauskunft mitzubringen.

Kann ein Vermieter einfach eine SCHUFA-Auskunft einholen?

Vermieter können online bereits über viele Haus&Grund-Vereine nach einer einmaligen Registrierung direkt bei der SCHUFA eine Mieter-Bonitätsauskunft über ihren Mietinteressenten einholen.

Welche Fragen darf man einem potentiellen Mieter stellen?

Typische Fragen einer Selbstauskunft sind beispielsweise die Höhe des Einkommens, die Zahl der Personen, die die Wohnung beziehen werden und die Frage, ob ein Insolvenzverfahren gegen den Interessenten eröffnet wurde. Auch Fragen zu Haustieren und Musikinstrumenten sind zulässig.

Was darf man als Vermieter nicht fragen?

Mit diesen Daten ist es dann auch bereits möglich, einen Mietercheck durchzuführen. Private Dinge, welche Personenbezug besitzen, darf man als Vermieter allerdings nicht fragen. Hierzu zählen zum Beispiel Fragen nach dem Familienstand, Schwangerschaft oder nach Krankheiten.

Was darf ein Vermieter nicht verlangen?

Haustiere, die über Kleintiere hinausgehen, müssen benannt werden. Auch die Zahl der einziehenden Personen darf der Vermieter erfragen. Religion, Familie, Vorstrafen: Fragen zu Vorstrafen, Ermittlungsverfahren, Religion oder Familienplanung sind allesamt unzulässig.

Mieterselbstauskunft - Welche Auskunft darf der Vermieter verlangen und welche nicht?

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Was prüft der Vermieter?

Vermieter wollen häufig umfassend die Bonität der Wohnungsbewerber prüfen. Gängige Praxis ist das Verlangen einer Selbstauskunft, einer Schufa-Auskunft, sowie einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung.

Was für eine Schufa-Auskunft bekommt der Vermieter?

Welche SCHUFA-Auskunft brauche ich für den Vermieter? Die kostenlose SCHUFA-Auskunft, die Sie einmal im Jahr kostenfrei über die Webseite schufa.de anfordern können, ist sehr umfangreich und enthält private Daten. Deshalb sollten Sie für Ihren potenziellen Vermieter den SCHUFA-BonitätsCheck verwenden.

Welche Schufa-Auskunft braucht Vermieter?

1. SCHUFA-BonitätsCheck – schnell und online verfügbar

Der SCHUFA-BonitätsCheck ist eine kürzere Online-Variante der SCHUFA-BonitätsAuskunft und enthält ganz spezifisch nur die Informationen für Vermieter:innen, die für den Vertragsabschluss für die Wohnung relevant sind.

Was darf ein Vermieter bei der Selbstauskunft prüfen?

Ausgewählte Themen, zu denen der Vermieter Fragen stellen darf:
  • Name, Anschrift, Geburtsdatum.
  • Nettoeinkommen.
  • Anzahl und Alter sämtlicher Bewohner.
  • Arbeitsverhältnis, Arbeitgeber.
  • Raucher/Nichtraucher.
  • Familienstand.
  • Mietschulden.
  • Haustiere.

Kann Vermieter Selbstauskunft verlangen?

Grundsätzlich ist es legitim, eine Mieterselbstauskunft zu verlangen. Allerdings dürfen Vermieter dies erst dann tun, wenn der potenzielle Mieter die Wohnung bereits besichtigt hat und sie dann auch tatsächlich mieten möchte. Persönliche Fragen haben in einer Mieterselbstauskunft nichts verloren.

Was steht alles in der Mieterselbstauskunft?

Die Mieterselbstauskunft hilft Vermietern, mehr über Lebensumstände und die finanzielle Situation potenzieller Mieter zu erfahren. Das Dokument beinhaltete auch Fragen zur beruflichen und persönlichen Situation. Damit kann der Vermieter einschätzen, ob sich Mieter die Immobilie leisten können.

Welche Schulden werden in der Schufa eingetragen?

Ja, die SCHUFA speichert Informationen über Ihre Schulden, aber z. B. auch Daten über bestehende Verträge, Konten und Kredite. Auch missbräuchliches Verhalten, eine laufende Privatinsolvenz oder die erteilte Restschuldbefreiung erfasst sie in ihren Daten.

Was steht alles in der Bonitätsauskunft?

Die Bonitätsauskunft gibt einen Überblick über Ihre Bonität und erlaubt es Ihrem Vertragspartner, das finanzielle Ausfallrisiko einzuschätzen, beispielsweise im Hinblick darauf, ob Sie zahlungsfähig und damit kreditwürdig sind oder eher nicht.

Welche Auskünfte vom Mieter verlangen?

Diese Unterlagen sollten Vermieter vom künftigen Mieter einholen:
  • Kopie des Personalausweises.
  • Mieterselbstauskunft.
  • Gehaltsnachweis.
  • Name des Vormieters oder Mietschuldenfreiheitsbescheinigung.
  • Bonitätsauskunft (ggf. zusätzlich SCHUFA-Auskunft durch den Mietinteressenten)

Welche Mängel muss der Vermieter akzeptieren?

Treten Fehler und Mängel auf, muss der Vermieter sie beseitigen. Typische Wohnungsmängel sind undichte Fenster, Feuchtigkeitsschäden oder verstopfte Abflüsse. Aber auch Lärm, Ungeziefer oder eine um mindestens zehn Prozent kleinere Wohnfläche als im Mietvertrag angegeben gelten mietrechtlich als Mängel.

Wann darf ein Vermieter die Schufa Auskunft verlangen?

Erst wenn ein Bewerber ausgewählt wurde und es darum geht, den Mietvertrag auszufertigen, darf der Vermieter die Vorlage einer Schufa Auskunft fordern. Dem Interessenten bleibt es jedoch selbst überlassen, auf diese Forderung einzugehen. Eine Verpflichtung zur Vorlage einer Bonitätsauskunft besteht nicht.

Was ist der Unterschied zwischen Bonitätsauskunft und Schufa Auskunft?

Was ist der Unterschied zwischen dem SCHUFA-BonitätsCheck und der SCHUFA-BonitätsAuskunft? Beide Produkte enthalten ein Anschreiben sowie ein Zertifikat. Die Bonitätsauskunft enthält einen zweiten Teil mit weiteren Informationen, der BonitätsCheck nur im negativen Fall.

Welche Bonitätsauskünfte gibt es?

Wer nicht aufpasst, der zahlt so schnell für eine Auskunft, die auch kostenlos zu erhalten wäre. Hier finden Sie für eine Reihe von Auskunfteien direkt zur kostenlosen Auskunft: Schufa, Creditreform Boniversum, CRIF Bürgel, experian. Die Auskunft sollten Sie immer ohne Personalausweiskopie anfordern.

Wie lange bleiben nicht bezahlte Schulden in der SCHUFA?

Die Daten bei der SCHUFA unterliegen nach der DSGVO gesetzlich vorgeschriebenen Löschfristen beziehungsweise Speicherfristen. Das bedeutet, dass zum Beispiel veraltete Zahlungsausfälle oder Mahnbescheide nicht auf ewig in Ihrer SCHUFA-Auskunft auftauchen dürfen. In der Regel werden SCHUFA-Einträge 3 Jahre gespeichert.

Was sollte nicht in der SCHUFA stehen?

Die Schufa speichert gemäß DSGVO jedoch keine Daten zum Familienstand, Beruf, Einkommen und Vermögen, Kaufverhalten, der Nationalität sowie zu religiösen und politischen Ansichten.

Was darf nicht in der SCHUFA stehen?

Die Schufa betont jedoch, dass sie keine Informationen zu den folgenden Punkten erfasst: Vermögen und Einkommen, Kaufverhalten, Beruf, Lebenseinstellungen, Konfession, politische Orientierung, Familienstand sowie Nationalität. Man muss also kein deutscher Staatsbürger sein, um erfasst zu werden.

Welche Daten vor wohnungsbesichtigung?

Vor und während der Besichtigung genügt eine Notiz mit Namen und Kontaktdaten. Das Formular zur Mieterselbstauskunft zur Bewerbersituation ist Interessenten erst danach auszuhändigen. Rechtlich korrekt handeln Vermieter, die diese nach dem Termin fragen, ob sie das Objekt mieten möchten.

Was kostet eine Mieterselbstauskunft?

Bonitätsauskunft des Mieters. Mit dem persönlichen Bonitätszertifikat von itsmydata kannst du dem Vermieter ganz einfach deine Kreditwürdigkeit nachweisen. Es kostet nur 11,90€ und ist direkt digital verfügbar.

Bin ich verpflichtet eine Selbstauskunft zu machen?

Zwar ist der Mieter nicht verpflichtet, eine Selbstauskunft abzugeben, er wird dies jedoch regelmäßig tun, da bei der Vielzahl an Interessenten die Weigerung, eine Auskunft abzugeben, regelmäßig dazu führt, dass der Vermieter einen anderen Bewerber wählt.

Warum verlangt der Vermieter eine Bankauskunft?

Zusätzlich kann der Vermieter den Interessenten aber auch um eine Bankauskunft bitten. Diese verrät, ob ein Mieter gemäß seiner Einkünfte in der Lage ist, die veranschlagte Miete zu bezahlen.