Ab 2026 steigt die Minijob-Verdienstgrenze auf 603 Euro pro Monat, gekoppelt an den Mindestlohn von 13,90 €/Stunde, wodurch Minijobber mehr verdienen können, ohne ihren Status zu verlieren. Auch die Midijob-Grenze wird angepasst (untere Grenze bei 603,01 €), und es gibt Änderungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen für Minijobs im Privathaushalt (geringere U1-Umlage).
Was ändert sich 2026 bei den Minijobs?
Die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs steigt durch die Kopplung an den Mindestlohn von derzeit 556 Euro auf 603 Euro ab 2026 und 633 Euro ab 2027. Damit können geringfügig Beschäftigte künftig mehr verdienen, ohne ihren Minijob-Status zu verlieren.
Was darf ich als Minijobber 2026 verdienen?
Die Minijob-Grenze für 2026 steigt auf 603 Euro monatlich, da sie an den gestiegenen Mindestlohn gekoppelt ist, der auf 13,90 Euro pro Stunde angehoben wurde. Diese Grenze gilt im Jahresdurchschnitt, wobei auch der Mindestlohnanhebung die Grenze dynamisch angepasst wird, um die 15-fache Stundenzahl des Mindestlohns zu erreichen (ca. 603 €).
Was ändert sich für Minijobber im Jahr 2025?
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen aktuell 556 Euro pro Monat mit Minijobs verdienen – im Rahmen der sogenannten Geringfügigkeitsgrenze. Das ist die Grenze seit dem 1. Januar 2025. Steigt der Mindestlohn, dann steigt auch die Geringfügigkeitsgrenze beim Minijob.
Wie hoch ist die Minijobpauschale 2025?
Für 2025 bleibt die Minijob-Pauschale ähnlich, aber die Verdienstgrenze steigt durch den höheren Mindestlohn auf 556 € pro Monat (Jahresgrenze 6.672 €), während die Abgabenquote für Arbeitgeber bei rund 31,47 % (Renten-, Kranken-, Steuer- und Umlagebeiträge) liegt und die Umlage U2 sinkt, was die Gesamtkosten leicht senkt, aber der Arbeitnehmer zahlt weiterhin einen kleinen Rentenversicherungsanteil.
2026: Mini-jobbers can earn more!
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Wie hoch ist die Geringfügigkeitsgrenze ab 2026?
Die Minijob-Grenze für 2026 steigt auf 603 Euro monatlich, da sie an den gestiegenen Mindestlohn gekoppelt ist, der auf 13,90 Euro pro Stunde angehoben wurde. Diese Grenze gilt im Jahresdurchschnitt, wobei auch der Mindestlohnanhebung die Grenze dynamisch angepasst wird, um die 15-fache Stundenzahl des Mindestlohns zu erreichen (ca. 603 €).
Wie hoch ist die Erhöhung der Minijobgrenze ab 2026?
Die Minijob-Grenze wurde zum 1. Januar 2026 auf 603 Euro pro Monat angehoben, da sie dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt ist, der auf 13,90 Euro pro Stunde gestiegen ist. Eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro pro Stunde ist für 2027 geplant, wodurch die Grenze dann auf 633 Euro ansteigt. Diese Anpassungen ermöglichen es Minijobbern, mehr zu verdienen, ohne ihren Status zu verlieren, und orientieren sich an rund 10 Wochenstunden bei Mindestlohn.
Welche Sonderzahlungen sind im Minijob erlaubt?
Das gehört zum Verdienst im Minijob: Sonderzahlungen
Neben dem fortlaufend gezahlten Minijob-Lohn zählen zum Verdienst eines Minijobbers auch alle einmaligen Sonderzahlungen (auch Einmalzahlungen genannt). Dazu gehört zum Beispiel das Weihnachtsgeld oder das Urlaubsgeld.
Was ist der Übergangsbereich ab 2025?
Ein Beschäftigungsverhältnis im Übergangsbereich liegt demnach ab 01.01.2025 vor, wenn das regelmäßige Arbeitsentgelt zwischen 556,01 Euro und 2.000,00 Euro liegt.
Was verändert sich 2026?
2026 bringt in Deutschland einige Änderungen für Bürger, darunter einen höheren Mindestlohn auf 13,90 €, steigendes Kindergeld, einen Anstieg des CO2-Preises sowie strengere Regeln und neue Fördermöglichkeiten im Klimaschutz, während sich auch Steuern, Rente (Anhebung der Altersgrenze) und Lebensmittelkennzeichnungen ändern. Auch das Deutschlandticket wird teurer, es gibt ein Lachgas-Verbot für Minderjährige und der neue SCHUFA-Score wird eingeführt, wobei der Fokus auch stark auf KI-Themen liegt.
Wann lohnt sich die Rentenversicherung bei einem Minijob nicht?
Der Mythos, dass es sich für Minijobberinnen und Minijobber nicht lohnt, in die Rentenkasse einzuzahlen, hält sich hartnäckig. Doch so viel vorab: Es hat durchaus Vorteile einzuzahlen, denn auch mit einem Minijob kannst du vom vollen Leistungspaket der Rentenversicherung profitieren.
Wie hoch ist die Verdienstgrenze für Minijobs ab 2026?
Seit 1. Januar 2026 liegt die Lohnuntergrenze bei 13,90 Euro. Damit stieg auch automatisch die Minijob-Grenze, die 2025 bei 556 Euro lag, auf 603 Euro pro Monat an. Der Grund: Bei der Erhöhung im Jahr 2022 wurde festgelegt, dass sich die Verdienstgrenze künftig dynamisch an den geltenden Mindestlohn anpasst.
Werden Minijobs ab 2026 versteuert?
Nein, Minijobs bleiben ab 2026 grundsätzlich steuerfrei, aber die Verdienstgrenze steigt durch den höheren Mindestlohn auf 603 Euro pro Monat (bisher 556 Euro), wodurch sich der steuerfreie Bereich erhöht, ohne dass eine Steuerpflicht entsteht, da die meisten Minijobs pauschal mit 2 % versteuert werden. Rentner können dank neuer Regeln und der erhöhten Grenze sogar bis zu 8.842 Euro jährlich steuerfrei verdienen, was oft eine steuerfreie Aufstockung der Rente ermöglicht.
Wie wird Krankheit bei einem Minijob bezahlt?
Ja, Minijobber haben Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber, ähnlich wie Vollzeitkräfte, für bis zu sechs Wochen, vorausgesetzt, sie sind mindestens vier Wochen beschäftigt und melden sich korrekt krank. Der Arbeitgeber wird bei bis zu 30 Mitarbeitern über die Knappschaft-Bahn-See entlastet und kann 80 % der Kosten erstattet bekommen (Umlage U1-Verfahren). Wichtig ist die schnelle Krankmeldung und die ärztliche Bescheinigung (AU-Bescheinigung), die elektronisch übermittelt wird.
Wie viele Stunden bei Minijob 2026?
2026 sind das 1.206 Euro. Auf das ganze Jahr gesehen ist es erlaubt, maximal das 14-fache der Minijob-Grenze zu verdienen. Somit können Minijobberinnen und Minjobber 2026 maximal 8.442 im Jahr verdienen (Vorsicht: nur in begründeten Ausnahmefällen, etwa aufgrund von Krankheitsvertretung).
Können Minijobber auch die Inflationsprämie bekommen?
Die Inflationsausgleichsprämie können alle Arbeitnehmende erhalten – ganz egal, ob sie eine Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung ausüben. Daher können auch Beschäftigte in Minijobs diese Zahlung erhalten.
Ist ein Tankgutschein bei einem Minijob erlaubt?
Kann im Sachbezug Minijob ein Tankgutschein gewährt werden? Möchten die Mitarbeiter:innen beispielsweise einen Tankgutschein wählen, ist auch dies im Rahmen des steuerfreien Sachbezugs bis zu 50 Euro monatlich problemlos möglich. Ebenso fällt unter den steuerfreien Sachbezug das sogenannte JobTicket.
Welche Einmalzahlungen sind im Minijob 2025 erlaubt?
Einmalzahlungen im Minijob sind 2025 erlaubt, solange die 556 €-Monatsgrenze bzw. die 6.672 €-Jahresgrenze nicht überschritten wird.
Was ändert sich ab Januar 2026 für Minijobber?
Ab 2026 ändert sich beim Minijob vor allem die Verdienstgrenze: Sie steigt durch den erhöhten Mindestlohn von 12,82 € auf 13,90 € pro Stunde auf monatlich 603 € (Jahresdurchschnitt), was mehr Verdienstmöglichkeiten bei gleichzeitig geringerer maximaler Stundenzahl erlaubt. Kurzfristige Minijobs in der Landwirtschaft haben neue Zeitgrenzen (90 Tage/15 Wochen). Wichtig sind auch die Renten- und Sozialversicherungsbeiträge sowie mögliche Auswirkungen auf Hinterbliebenenrenten.
Wird der Minijob auf 600 € erhöht?
Nein, eine Erhöhung auf genau 600 € ist nicht geplant, aber die Minijob-Grenze wird zum 1. Januar 2026 auf 603 € pro Monat angehoben, da sie dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt ist, der ebenfalls steigt. Im Jahr 2027 folgt eine weitere Anhebung auf 633 €.
Was ändert sich im Gehalt 2026?
Ab Januar 2026 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 13,90 Euro brutto in der Stunde. Ein Jahr später steigt er auf 14,60 Euro. Mehr als sechs Millionen Menschen werden profitieren. Zudem erhöht sich die Verdienstgrenze im Minijob auf 603 Euro monatlich im Jahresdurchschnitt.
Was ändert sich 2026 steuerlich?
Der steuerliche Grundfreibetrag sorgt dafür, dass das Existenzminimum für alle steuerfrei bleibt. 2026 steigt er um 252 Euro auf 12.348 Euro. Darüber hinaus wird auch der übrige Einkommensteuertarif angepasst, damit eine Gehaltserhöhung zum Ausgleich der Inflation nicht zu einer schleichenden Steuererhöhung führt.
Wie oft kann die Geringfügigkeitsgrenze 2025 überschritten werden?
In 2025 darf die monatliche Minijob-Grenze von 556 € in maximal zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres überschritten werden, solange der Verdienst in diesen Monaten nicht mehr als das Doppelte (1.112 €) beträgt und die Überschreitung unvorhersehbar war (z.B. durch Krankheitsvertretung), wodurch der Jahresdurchschnitt weiterhin passt. Überschreitungen sind also nur gelegentlich und unvorhergesehen erlaubt, aber nicht regelmäßig planbar.
Was ändert sich im Jahr 2026?
2026 bringt in Deutschland einige Änderungen für Bürger, darunter einen höheren Mindestlohn auf 13,90 €, steigendes Kindergeld, einen Anstieg des CO2-Preises sowie strengere Regeln und neue Fördermöglichkeiten im Klimaschutz, während sich auch Steuern, Rente (Anhebung der Altersgrenze) und Lebensmittelkennzeichnungen ändern. Auch das Deutschlandticket wird teurer, es gibt ein Lachgas-Verbot für Minderjährige und der neue SCHUFA-Score wird eingeführt, wobei der Fokus auch stark auf KI-Themen liegt.
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