Ihre Krankenkasse weiß über Sie grundlegende Stammdaten (Name, Geburtsdatum, Adresse), Ihre Mitgliedsnummer und den Versichertenstatus, aber auch abgerechnete medizinische Leistungen samt (verschlüsselter) Diagnosen, Medikamente, Befunde, Arztbriefe und Laborergebnisse über die elektronische Patientenakte (ePA), die Sie jederzeit einsehen können, um einen vollständigen Überblick über Ihre Gesundheitsgeschichte zu erhalten, was auch die Abrechnung von Zuzahlungen und die Prüfung von Belastungsgrenzen betrifft.
Was kann die Krankenkasse einsehen?
Seit dem Start der ePA am 1. Januar 2021 können Ärzte, die eine entsprechende Berechtigung von ihrem Patienten erhalten haben, folgende Daten in der ePA ablegen: Medizinische Daten zur Behandlung, z. B. Befunde, Diagnosen und Therapiemaßnahmen. Arztbriefe, die im Zuge einer (zahn-)ärztlichen Behandlung erstellt wurden.
Welche Daten hat die Krankenkasse von mir?
Das Gesetz schreibt die Übermittlung folgender Daten vor: Erbrachte Leistung inklusive (verschlüsselter) Diagnose, Arztnummer, Versichertenstammdaten der elektronischen Gesundheitskarte.
Haben Krankenkassen Zugriff auf die Patientenakte?
Die Krankenkassen haben keinen Zugriff auf Daten in der ePA. Sie können also weder auf abgelegte Befundberichte noch auf die Medikationsliste zugreifen. Sie sind allerdings verpflichtet, auf Wunsch der Versicherten Dokumente einzupflegen, zum Beispiel ältere Papierbefunde.
Wer kann meine Diagnosen einsehen?
Hierzu sind die Ärzte gemäß ihrer Berufsordnung verpflichtet. Für die Akte gilt wie für die eigentliche Behandlung die ärztliche Schweigepflicht, weshalb sie nicht allgemein zugänglich ist. Als Patient haben Sie als Einziger nach § 630g Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) jederzeit das Recht, Ihre Patientenakte einzusehen.
Gläserner Patient: Was weiß deine Krankenkasse wirklich über dich? (auch ohne EPA)
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Welche Daten darf die Krankenkasse abfragen?
Dafür ist erforderlich, dass Krankenkassen insbesondere folgende Daten verarbeiten:
- Daten zur Person (z.B. auch Familienstand und Steueridentifikationsnummer)
- Daten zur Mitgliedschaft.
- Daten zum Versicherungsverhältnis (z.B. Angaben zur Tätigkeit, Arbeitsentgelt)
- Beitragsdaten (bei Selbstzahlern)
Warum sollte man der elektronischen Patientenakte widersprechen?
Versicherte können der elektronischen Patientenakte widersprechen. Milliarden Kosten für Aufbau und Betrieb sollen Milliarden Kosten im Gesundheitswesen einsparen. Entsprechend hoch sind die Ansprüche an die elektronische Patientenakte. Geht die Akte an den Start, wird sie ab dann mit Informationen der Ärzte gefüllt.
Kann die Krankenkasse sehen, wie oft ich beim Arzt war?
Ja, Sie können von uns Übersichten über die von Ärztinnen und Ärzten, Krankenhäusern und von weiteren Therapeutinnen und Therapeuten abgerechneten Leistungen anfordern.
Was darf die Krankenkasse nicht fragen?
Wonach die Krankenkasse nicht fragen darf! Kein Fragerecht
- Selbsteinschätzung der eigenen Gesundheit.
- Frage nach dem Geschlecht,
- Frage nach der Gestaltung des Arbeitsplatzes,
- Frage, wann der Rentenantrag gestellt wird,
- Frage nach Problemen am Arbeitsplatz,
- Frage nach Urlaubsplänen,
Werden Diagnosen an die Krankenkasse übermittelt?
Zu den Angaben gehören außerdem die Behandlungsdiagnosen, die Ärzte und Psychotherapeuten mit ihrer Abrechnung übermitteln müssen. Die Darstellung der Kodes obliegt ebenfalls den Krankenkassen.
Welche Nachteile hat die elektronische Patientenakte für Patienten?
In der Regel können elektronische Patientenakten große Datenmengen generieren, deren Verwaltung für Ärzte überwältigend sein kann. Ärzte fühlen sich möglicherweise unter Druck gesetzt, alle verfügbaren Daten zu überprüfen, was zu Burnout und kognitiver Überlastung führt.
Welche Sätze sollte ein guter Arzt niemals sagen?
Ein guter Arzt vermeidet Sätze, die verunsichern, bagatellisieren oder die Eigenverantwortung überbetonen, wie „Machen Sie sich keine Sorgen“, „Wir können nichts tun“, „Das ist psychosomatisch“ oder Formulierungen, die andere Kollegen schlecht dastehen lassen, und setzt stattdessen auf ehrliche, einfühlsame und lösungsorientierte Kommunikation, die Hoffnung gibt, aber die Realität nicht verschleiert.
Kann mein Arzt sehen, dass ich bei einem anderen Arzt war?
Nein, ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung oder rechtliche Grundlage kann ein Arzt nicht sehen, dass Sie bereits bei einem anderen Arzt waren.
Wie viele haben der ePA widersprochen?
Elektronische Patientenakte: Kritik an Informationspolitik
Wir fragen, wie Ärzte, Experten und Verbraucherschützer die Akte finden. Nur ein kleiner Teil hat der ePA widersprochen: Von 74 Millionen gesetzlich Versicherten haben 70 Millionen seit Januar eine elektronische Patientenakte bekommen.
Wie verhalte ich mich, wenn die Krankenkasse Druck macht?
Nicht selten kommt es vor, dass Patienten, die Krankengeld beziehen, von den Mitarbeitern ihrer Krankenkasse angerufen und bedrängt werden. Der Sozialverband VdK rät, die Ruhe zu bewahren und sich an den VdK zu wenden.
Was muss ich der Krankenkasse über meine Krankheit erzählen?
Wonach darf mich die Kasse fragen? Unstrittig ist, dass Krankenkassen zur Auszahlung des Krankengeldes bestimmte Informationen erfragen müssen und auch dürfen. Dazu gehören beispielsweise die Kontonummer und die Höhe des Gehalts.
Wann schaltet die Krankenkasse den Medizinischen Dienst ein?
für Ihre Krankenkasse, die Ihnen Krankengeld zahlt, sollten Sie länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sein, für Ihren Arzt oder Ihre Ärztin, der/die diese Einschätzung medizinisch verantwortet.
Können Krankenkassen Diagnosen einsehen?
Nein. Nur Patientinnen und Patienten sowie das von ihnen berechtigte medizinische Personal haben Zugriff auf die Daten. Selbst Krankenkassen und ihre Ombudsstellen können die Daten in der ePA nicht einsehen.
Was macht die Krankenkasse bei Ärztehopping?
Für die privaten Krankenversicherungen, bei denen Privatpatienten versichert sind, führt Ärztehopping zu Mehrausgaben, denn ärztliche Leistungen und Untersuchungen werden dabei mehrfach durchgeführt und müssen auch entsprechend vergütet werden.
Kann die Krankenkasse beim Arzt anrufen?
Die Virchowbund-Praxisberaterin Margaret Plückhahn verrät, welche Anfragen Sie beantworten müssen – und welche nicht. Arztpraxen erhalten häufig Anfragen der Krankenkassen, insbesondere wenn sie Patienten krankschreiben (die Arbeitsunfähigkeit attestieren).
Warum sind Ärzte gegen die ePA?
Berlin – Ärzte sorgen sich um den Schutz von Gesundheitsdaten in der elektronischen Patientenakte (ePA). Anlass sind unter anderem Sicherheitslücken, die der Chaos Computer Club (CCC) auf seinem Jahreskongress aufgedeckt hat.
Soll ich der ePA zustimmen?
Ja. Es gibt keine Pflicht, die ePA zu nutzen. Wer die elektronische Patientenakte nicht möchte, muss allerdings selbst aktiv werden und dies seiner Krankenkasse mitteilen.
Wer hat Zugriff auf die elektronische Patientenakte?
Die elektronische Patientenakte – Zugriffsberechtigungen
Bei der ePA handelt es sich um eine Patienten-geführte Akte. Daher entscheidet jede Patientin/jeder Patient, wer Zugriff auf ihre/seine Gesundheitsdaten hat. Die Patient:innen erteilen medizinischen Einrichtungen für ihre ePA Zugriff.
Bin ich verpflichtet, der Krankenkasse Auskunft zu geben?
1 Satz 1 SGB V sind die Krankenkassen verpflichtet, dem Medizinischen Dienst die für die Beratung und Begutachtung erforderlichen Unterlagen vorzulegen und Auskünfte zu erteilen.
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