Was muss man tun, um BAföG zu beantragen?

BAföG wird am besten elektronisch über BAföG-Digital oder schriftlich beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung (Studierendenwerk/Schulamt) beantragt. Nötig sind Formblätter (u.a. Formblatt 1 & 3), Einkommensnachweise der Eltern (vorletztes Jahr), Vermögensnachweise, Mietvertrag und Ausbildungsbescheinigung. Den Antrag frühzeitig stellen, da Geld erst ab Antragsmonat fließt.

Was brauche ich alles, um BAföG zu beantragen?

Für den BAföG-Antrag benötigen Sie hauptsächlich die offiziellen Formblätter (besonders Formblatt 01, 02 und 03), eine Immatrikulationsbescheinigung Ihrer Hochschule, Einkommensnachweise der Eltern und ggf. des Ehepartners (Steuerbescheide des vorletzten Jahres) sowie Nachweise zu Ihrem eigenen Einkommen und Vermögen, wie Lohnabrechnungen oder Kontoauszüge und Belege zu Ihrer Wohnsituation (Mietvertrag) und Krankenversicherung. Wichtig ist ein lückenloser Lebenslauf und bei nicht-deutschen Staatsangehörigen der Aufenthaltstitel.
 

Wie viel dürfen die Eltern verdienen, um noch BAföG zu bekommen?

Einkommensgrenzen der Eltern und Studierenden im Überblick

Verheiratete Elternpaare dürfen bis zu 2.540 Euro im Monat verdienen, damit der volle BAföG-Anspruch bestehen bleibt. Bei Alleinstehenden sind es 1.690 Euro, bei Stiefeltern 850 Euro.

Wie lange vorher muss man BAföG beantragen?

Es gibt keine Frist. BAföG wird erst ab Ausbildungsbeginn, frühestens jedoch ab Beginn des Monats bewilligt, in dem Sie den Antrag stellen. Reichen Sie Ihren Antrag möglichst vollständig ein, dann kann in der Regel schnell über Ihren Antrag entschieden werden.

In welchen Fällen wird BAföG abgelehnt?

Man bekommt kein BAföG, wenn das Einkommen der Eltern oder eigenes Einkommen zu hoch ist, man die Altersgrenze (meist 45 Jahre bei Ausbildungsbeginn) überschreitet (außer bei Ausnahmen wie Kindererziehung), das Vermögen zu groß ist, man nicht regulär in Teilzeit studiert oder eine förderungsfähige Ausbildung bereits abgeschlossen wurde, berichtet die Deutsche Welle. Auch nach Abschluss eines Erststudiums gibt es meist kein BAföG mehr für ein weiteres. 

So berechnet sich Dein BAföG! (Beispielrechnung nach der 27. BAföG-Reform)

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Wann besteht kein Anspruch auf BAföG?

Man bekommt kein BAföG, wenn das Einkommen der Eltern oder eigenes Einkommen zu hoch ist, man die Altersgrenze (meist 45 Jahre bei Ausbildungsbeginn) überschreitet (außer bei Ausnahmen wie Kindererziehung), das Vermögen zu groß ist, man nicht regulär in Teilzeit studiert oder eine förderungsfähige Ausbildung bereits abgeschlossen wurde, berichtet die Deutsche Welle. Auch nach Abschluss eines Erststudiums gibt es meist kein BAföG mehr für ein weiteres. 

Was sind schwerwiegende Gründe für das BAföG?

Gründe für längeres BAföG

  • Krankheit.
  • Verschulden der Hochschule.
  • Mitwirkung in gesetzlich vorgeschriebenen Hochschulgremien.
  • Erstmaliges Nichtbestehen einer Zwischen- oder Modulprüfung.
  • Erstmaliges Nichtbestehen der Abschlussprüfung.
  • Behinderung.
  • Schwangerschaft/Erziehung eines Kindes unter 14 Jahren (früher: 10 Jahre)

Wie schnell wird BAföG genehmigt?

Antragsteller erhalten den Bescheid innerhalb von sechs Wochen, sofern alle Unterlagen vollständig eingereicht werden. In einigen Ausnahmefällen, etwa zu Stoßzeiten, kann es jedoch passieren, dass die Bearbeitung einen längeren Zeitraum in Anspruch nimmt und du deinen Bescheid erst nach zwei oder drei Monaten erhältst.

Wem steht BAföG zu?

BAföG bekommen in Deutschland Studierende und Schüler, deren finanzieller Bedarf nicht durch eigene Mittel oder die ihrer Eltern gedeckt werden kann, wobei bestimmte Altersgrenzen (meist Start vor 45) und Staatsangehörigkeiten (auch EU-Bürger, Geflüchtete) gelten, während Leistungen von der Höhe des Einkommens der Eltern und des Studierenden selbst abhängen. Die Förderung dient dazu, eine Erstausbildung zu finanzieren, und erfordert einen Leistungsnachweis nach der Zwischenprüfung. 

Wie stelle ich einen BAföG-Antrag?

BAföG-Leistungen müssen schriftlich oder elektronisch beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung beantragt werden. Der Antrag kann elektronisch über BAföG-Digital oder mit dem Antragsformblatt per Post oder per E-Mail gestellt werden. Weitere Informationen sowie die Formblätter finden Sie unter „Antrag stellen“.

Wann kriegt man kein BAföG für Eltern?

Eine elternunabhängige Förderung, also eine solche, bei der das elterliche Einkommen nicht berücksichtigt wird, erfolgt, wenn der Aufenthaltsort der Eltern nicht bekannt ist oder sie im Ausland leben und dort rechtlich oder tatsächlich gehindert sind, Unterhalt im Inland zu leisten.

Hat man Anspruch auf BAföG, wenn man zuhause wohnt?

BAföG: Das sind die aktuellen Fördersätze

Wer zuhause wohnt, erhält 534 Euro im Monat. Die Beträge setzen sich zusammen aus einem Grundbedarf von 475 Euro und einem Betrag für Unterkunft über 380 Euro, wenn sie nicht mehr zuhause wohnen, beziehungsweise 59 Euro, wenn sie noch bei den Eltern wohnen.

Wie viel Geld dürfen die Eltern verdienen für BAföG?

Für BAföG gibt es keine starre Einkommensgrenze, sondern individuelle Freibeträge, die vom Elterneinkommen abgezogen werden; bei verheirateten Eltern liegt der monatliche Grundfreibetrag bei 2.540 €, bei Alleinstehenden bei 1.690 € (Stand WS 2025/26), plus weitere Freibeträge pro Kind/Stiefelternteil und 50 % des verbleibenden Einkommens; bei geschiedenen Eltern werden beide Einkommen berücksichtigt, wobei höhere Freibeträge gelten. Das Einkommen aus dem vorletzten Kalenderjahr (Steuerbescheid) ist relevant. 

Kann man BAföG schon vor der Immatrikulation beantragen?

BAföG erhalten Sie frühestens in dem Monat, in dem Sie den Antrag stellen - nicht aber vor Beginn Ihrer Ausbildung oder rückwirkend. Um die Antragsfrist einzuhalten, genügt ein formloser BAföG-Antrag.

Wird Kindergeld auf BAföG angerechnet?

Hinweis: Das Kindergeld wird nicht als Einkommen angerechnet.

Wann wird das BAföG abgelehnt?

Man bekommt kein BAföG, wenn das Einkommen der Eltern oder eigenes Einkommen zu hoch ist, man die Altersgrenze (meist 45 Jahre bei Ausbildungsbeginn) überschreitet (außer bei Ausnahmen wie Kindererziehung), das Vermögen zu groß ist, man nicht regulär in Teilzeit studiert oder eine förderungsfähige Ausbildung bereits abgeschlossen wurde, berichtet die Deutsche Welle. Auch nach Abschluss eines Erststudiums gibt es meist kein BAföG mehr für ein weiteres. 

Wie viel BAföG muss man zurückzahlen?

Beim BAföG für Studierende müssen Sie in der Regel die Hälfte zurückzahlen. Die andere Hälfte ist ein Zuschuss. Der Rückzahlungsbetrag ist bei 10.010 Euro gedeckelt. Sie müssen also nie mehr als diesen Betrag zurückzahlen.

Wann kein Anspruch auf BAföG?

Die Altersgrenze für eine Förderung mit BAföG liegt seit August 2022 bei 45 Jahren, egal ob schulische Ausbildung oder Studium. Entscheidend ist das Alter bei Beginn des Studiums (oder der sonstigen Ausbildung). Es schadet also nicht, wenn du während deiner Ausbildung die Altersgrenze überschreitest.

Welche Dokumente sind für das BAföG notwendig?

Für den BAföG-Antrag benötigen Sie hauptsächlich die offiziellen Formblätter (besonders Formblatt 01, 02 und 03), eine Immatrikulationsbescheinigung Ihrer Hochschule, Einkommensnachweise der Eltern und ggf. des Ehepartners (Steuerbescheide des vorletzten Jahres) sowie Nachweise zu Ihrem eigenen Einkommen und Vermögen, wie Lohnabrechnungen oder Kontoauszüge und Belege zu Ihrer Wohnsituation (Mietvertrag) und Krankenversicherung. Wichtig ist ein lückenloser Lebenslauf und bei nicht-deutschen Staatsangehörigen der Aufenthaltstitel.
 

Wann sollte man BAföG beantragen?

Wann muss ich meinen Antrag stellen? Geld erhält man ab dem Monat der Antragstellung, für die Monate vorher gibt es kein BAföG, auch wenn die Ausbildung schon vorher begonnen wurde. Es lohnt sich also, den BAföG-Antrag spätestens im Monat des Ausbildungsbeginns zu stellen! Alle Infos zur Antragstellung gibt es hier.

Was ist ein unabweisbarer Grund?

Ein unabweisbarer Grund ist z.B. eine unerwartete (etwa als Unfallfolge) eingetretene Behinderung oder Allergie gegen bestimmte Stoffe, welche die Ausübung des bisher angestrebten Berufs unmöglich macht.

Ist ein ärztliches Attest für BAföG notwendig?

In jedem Fall ist ein ärztliches Attest notwendig. Kannst du wegen einer Krankheit deine Ausbildung nicht fortsetzen, so zahlt das BAföG-Amt dir dennoch bis zu einem Zeitraum von drei Monaten weiter den gewohnten Förderbetrag.

Wann verliert man den BAföG-Anspruch?

Man bekommt kein BAföG, wenn das Einkommen der Eltern oder eigenes Einkommen zu hoch ist, man die Altersgrenze (meist 45 Jahre bei Ausbildungsbeginn) überschreitet (außer bei Ausnahmen wie Kindererziehung), das Vermögen zu groß ist, man nicht regulär in Teilzeit studiert oder eine förderungsfähige Ausbildung bereits abgeschlossen wurde, berichtet die Deutsche Welle. Auch nach Abschluss eines Erststudiums gibt es meist kein BAföG mehr für ein weiteres.