Was muss ich tun, um von der Rezeptgebühr befreit zu werden?

Um eine Befreiung von Rezeptgebühren (Zuzahlungen) zu erhalten, müssen Sie Ihre persönliche Belastungsgrenze von 2 % (oder 1 % für chronisch Kranke) Ihres jährlichen Bruttoeinkommens überschreiten und dies bei Ihrer Krankenkasse beantragen, indem Sie alle Einkommensnachweise und bereits gezahlte Zuzahlungen einreichen, oft durch ein Antragsformular der Kasse. Kinder unter 18 Jahren sind generell befreit, Schwangere auch von bestimmten Zuzahlungen.

Wann bekommt man eine Rezeptbefreiung?

Man wird von der Rezeptgebühr befreit, wenn man entweder durch die jährlichen Zuzahlungen eine bestimmte Grenze erreicht (2 % des Jahresnettoeinkommens, 1 % für chronisch Kranke) oder wenn bestimmte Einkommensgrenzen (z. B. für Alleinstehende ca. 1.308 € netto) unterschritten werden, was einen Antrag erfordert. Auch Kinder, Jugendliche (unter 18) und chronisch Kranke (mit bestimmten Voraussetzungen) können von der Zuzahlung befreit werden. 

Wann kann man von der Rezeptgebühr befreit werden?

Man wird von der Rezeptgebühr befreit, wenn man entweder durch die jährlichen Zuzahlungen eine bestimmte Grenze erreicht (2 % des Jahresnettoeinkommens, 1 % für chronisch Kranke) oder wenn bestimmte Einkommensgrenzen (z. B. für Alleinstehende ca. 1.308 € netto) unterschritten werden, was einen Antrag erfordert. Auch Kinder, Jugendliche (unter 18) und chronisch Kranke (mit bestimmten Voraussetzungen) können von der Zuzahlung befreit werden. 

Wie beantrage ich eine Rezeptgebührenbefreiung?

Für den Antrag auf Zuzahlungsbefreiung müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse Belege für das gesamte Einkommen Ihres familiären Haushalts, für alle bereits geleisteten Zuzahlungen und, falls vorhanden, Belege für eine chronische Erkrankung einreichen.

Wie hoch darf das Einkommen für Rezeptgebührenbefreiung sein?

Die Einkommensgrenze für eine Rezeptgebührenbefreiung in Österreich (2026) hängt vom Nettoeinkommen ab: Alleinstehende können bis ca. 1.308 € befreit werden, Paare bis ca. 2.064 €, mit Erhöhungen für Kinder oder bei hohem Medikamentenbedarf. In Deutschland gilt die 2%-Belastungsgrenze (1% bei Chronikern) des Bruttoeinkommens, wobei Freibeträge für Partner und Kinder abgezogen werden. Sie müssen die Befreiung bei Ihrer Krankenkasse beantragen. 

Zuzahlungsbefreiung

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Wann ist man als Rentner von der Zuzahlung für Medikamente befreit?

Alle gesetzlich krankenversicherten Personen ab 18 Jahren müssen bestimmte Zuzahlungen für Medikamenten oder Hilfsmitteln leisten – seit 2004 auch alle Rentner. Ab einer Belastungsgrenze von 2 Prozent können Rentner eine Befreiung von den Zuzahlungen beantragen.

Wie beantragt man eine Befreiungsbescheinigung?

So beantragen Sie ein Attest: Wenn Sie aufgrund Ihrer Erkrankung Anspruch auf ein Attest haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin . Sie erhalten dann ein Antragsformular. Das Attest wird Ihnen innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang Ihres Antrags per Post zugesandt.

Welche Unterlagen sind für die Zuzahlungsbefreiung notwendig?

Für die Zuzahlungsbefreiung benötigen Sie hauptsächlich Einkommensnachweise (z.B. Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide) für das gesamte Familienbudget, Nachweise über bereits gezahlte Zuzahlungen (Quittungen, Sammelrechnungen, Kontoauszüge) und bei chronischer Krankheit eine ärztliche Bescheinigung (Muster 55). Reichen Sie diese Unterlagen bei Ihrer Krankenkasse ein, um die Befreiung zu beantragen, wenn Ihre Belastungsgrenze erreicht ist. 

Wer kann von der Rezeptgebühr für die E-Card befreit werden?

Wer ist von der E-Card-Gebühr befreit? Von der Gebühr befreit sind u.a. Asylwerber:innen in der Grundversorgung. Außerdem all jene Personen, die wegen ihrer sozialen Schutzbedürftigkeit von der Rezeptgebühr befreit sind.

Welche Einkünfte werden bei der Zuzahlungsbefreiung angerechnet?

Für die Zuzahlungsbefreiung zählt das gesamte jährliche Bruttoeinkommen aller Haushaltsmitglieder, von dem Freibeträge für Ehepartner und Kinder abgezogen werden; die Belastungsgrenze liegt bei 2 % des so ermittelten bereinigten Bruttoeinkommens (bei chronisch Kranken 1 %), wobei auch steuerfreie Einnahmen wie Renten und Arbeitslosengeld berücksichtigt werden. 

Wann entfällt die Rezeptgebühr?

Man wird von der Rezeptgebühr befreit, wenn man entweder durch die jährlichen Zuzahlungen eine bestimmte Grenze erreicht (2 % des Jahresnettoeinkommens, 1 % für chronisch Kranke) oder wenn bestimmte Einkommensgrenzen (z. B. für Alleinstehende ca. 1.308 € netto) unterschritten werden, was einen Antrag erfordert. Auch Kinder, Jugendliche (unter 18) und chronisch Kranke (mit bestimmten Voraussetzungen) können von der Zuzahlung befreit werden. 

Warum musste ich keine Rezeptgebühr bezahlen?

Der GKV-Spitzenverband kann unter bestimmten Bedingungen beschließen, Medikamente von der Zuzahlung zu befreien. Das ist dann der Fall, wenn der Preis eines Arzneimittels mindestens 20 Prozent niedriger ist als der gesetzlich festgelegte Festbetrag.

Wann bekommt man Rezeptgebührenbefreiung?

Man wird von der Rezeptgebühr befreit, wenn man entweder durch die jährlichen Zuzahlungen eine bestimmte Grenze erreicht (2 % des Jahresnettoeinkommens, 1 % für chronisch Kranke) oder wenn bestimmte Einkommensgrenzen (z. B. für Alleinstehende ca. 1.308 € netto) unterschritten werden, was einen Antrag erfordert. Auch Kinder, Jugendliche (unter 18) und chronisch Kranke (mit bestimmten Voraussetzungen) können von der Zuzahlung befreit werden. 

Wann lohnt sich ein Antrag auf Zuzahlungsbefreiung?

Eine Zuzahlungsbefreiung lohnt sich, sobald Ihre gesetzlichen Zuzahlungen für Medikamente, Hilfsmittel, Therapien etc. Ihre persönliche Belastungsgrenze überschreiten, welche generell 2 % Ihres jährlichen Haushalts-Bruttoeinkommens beträgt; bei chronisch Kranken liegt diese Grenze bei 1 %. Erreichen Sie diese Grenze im Laufe des Jahres, beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Befreiung für den Rest des Kalenderjahres, wofür Sie alle Belege aufbewahren sollten. 

Wie kann ich eine Zuzahlungsbefreiung beantragen?

Es gibt keinen allgemeingültigen Antrag auf eine Zuzahlungsbefreiung. Bitte rufen Sie uns daher an, damit wir Ihnen den passenden Antrag per Post zusenden können. Sie erreichen uns unter 0800 - 285 85 85 (gebührenfrei innerhalb Deutschlands) .

Wie befreit man die Rezeptgebühr?

Gesetzlich Versicherte können sich von der Zuzahlungspflicht befreien lassen, wenn die individuelle Belastungsgrenze erreicht ist. Die persönliche Belastungsgrenze beträgt 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Für chronisch Kranke gilt: 1 Prozent der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt.

Wann ist man als Pensionist von der Rezeptgebühr befreit?

Diese Richtsätze werden für jedes unterhaltsberechtigte Kind erhöht (2025: 196,57). Personen, die in einem Altersheim etc gepflegt werden, erhalten die Rezeptgebührenbefreiung, wenn die Pension 2025 € 3.057,58 (240 % des Ausgleichszulagenrichtsatzes für Einzelpersonen) nicht übersteigt.

Wann braucht der Arzt die Versichertenkarte für ein E-Rezept?

Sobald das E-Rezept in der Arztpraxis von der Ärztin bzw. dem Arzt digital signiert wurde, kann es mit der Gesundheitskarte oder der E-Rezept-App eingelöst werden. Ein erneuter Praxisbesuch nur zum Rezeptabholen entfällt dann.

Ist eine Zuzahlungsbefreiung für Rentner bei der Krankenkasse möglich?

Rentner können bei ihrer Krankenkasse eine Zuzahlungsbefreiung beantragen, wenn die jährlichen Zuzahlungen ihre individuelle Belastungsgrenze (meist 2 % des Bruttoeinkommens, bei chronischer Krankheit 1 %) überschreiten. Der Antrag erfolgt bei der Krankenkasse mit Einkommensnachweisen und Belegen der Zuzahlungen; bei chronischer Erkrankung sind zusätzliche Nachweise wie Pflegegrad oder Schwerbehindertenausweis nötig. Eine vollständige Befreiung ist nicht möglich, aber eine Reduzierung der Zuzahlungen auf die Belastungsgrenze.
 

Wie hoch ist die Zuzahlungsbefreiung für 2026?

Für 2026 können sich Versicherte mit geringem Einkommen oder chronischen Krankheiten von Zuzahlungen zu Medikamenten und Behandlungen befreien lassen, wobei die Belastungsgrenze bei 2 % des Bruttoeinkommens (1 % bei chronischer Krankheit) liegt, nach Abzug von Freibeträgen für Partner und Kinder, für die 2026 die Freibeträge 7.119 € (Partner) bzw. 9.756 € (Kind) betragen. Kinder unter 18 Jahren sind grundsätzlich befreit (außer Fahrtkosten), und chronisch Kranke müssen ihre Erkrankung durch kontinuierliche Behandlung nachweisen, um die 1 %-Grenze zu nutzen. Wichtig ist das Sammeln aller Belege seit Jahresbeginn für den Antrag bei der Krankenkasse. 

Wie bekomme ich eine Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse?

Eine Zuzahlungsbefreiung in der gesetzlichen Krankenversicherung ist ab Erreichen der Belastungsgrenze möglich. Diese liegt bei 2 % des Bruttoeinkommens bzw. 1 % bei Menschen mit chronischen Krankheiten. Bei Bezug von Sozialleistungen, z.B. Bürgergeld, gelten für die Zuzahlungsbefreiung besondere Belastungsgrenzen.

Welche Einkommen zählen bei Zuzahlungsbefreiung?

Für die Zuzahlungsbefreiung zählt das gesamte jährliche Bruttoeinkommen aller Haushaltsmitglieder, von dem Freibeträge für Ehepartner und Kinder abgezogen werden; die Belastungsgrenze liegt bei 2 % des so ermittelten bereinigten Bruttoeinkommens (bei chronisch Kranken 1 %), wobei auch steuerfreie Einnahmen wie Renten und Arbeitslosengeld berücksichtigt werden. 

Welche Befreiungen gibt es für Rentner?

Die Befreiung gilt für:

  • Rentnerinnen und Rentner mit Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung.
  • Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe)
  • Empfänger von Hilfe zur Pflege (nach SGB XII oder Kriegsopferfürsorge)
  • Empfänger von Pflegezulagen oder Pflegefreibeträgen (Lastenausgleichsgesetz)

Wer füllt Muster 55 aus?

Bescheinigung nach Muster 55 neu gestaltet

Diesen Vordruck füllt der Arzt aus. Für das Ausfüllen ist - wie bisher auch - die Nr. 71 EBM berechnungsfähig. Die Feststellung, ob der Versicherte unter die "Chronikerregelung" fällt, wird - ebenfalls wie bisher auch - von der Krankenkasse getroffen.