Was dürfen Erben einsehen?

Auskunftsanspruch Erbe: So erfahren Sie, wie viel das Erbe wert ist. Um nach dem Erbfall zu erfahren, was zum Nachlass gehört, haben Erben einen Auskunftsanspruch. Sie können jeden befragen, der etwas über das Erbe weiß oder Erbstücke besitzen könnte: Banken, andere Erben, Pfleger und weitere Bekannte.

Kann ich als Erbe Kontoauszüge anfordern?

Das Recht auf Auskunft gilt im Falle einer Erbengemeinschaft für jeden Miterben. Sofern der Miterbe seine Berechtigung als solcher nachweist, kann dieser demnach bei dem Kreditinstitut des Erblassers Informationen zu dessen Konto einholen. Dazu bedarf es nicht der Zustimmung der anderen Miterben.

Welche Auskunft kann das Nachlassgericht geben?

Das Nachlassgericht ist für die Ermittlung der Erben und die Erteilung von Erbscheinen und Testamentsvollstreckerzeugnissen zuständig, nicht jedoch für die Ermittlung, was zum Nachlass gehört, und nicht für die Verteilung des Nachlasses unter den Erben oder die Erfüllung von Pflichtteilsansprüchen.

Kann man einsehen, was man erbt?

Als Erbe besitzen Sie einen erbrechtlichen Auskunftsanspruch. Mithilfe Ihres Anwaltes fordern Sie das Nachlassverzeichnis an. So geht es am schnellsten und einfachsten. Der Anwalt weiß, wohin er sich wenden und welche Unterlagen er dazu einreichen muss.

Wer muss mögliche Erben ausfindig machen?

Nach § 1960 BGB obliegt die Ermittlungspflicht dem Nachlassgericht oder dem vom Nachlassgericht eingesetzten Nachlasspfleger. Falls in einem Erbscheinantrag die Erbfolge nicht vollständig nachgewiesen ist, kann das Nachlassgericht weitere Erben mittels einer öffentlichen Aufforderung nach § 352d FamFG suchen lassen.

Erbschaft abwickeln – 7 Tipps für Erben (Fachanwälte ROSE & PARTNER)

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Wie lange darf nach Erben gesucht werden?

Grundsätzlich gibt es keine Fristen für die Erbenermittlung.

In Einzelfällen kann die Suche nach Erben auch schon mal mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Erst nachdem alle Möglichkeiten abschließend ausgeschöpft sind, darf die Erbenermittlung auch bei Erfolglosigkeit eingestellt werden.

Was tun, wenn einige Erben nicht auffindbar sind?

Das Nachlassgericht kann einen Nachlasspfleger bestellen, wenn Erben unbekannt oder unauffindbar sind. Der Nachlasspfleger nimmt die Erbschaft vorübergehend in Besitz und verwaltet sie. Er ist der gesetzliche Vertreter der unbekannten Erben.

Kann ich vorher erfahren, was ich Erbe?

Um nach dem Erbfall zu erfahren, was zum Nachlass gehört, haben Erben einen Auskunftsanspruch. Sie können jeden befragen, der etwas über das Erbe weiß oder Erbstücke besitzen könnte: Banken, andere Erben, Pfleger und weitere Bekannte.

Wo bekommt man die Auskunft über die Konten eines Verstorbenen?

Für die Suche nach Konten bei Privatbanken können Sie sich an den Bundesverband deutscher Banken wenden und einen Antrag auf Kontennachforschung stellen. Dabei müssen Sie nachweisen, dass Sie zur Nachforschung berechtigt sind. Legen Sie Ihrem Antrag daher eine Kopie des Erbscheins oder des Testaments bei.

Sind Erben untereinander Auskunftspflichtig?

Gemäß § 2314 BGB haben Pflichtteilsberechtigte einen Auskunftsanspruch gegenüber den Miterben. Dieser umfasst auch Angaben zu Schenkungen des Erblassers. § 2121 BGB sieht vor, dass Nacherben gegenüber den Vorerben Auskunftsansprüche haben. In besonderen Fällen haben sie gemäß § 2127 BGB zudem ein Sonderauskunftsrecht.

Was fällt unter die Auskunftspflicht?

Die Auskunftspflicht ist ein gesetzlich normierter Anspruch, Informationen von oder über eine bestimmte juristische oder natürliche Person zu erhalten. Die Verpflichtung eine Auskunft zu erteilen, kann sich auch auf Informationen zu einem bestimmten Sachverhalt beziehen.

Was kostet Akteneinsicht beim Nachlassgericht?

Nach Nr. 1401 JVKostG wird für Bescheinigungen und schriftliche Auskünfte aus Akten und Büchern eine Gebühr von 15 EUR erhoben. Die Gebühr wird nach der Anmerkung auch für eine Bescheinigung erhoben, aus der sich ergibt, dass entsprechende Akten nicht geführt werden oder ein entsprechendes Verfahren nicht anhängig ist.

Kann man ein Erbe verheimlichen?

Die Verschleierung von Erbschaften oder die Umgehung der Testamentsvollstreckung wird strikt geahndet. Hiermit sind beträchtliche rechtliche Konsequenzen verbunden, welche die Erben schwer treffen können. Wer Erbvermögen vorsätzlich verbirgt, setzt sich dem Risiko strafrechtlicher Verfolgung aus.

Wer gibt Auskunft über Erben?

Auskunftsanspruch gegen den Erbschaftsbesitzer

Der Erbschaftsbesitzer ist verpflichtet, Ihnen als Erbe über den Bestand der Erbschaft und über den Verbleib der Nachlassgegenstände Auskunft zu erteilen. Auskunftspflichtig ist jeder, der Nachlassgegenstände aufgrund eines ihm nicht zustehenden Erbrechts besitzt.

Wann besteht ein Auskunftsanspruch?

Die Voraussetzungen des sich aus § 242 BGB ergebenden Auskunftsanspruchs sind: Zwischen den Parteien besteht eine rechtliche Beziehung. Der Anspruchsteller ist auf die Auskunft angewiesen. Die Auskunftserteilung ist für den Anspruchsgegner zumutbar.

Wann macht sich ein Miterbe strafbar?

Ein Miterbe kann sich strafbar machen, indem er eigenmächtig Vermögenswerte aus dem Nachlass ohne Zustimmung der anderen Erben entwendet oder unterschlägt. Dies könnte den Diebstahl von Bargeld, Schmuck, Immobilien oder anderen wertvollen Gegenständen umfassen.

Wie finde ich heraus, ob eine verstorbene Person ein Bankkonto hat?

Die Suche nach nicht beanspruchtem Vermögen kann nur von einer dazu berechtigten Person durchgeführt werden, z. B. von jemandem, der die entsprechende Vollmacht besitzt, oder von einem Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter. Für jede Person, deren Vermögen möglicherweise fehlt, muss ein separater Antrag gestellt werden.

Wer darf Geld vom Konto eines Verstorbenen abheben?

Ohne Vollmacht sind nur legitimierte Erben dazu befugt, auf das Konto des Verstorbenen zuzugreifen. Dies erfordert einen Erbschein, ein Testament mit Eröffnungsprotokoll oder ein europäisches Nachlasszeugnis. Erben mehrere Personen, können diese nur gemeinsam auf das Konto zugreifen und Geld abheben.

Was gehört nicht zum Nachlass?

eine Erbschaft beinhaltet in der Regel nur Teile des Nachlasses. Nicht vererbbare Rechte und Pflichten, Versicherungen mit Bezugsberechtigten, bestimmte Rentenansprüche oder auch Vermögenswerte mit Übertragungsregeln außerhalb des Erbrechts gehören nicht zum Nachlass.

Kann ein Pflichtteil Erbe die Kontoauszüge verlangen?

Der Pflichtteilsberechtigte muss sich aber auch nicht mit der bloßen Auskunft des Erben zufriedengeben. Er hat insbesondere das Recht, sämtliche (vollständigen) Kontoauszüge Sparbücher und andere Bankunterlagen innerhalb des Zehnjahreszeitraums einzusehen.

Woher wissen Sie, ob Sie Geld geerbt haben?

Nutzen Sie die kostenlose Suche nach nicht beanspruchten Erbschaften

Der Dienst prüft dann, ob der Verstorbene Eigentum besaß, das an eine Regierungsbehörde ging. Sie können auch eine Suche über das Amt für nicht beanspruchtes Eigentum in dem Bundesstaat durchführen, in dem Ihr Angehöriger lebte. Dort wird festgestellt, ob etwas in den Unterlagen enthalten ist.

Wie erfahre ich, was zum Erbe gehört?

Wie erfahre ich, dass ich Erbe bin? Um zu erfahren, ob Sie Erbe sind, müssen Sie über den Tod einer Person informiert werden. Dies erfolgt meist durch Angehörige oder das Nachlassgericht. Als Erbe erhalten Sie eine Benachrichtigung über das Erbe und sind dazu aufgefordert, Ihre Erbenstellung nachzuweisen.

Ist das Nachlassgericht verpflichtet, Erben zu suchen?

Selbst wenn der Nachlass geringwertig oder überschuldet ist, muss das Nachlassgericht ermitteln. Es liegt allerdings im Ermessen des Gerichts, welche Maßnahmen es ergreift, um Erben ausfindig zu machen. Einen Erbenermittler muss es nicht beauftragen.

Wie finde ich die Erben eines Verstorbenen?

  1. Einsicht in die Nachlassakten nach §§ 34, 78 FGG verlangen (s. u.); zuständig ist das Nachlassgericht beim AG am letzten Wohnort des Schuldners, § 73 FGG;
  2. eine Abschrift der Sterbeurkunde als Abschrift aus den Personenstandsbüchern nach § 61 Abs. 1 PStG verlangen (s. u.).

Wie finden Sie heraus, ob Sie Erbe sind?

Wenn Sie vermuten, dass Sie der Begünstigte einer Erbschaft sein könnten, sollten Sie zunächst beim Standesamt die Sterbeurkunde der verstorbenen Person beantragen . Mit diesem Dokument können Sie den Prozess zur Bestätigung, ob Sie Erbe sind, einleiten.

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