Was ändert sich bei der großen Witwenrente 2025?

2025 ändert sich bei der großen Witwenrente vor allem durch die reguläre Rentenerhöhung zum 1. Juli um 3,74 % sowie die Anhebung des Einkommensfreibetrags auf 1.076,86 €; zudem gibt es eine Verschärfung der Einkommensanrechnung durch den Rentenzuschlag (z.B. für Erwerbsminderungsrenten), der ab 01.12.2025 bei der Berechnung voll angerechnet wird, was in manchen Fällen zu einer Kürzung der Witwenrente führen kann, obwohl die Rentenhöhe bis 1. Juli 2026 stabil bleibt.

Wie hoch ist der neue Freibetrag für Witwenrenten ab 2025?

Für Witwen- und Witwerrenten beträgt der Freibetrag das 26,4-Fache des jeweils geltenden aktuellen Rentenwerts. Dieser Rentenwert beträgt ab Juli 2025 bundeseinheitlich 40,79 Euro. Der Freibetrag liegt damit bei (26,4 × 40,79 Euro) = 1.076,86 Euro.

Wann kommt die Kürzung Witwenrente?

Freibetrag bei der Witwenrente ist wichtig für Erwerbstätige

Davon wird der Einkommensfreibetrag von 1.077 Euro (gerundet) abgezogen, das macht 543 Euro. 40 Prozent davon – das sind 217,20 Euro – werden auf die Witwenrente angerechnet. Ihre Witwenrente wird also um 217,20 Euro gekürzt.

Wird die große Witwenrente abgeschafft?

Die lebenslange Witwenrente wird abgeschafft, aber nicht in Deutschland sondern in der Schweiz. Verwitwete Frauen sollen in der Schweiz zukünftig keine lebenslange Witwenrente mehr erhalten. Grund der Änderung der Rechtslage ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte ( EGMR) vom 11. Oktober 2022.

Wann tritt die neue Witwenrente in Kraft?

Die "neue" Witwenrente ist eigentlich eine Kombination aus verschiedenen Änderungen: Eine Rentenerhöhung von 3,74 % gilt seit dem 1. Juli 2025, und ein höherer Einkommensfreibetrag tritt ebenfalls zum 1. Juli 2025 in Kraft, was weniger Anrechnung bedeutet. Ab Dezember 2025 kommt jedoch eine komplizierte Neuberechnung durch den Rentenzuschlag, die bei vielen zu einer faktischen Kürzung führen kann, auch wenn die Anrechnung erst ab Juli 2026 greift. 

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Welche Jahrgänge bekommen noch Witwenrente?

Jeder Jahrgang, der einen Ehepartner verliert, kann Witwenrente bekommen, wobei die Art der Rente (klein oder groß) vom Alter der Hinterbliebenen und der Situation abhängt; die Altersgrenze für die große Witwenrente steigt stufenweise von 46 Jahren (2025) auf 47 Jahre (ab 2029), während die kleine Witwenrente (2 Jahre lang) für Jüngere gilt, es sei denn, es bestehen Ausnahmen wie die Heirat vor 2002, die eine unbegrenzte kleine Rente ermöglichen kann. Maßgeblich ist immer das Alter zum Zeitpunkt des Todes des Partners. 

Was steht mir als Ehefrau zu, wenn mein Mann stirbt?

Wenn der Ehemann stirbt, erhält die Frau zunächst für drei Monate das volle Sterbevierteljahr der Rente ihres Mannes, danach eine Witwenrente (klein oder groß, abhängig von Alter und Ehedauer, meist 55–60 % der Rente des Verstorbenen) und hat Anspruch auf einen Anteil am Erbe, wobei ihr die Hälfte des Gesamtvermögens als Zugewinnausgleich zusteht, bevor der Rest nach gesetzlicher Erbfolge geteilt wird. 

Wann fällt die große Witwenrente weg?

Wann endet die Witwen- oder Witwerrente? Bei erneuter Heirat: Sowohl die kleine als auch die große Witwen- oder Witwerrente enden mit dem Ablauf des Kalendermonats, in dem Sie heiraten. Bei Rentensplitting: Der Anspruch auf Hinterbliebenenrente endet auch, wenn Sie sich für das Rentensplitting entscheiden.

Was ändert sich bei der Witwenrente 2026?

Was ändert sich 2026 bei der Witwer- und Witwenrente? von Einkommen auf die Witwen- und Witwerrente erhöhen sich dann – und zwar im gleichen Maße wie der der aktuelle Rentenwert. Derzeit liegt der Einkommensfreibetrag noch bei 1.076,86 Euro.

Wer bekommt die große Witwenrente nach neuem Recht?

Die große Witwenrente nach neuem Recht (Ehen geschlossen ab 2002) erhalten Sie, wenn Sie mindestens die geltende Altersgrenze (2025: 46 Jahre, 4 Monate) erreicht haben, erwerbsgemindert sind, oder ein Kind (unter 18 oder behindert) erziehen, wobei die Rente 55 % der Rente des Verstorbenen beträgt. Die Altersgrenze steigt jährlich an, bis sie 2029 bei 47 Jahren liegt. 

Was passiert mit der Rente ab 2025?

Ab 2025 gibt es in der Rente eine 3,74%ige Erhöhung zum 1. Juli, eine langsamere Steigerung des Besteuerungsanteils durch das Wachstumschancengesetz (83,5% ab Januar), die Abschaffung der Barauszahlung zum 1. Dezember 2025 (Zahlung nur noch auf Konto), sowie das sogenannte Rentenpaket 2025 mit Verlängerung der Rentenniveau-Haltelinie, Vollendung der Mütterrente und Aufhebung des Anschlussverbots für mehr Flexibilität im Rentenalter, was ab dem 1. Januar 2026 greift. 

Für wen soll die Witwenrente gekürzt werden?

Wenn du selbst Einkommen hast, kürzt sich die Witwenrente, sobald du über einem bestimmten Freibetrag liegst. Die gute Nachricht: Dieser Freibetrag von aktuell 1038,05 € wird ab Juli 2025 erhöht. Grundfreibetrag ab Juli 2025: 1.076,86 € pro Monat.

Wird die große Witwenrente ein Leben lang gezahlt?

berufs- oder erwerbsunfähig sind oder ein minderjähriges bzw. behindertes Kind erziehen. Die große Witwen- / Witwerrente beträgt 55 Prozent der Versichertenrente des verstorbenen Ehegatten und wird ohne zeitliche Begrenzung gezahlt, solange die Voraussetzungen vorliegen.

Wann kommt die Kürzung der Witwenrente?

Ab Dezember 2025 wird der Zuschlag zusammen mit der regulären Altersrente überwiesen und auf Hinterbliebenenrenten – wie der Witwenrente – angerechnet. Folge: Überschreitet das gesummte Nettoeinkommen samt Zuschlag den aktuellen Freibetrag, wird der Betrag zu 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet und abgezogen.

Welche Freibeträge gibt es für Rentner im Jahr 2025?

Wenn Sie also im Jahr 2025 in Rente gehen, müssen Sie 83,5 Prozent Ihrer Rente versteuern. Der Prozentsatz erreicht im Jahr 2058, und nicht mehr wie bisher im Jahr 2040, die Einhundert-Prozent-Marke.

Wann kommt der neue Rentenbescheid 2025?

Der Rentenbescheid 2025 für die reguläre Rentenerhöhung zum 1. Juli wurde ab Mitte Juni 2025 verschickt und kam gestaffelt bis Ende Juli an, während spezielle Rentenbescheide für den Zuschlag ab Dezember 2025 zwischen Ende Oktober und Mitte Dezember 2025 verschickt wurden, um die neue Rente zu kommunizieren, die ab Juli gestiegen ist. 

Wer bekommt noch 60% Witwenrente?

60 Prozent Witwenrente gibt es noch für Hinterbliebene, wenn die Ehe vor dem 1. Januar 2002 geschlossen wurde und mindestens einer der Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde (Altes Recht) oder wenn der Todesfall vor dem 1. Januar 2012 eingetreten ist und der Hinterbliebene bestimmte Voraussetzungen (Alter, Kindererziehung, Erwerbsminderung) erfüllt und mindestens 47 Jahre alt (2026: 46 Jahre, 6 Monate) ist, wodurch die große Witwenrente greift, die nach altem Recht 60 % beträgt. Dies gilt für Fälle, die unter das frühere Recht fallen, während nach neuem Recht (Ehe nach 2002, beide Partner nach 1962 geboren) 55 % gezahlt werden.
 

Was ist neu bei der Witwenrente?

Ab dem 1. Juli 2024 können sich Rentnerinnen und Rentner auf eine Erhöhung ihrer Rente um 4,57 Prozent freuen. Dies betrifft auch die Hinterbliebenenrente für rund fünf Millionen Witwen und Witwer: Sie erhalten nun 39,32 Euro statt des aktuellen Rentenwerts von 37,60 Euro.

Wann wird die Steuer auf Rente abgeschafft?

Der Grundfreibetrag ist der Betrag, bis zu dem du keine Einkommensteuer zahlen musst. Für das Jahr 2025 liegt der Grundfreibetrag für Rentner bei etwa 12.096 €. Dies bedeutet, dass Rentner, deren jährliches Einkommen unter diesem Betrag liegt, keine Einkommensteuer auf ihre Rente zahlen müssen.

Bei welchem Einkommen wird die Witwenrente 2025 gekürzt?

Die Einkommensgrenze für die Witwenrente (Freibetrag) liegt seit dem 1. Juli 2025 bei 1.076,86 € pro Monat (bis 30. Juni 2026) und erhöht sich pro Kind um 228,42 €; Überschreitet das bereinigte Nettoeinkommen diesen Betrag, werden 40 % des Übersteigenden auf die Rente angerechnet. Einkommen ist dabei nicht nur Erwerbseinkommen, sondern auch eigene Renten. 

Wann bekommt man die große und wann die kleine Witwenrente?

Die kleine Witwenrente gibt es für 24 Monate, wenn Sie jünger als ca. 47 Jahre sind, keine Kinder erziehen und nicht erwerbsgemindert sind – sie dient als Übergangshilfe. Die große Witwenrente erhalten Sie, wenn Sie älter (mindestens 47 Jahre, je nach Todesjahr steigend), erwerbsgemindert oder ein Kind erziehend sind und diese Vorteile bestehen bleiben, da sie lebenslang gezahlt wird (solange Sie nicht wieder heiraten). Beide Renten setzen eine Mindest-Ehedauer von einem Jahr voraus, wobei das Einkommen des Hinterbliebenen angerechnet wird.
 

Was passiert mit der Witwenrente, wenn ich selber Rente bekomme?

Erhielt Ihr verstorbener Ehepartner/Lebenspartner oder Ihre Ehepartnerin/Lebenspartnerin bereits eine eigene Rente, zum Beispiel eine Altersrente, beginnt die Witwen- oder Witwerrente frühestens mit dem auf den Sterbemonat folgenden Monat. Für den Sterbemonat wird noch die volle Rente gezahlt.

Wie hoch ist die Witwenrente bei 1500 € Rente?

Die Höhe der Witwenrente bei 1500 € Einkommen hängt von der Art der Rente (klein/groß), dem Freibetrag (aktuell ca. 1077 € Netto), der Einkommensanrechnung (40 % des Überschusses) und der Basisrente des Verstorbenen ab, aber eine Witwe mit 1500 € Nettoeinkommen muss mit Kürzungen rechnen, da sie den Freibetrag übersteigt und der Mehrbetrag zu 40 % auf die Rente angerechnet wird. Grundsätzlich sind es 25 % (kleine) oder 55 % (große) der Rente des Verstorbenen, wobei die ersten drei Monate 100 % betragen. 

Wie viel Pension bekommt die Frau, wenn der Mann stirbt?

Der Anspruch der Frau beträgt 60 Prozent der Pension ihres verstorbenen Mannes.

Wie lange bin ich steuerfrei nach dem Tod des Partners?

Wenn Ihre Ehepartnerin, Ihr Ehepartner, Ihre Lebenspartnerin oder Ihr Lebenspartner verstirbt, werden Sie im Jahr des Todes und im darauffolgenden Jahr in die Steuerklasse III eingereiht.