Was ändert sich 2025 beim Kindergeld?

Das Kindergeld wurde zum 1. Januar 2025 um 5 € auf einheitlich 255 € pro Kind und Monat erhöht, unabhängig von der Kinderzahl. Zusätzlich stieg der Sofortzuschlag für Kinder im Leistungsbezug auf 25 € und der Höchstbetrag des Kinderzuschlags (KiZ) auf 297 € monatlich. Für 2026 ist eine weitere Erhöhung auf 259 € geplant, zusammen mit Anpassungen bei Kinderfreibetrag und Mindestunterhalt.

Was passiert mit Kindergeld 2025?

255 Euro Kindergeld pro Monat und Kind

Seit dem 1. Januar 2025 hat sich das Kindergeld um 5 Euro auf 255 Euro monatlich pro Kind erhöht. Kindergeldberechtigte, die bereits Kindergeld erhalten oder beantragt haben, müssen nichts veranlassen. Die höhere Auszahlung erfolgt automatisch durch die Familienkasse.

Was ändert sich 2025 für Familien?

Mehr Geld für Familien

Ab dem 1. Januar 2025 beträgt das Kindergeld 255 Euro pro Monat für jedes Kind. Ebenfalls zum 1. Januar 2025 steigt der Sofortzuschlag von 20 Euro pro Monat auf 25 Euro für jedes Kind, das Leistungen der Grundsicherung oder den Kinderzuschlag (KiZ) erhält.

Wer bekommt bald 630 € pro Kind?

Jedes Kind soll bis zum 18. Lebensjahr oder bis zum ersten Schulabschluss, unabhängig vom Einkommen der Eltern, 328 Euro bekommen. Dieser kann, je nach Elterneinkommen, auf 630 Euro anwachsen.

Was ändert sich 2025 für Alleinerziehende?

Neue Kindesunterhaltssätze ab Januar 2025

Der Selbstbehalt ändert sich nicht: der angemessene Selbstbehalt beträgt weiterhin 1.750 Euro, der notwendige Selbstbehalt für Erwerbstätige 1.450 Euro, für Nichterwerbstätige 1.200 Euro.

Kindergeld, Zuschlag, Freibeträge: Was sich 2026 für Familien in Deutschland ändert

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Wer bekommt ab 2025 Kindergrundsicherung?

Für Kinder von null bis fünf Jahren liegt der Regelbedarf im Jahr 2025 bei 357 Euro, für Kinder von sechs bis 13 Jahren bei 390 Euro und für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren bei 471 Euro. Nicht erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren, die noch im Haushalt ihrer Eltern wohnen, erhalten 451 Euro.

Wer bekommt Kinderbonus 1000 Euro?

Voraussetzungen für Kinderzuschlag

Ihr Kind lebt in Ihrem Haushalt, ist unter 25 Jahre alt und nicht verheiratet beziehungsweise nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Sie erhalten Kindergeld (oder eine vergleichbare Leistung) für Ihr Kind.

Wann kommt die 60 Euro pro Kind?

Ab Juli 2025 wird der zuvor befristete 60-Euro-Zuschuss pro Kind für Familien dauerhaft als Steuerentlastung eingeführt. Er steht Familien mit geringem Einkommen unter 25.725 Euro pro Jahr brutto automatisch zu. Der Betrag wird als Kinderzuschlag ab 2025 ausgezahlt.

Was ist Kinderbonus 2025?

Zum 1.1.2025 ist der Höchstbetrag des KiZ auf 297 Euro monatlich pro Kind gestiegen. Dieser Betrag gilt auch unverändert im Jahr 2026. Zusammen mit dem Kindergeld in Höhe von 259 Euro (ab 2026) monatlich und dem Wohngeld können Familien mit geringem Einkommen nun spürbare finanzielle Unterstützung bekommen.

Was wird am 9. Juli 2025 geschehen?

Die Arbeiterklasse des Landes ist bereit, am 9. Juli 2025 in einen landesweiten Generalstreik zu treten. Schulter an Schulter mit der Arbeiterklasse wird die Bauernschaft stehen – sowohl Bauern als auch Landarbeiter –, die aus Solidarität mit den Arbeitern die Straßen des Landes stürmen werden.

Welche Zuschüsse gibt es für Familien 2025?

Januar 2025 steigt der Sofortzuschlag von 20 Euro pro Monat auf 25 Euro für jedes Kind, das Leistungen der Grundsicherung oder den Kinderzuschlag (KiZ) erhält. Ebenso wird der Kinderzuschlag (KiZ) erhöht, der monatliche Höchstbetrag steigt auf max. 297 Euro pro Kind.

Ist die Kindergrundsicherung ab 2025 gescheitert?

Die Kindergrundsicherung wurde 2025 nicht umgesetzt – trotz großer Ankündigungen und politischer Bedeutung. Streit um Kosten, Verwaltung und Prioritäten ließ das Projekt scheitern, noch bevor die Ampel-Koalition zerbrach. Statt echter Reform gibt es nur kleine Anpassungen im alten System.

Wer bekommt die 300 Euro pro Kind?

Für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, bekommen Sie pro Kind 300 Euro pro Jahr. Bei Elternpaaren, die miteinander verheiratet sind und nicht dauerhaft voneinander getrennt leben, wird die Kinderzulage automatisch der Mutter zugeordnet.

Welche Bonus gibt es in 2025?

Davon profitieren Mitarbeitende und Unternehmen.

  • Steuerfreie Sachbezüge. Zuschuss für die Mitarbeitenden bis 600 €/Jahr. ...
  • Beteiligung an den Kosten für den Arbeitsweg. ...
  • Essenszuschüsse. ...
  • Kita-Zuschuss. ...
  • Zuschuss zur privaten Internetnutzung. ...
  • Erholungsbeihilfe. ...
  • Jobrad-Leasing. ...
  • Zuschüsse zur betrieblichen Altersversorgung.

Wer bekommt ab 2025 kein Kindergeld mehr?

Wer jetzt Kindergeld bekommt und es auch 2025 noch bekommen würde, hat auch ein Anrecht auf die neue Kindergrundsicherung. Die Grundsicherung soll Kinder mindestens bis zu einem Alter von 18 Jahren unterstützen, maximal aber bis zum Alter von 27 Jahren. Wer eine Ausbildung macht, bekommt das Geld bis zu seinem 25.

Wird die Kindergrundsicherung automatisch ausgezahlt?

04.12.2025 | Presseinfo Nr.

Die Familienkasse passt die Beträge automatisch an und zahlt sie ab Januar in der neuen Höhe aus. Die mehr als 10 Millionen Kindergeld-Berechtigten, die bereits Kindergeld erhalten oder beantragt haben, müssen von sich aus nicht aktiv werden.

Welche Familien bekommen Kindergrundsicherung?

Genau wie das Kindergeld soll die Kindergrundsicherung alle Kinder ab Geburt bis zum Alter von 18 Jahren unterstützen. Wer eine Ausbildung macht, soll die Kindergrundsicherung bis zum 25. Geburtstag bekommen können.

Wie viel Geld braucht eine Alleinerziehende Mutter mit 1 Kind 2025?

Das gilt auch für Alleinerziehende: 563 Euro bekommen alleinerziehende Bürgergeld-Bezieher für sich, unabhängig von der Anzahl an Kindern oder ihrem Alter. 2025 ändert sich daran nichts, da es hinsichtlich des Bürgergeldes zu einer Nullrunde kommt. Die Regelbedarfe bleiben also gleich.

Was ändert sich ab Juni 2025?

Juni 2025 gilt das BFSG, mit dem Deutschland die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit umsetzt. Websites, Online-Shops, Apps und Bankdienstleistungen müssen dann barrierefrei gestaltet sein, um die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen zu gewährleisten.