Wann und für wen gilt die DSGVO?

Die Datenschutzgrundverordnung der europäischen Union regelt, wie Unternehmen, Konzerne, Behörden, Praxen oder Vereine mit den personenbezogenen Daten ihrer Kunden und Mitarbeiter bzw. Mitglieder umgehen müssen. Die DSGVO gilt für alle EU-Mitgliedstaaten und vereinheitlicht dadurch den europäischen Datenschutz.

Für welche Personen gilt DSGVO?

Die DSGVO gilt für alle EU-Mitgliedstaaten und hat darüber hinaus auch Auswirkungen auf Drittstaaten. Innerhalb der Verordnung wurden unter anderem Rechte zur Informationszugangsfreiheit, Datenportabilität oder das Recht auf Vergessenwerden formuliert.

Wann wird die DSGVO angewendet?

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 25. Mai 2018.

Für wen ist die DSGVO wichtig?

Wichtige Inhalte der Datenschutz-Grundverordnung

Die DSGVO gilt für alle Unternehmen, die in der EU ansässig sind, aber auch für Dienstleister aus dem EU-Ausland, wenn diese personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten. Das Europäische Datenschutzgesetz wird also für alle in der EU agierenden Unternehmen bindend.

Wer wird von DSGVO geschützt?

Diese Verordnung enthält Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr solcher Daten. Diese Verordnung schützt die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten.

DSGVO in 5 Minuten erklärt – mit Christian Solmecke

19 verwandte Fragen gefunden

Wo ist die DSGVO gültig?

Diese Verordnung findet Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten, soweit diese im Rahmen der Tätigkeiten einer Niederlassung eines Verantwortlichen oder eines Auftragsverarbeiters in der Union erfolgt, unabhängig davon, ob die Verarbeitung in der Union stattfindet.

Wann gilt die DSGVO nicht?

Seine Kunden können seine Dienste nutzen, wenn sie in andere Länder reisen, auch innerhalb der EU. Sofern Ihr Unternehmen seine Dienste nicht gezielt auf Personen in der EU ausrichtet, fällt es nicht unter die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung.

Wann ist DSGVO nicht anzuwenden?

2 lit. c DSGVO, der auch als sog. „Haushaltsprivileg“ bezeichnet wird. Danach findet die DSGVO keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten.

Wann dürfen personenbezogene Daten erhoben werden DSGVO?

Es/sie darf Daten verarbeiten, die erforderlich sind, um vor Abschluss des Vertrags und zur Vertragsabwicklung auf Verlangen des einzelnen Kunden die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Sie können also den Namen des Kunden, die Lieferadresse, die Kreditkartennummer (bei Kartenzahlung) usw. verarbeiten.

Für welche Personengruppen gilt die DSGVO nicht?

Diese Verordnung gilt nicht für die Verarbeitung personenbezogener Daten juristischer Personen und insbesondere als juristische Person gegründeter Unternehmen, einschließlich Name, Rechtsform oder Kontaktdaten der juristischen Person.

Welche Personen fallen nicht unter personenbezogene Daten?

Natürliche Personen: Die Person, auf die sich die Daten beziehen, muss ein lebender Mensch sein. Daten zu sogenannten juristischen Personen – wie Unternehmen und andere Organisationen – sowie zu verstorbenen Personen gelten nicht als personenbezogen.

Wann gelten Daten als personenbezogen?

Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare lebende Person beziehen. Verschiedene Teilinformationen, die gemeinsam zur Identifizierung einer bestimmten Person führen können, stellen ebenfalls personenbezogene Daten dar.

Welche Daten fallen unter die DSGVO?

Zu diesen gehören genetische, biometrische und Gesundheitsdaten sowie personenbezogene Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit des Betroffenen hervorgehen.

Welche personenbezogenen Daten dürfen erhoben werden?

Personenbezogene Daten dürfen nur erhoben, gespeichert, verändert, verarbeitet, übermittelt oder in einer sonstigen Weise genutzt werden, wenn dies durch ein Gesetz erlaubt ist oder wenn die betroffene Person eingewilligt hat.

Welche Daten dürfen ohne Zustimmung verarbeitet werden?

Bei diesen Daten handelt es sich um Informationen über:
  • Rassische oder ethnische Herkunft.
  • Politische Meinung.
  • Religiöse oder philosophische Überzeugungen.
  • Gewerkschaftszugehörigkeit.
  • Gesundheitszustand.
  • Sexualleben.

Wo greift die DSGVO nicht?

Die DSGVO findet auch auf einen nicht in der Union niedergelassenen Verantwortlichen an einem Ort Anwendung, der aufgrund Völkerrechts dem Recht eines Mitgliedstaats unterliegt (Art. 3 Abs. 3 DSGVO). Der räumliche Anwendungsbereich kann vertraglich nicht geändert werden.

Wer wird durch die DSGVO nicht geschützt?

Ausschlaggebend ist lediglich die Verarbeitung von Daten von EU-Bürgern. Juristische Personen wie Gesellschaften, Vereine oder Stiftungen fallen nicht unter die Definition und sind damit nicht durch die DSGVO geschützt.

Welche Unternehmen sind von DSGVO betroffen?

Nach Art. 3 DSGVO sind alle Unternehmen, die ihren Sitz oder eine Niederlassung in der EU haben oder personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten, von der DSGVO erfasst. Alle Unternehmen, die in irgendeiner Form personenbezogene Daten erfassen, speichern oder verarbeiten, sind von der DSGVO betroffen.

Wer kann sich auf die DSGVO berufen?

Als europäische Verordnung gilt die DSGVO unmittelbar. Jeder Betroffene kann sich auf ihre Vorschriften berufen und die Verpflichteten (insbesondere Behörden und Unternehmen) müssen sich an die Vorgaben aus der DSGVO halten.

Wer ist im datenschutzrechtlichen Sinne betroffener?

Eine betroffene Person ist ein Website- oder App-Besucher, dessen personenbezogene Daten gespeichert werden. Zu personenbezogene Daten zählen alle Daten, die zur eindeutigen Identifizierung dieser Person im Internet genutzt werden können.

Welche Daten dürfen an Dritte weitergegeben werden?

Grundsätzlich dürfen Daten, die von einem Verantwortlichen für seine eigenen Zwecke verarbeitet werden nicht ohne Einwilligung des Betroffenen an Dritte weitergegeben werden. Ausnahmen zu diesem Grundsatz finden sich in Art 6 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Was ist DSGVO kurz erklärt?

Die DSGVO enthält Bestimmungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen. Daneben enthält sie 173 Erwägungsgründe, welche die jeweiligen Artikel näher erläutern und bei der Auslegung helfen sollen. Die DSGVO dient der Vereinheitlichung des Datenschutzrechts.

Was sind personenbezogene Daten DSGVO Beispiele?

Die Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie die Verarbeitung von genetischen Daten, biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung einer ...

Welche Daten sind laut DSGVO besonders schützenswert?

Folgende Datenarten gehören zu den besonders schützenswerten Daten: Rassische und ethnische Herkunft. Religiöse oder weltanschauliche Äußerungen* Gewerkschaftszugehörigkeit.

Welche Folgen kann ein Verstoß gegen die DSGVO haben?

Für die im Gesetz unter Art. 83 Abs. 5 DSGVO aufgelisteten, besonders gravierenden Verstöße beträgt der Bußgeldrahmen bis zu 20 Millionen Euro oder im Fall eines Unternehmens bis zu 4% des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes im vorangegangenen Geschäftsjahr, je nachdem, welcher Wert der höhere ist.

Vorheriger Artikel
Warum ist Der Schrei so teuer?