Wann ist ein Widerspruch nicht zulässig?

Grundsätzlich ist ein Widerspruch gegen einen noch nicht erlassenen Verwaltungsakt unzulässig. Er wird auch nicht nachträglich zulässig, wenn der Verwaltungsakt später ergeht. Allerdings ist unter engen Voraussetzungen gegen drohende Verwaltungsakte eine vorbeugende Unterlassungsklage denkbar.

Wann ist ein Widerspruch nicht statthaft?

Da eine Anfechtungsklage nach § 42 Abs. 1 VwGO nur gegen einen „Verwaltungsakt“ erhoben werden kann, ist der Widerspruch nicht „statthaft“, solange ein Verwaltungsakt noch nicht vorliegt139e. Die Statthaftigkeit eines Widerspruchs setzt also voraus, dass der Verwaltungsakt bereits „existent“ geworden ist.

Kann ein Widerspruch abgelehnt werden?

Wird der Widerspruch ganz oder teilweise abgelehnt, so erlässt die Behörde einen sog. Widerspruchsbescheid. Gegen den Widerspruchsbescheid ist eine Klage möglich. Vor einer Klage muss grundsätzlich erst Widerspruch eingelegt werden (Vorverfahren), weil erst nach einem erfolglosen Widerspruch eine Klage zulässig ist.

Was muss bei einem Widerspruch beachtet werden?

Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen und die folgenden Angaben enthalten: Mitteilung des Einspruchs, Angaben zu Absender und Adressaten, Datum, Bezeichnung des Bescheids, Angabe der fraglichen Entscheidung, Begründung und eine eigenhändige Unterschrift. Ohne Unterschrift ist der Widerspruch nicht gültig.

Hat der Widerspruch Aussicht auf Erfolg?

Der Widerspruch des Widerspruchsführers hat dann Aussicht auf Erfolg, wenn er zulässig und begründet ist. Der Widerspruch ist zulässig, wenn alle Sachentscheidsvoraussetzungen vorliegen.

Widerspruchsverfahren / Vorverfahren § 68 VwGO

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Was wird bei einem Widerspruch geprüft?

Mit dem Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt wird eine behördliche Entscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft. Als Rechtsbehelf verpflichtet der Widerspruch die Behörde dazu, die Entscheidung inhaltlich und formell auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.

Was wird im Widerspruchsverfahren geprüft?

Das Widerspruchsverfahren dient der Überprüfung der Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit eines Verwaltungsaktes. Es ist einer Klage vor den Sozialgerichten im ersten Rechtszug somit vorgeschaltet und dient der Selbstkontrolle der Verwaltung unter Beteiligung der Selbstverwaltung.

Kann man 2 mal Widerspruch einlegen?

Die Anhängigkeit des Einspruchsverfahrens hat entsprechend § 17 Abs. 1 S. 2 GVG zur Folge, dass der Stpfl. gegen denselben Verwaltungsakt keinen weiteren Einspruch einlegen kann.

Was passiert nach dem Widerspruch?

Wenn Schuldner gegen einen Mahnbescheid Widerspruch einlegen, endet das laufende Mahnverfahren. Stattdessen wird ein reguläres Gerichtsverfahren – offiziell streitiges Verfahren genannt – eingeleitet. Die Zuständigkeit geht dann vom Mahngericht an das im Mahnbescheid genannte zuständige Gericht über.

Wie viel kostet ein Widerspruch?

Die Mindestgebühr beträgt 15 Euro; im Fall eines Widerspruchs, der sich allein gegen die Festsetzung öffentlicher Abgaben richtet, beträgt sie 10 Euro. Im Regelfall beträgt die Gebühr bei Widerspruchsrücknahme die Hälfte des Betrages, der für einen Widerspruchsbescheid festgesetzt werden würde.

Unter welchen Voraussetzungen ist der Widerspruch begründet?

Der Widerspruch ist nach § 68 I 1, 113 I 1 VwGO begründet, soweit der Verwaltungsakt rechtswidrig und der Widerspruchsführer dadurch in seinen Rechten verletzt ist. Oder: Der Widerspruch ist begründet, soweit der Verwaltungsakt unzweckmäßig und der Widerspruchsführer in seinen Interessen beeinträchtigt ist.

Wie oft kann man einen Widerspruch einlegen?

Wenn man einen Antrag gestellt hat und dieser wird abgelehnt, hängt es dann von der Antragsform ab wie oft man Widerruf einreichen kann, oder ist das bei jedem Antrag gleich.

Wann muss ein Widerspruch begründet sein?

Hinweis: Eine Pflicht zur Begründung des Widerspruchs besteht nicht, aber es ist sinnvoll, wenn man mit dem Widerspruch seine Beweggründe mitteilt. Die Behörde muss auch ohne Begründung den Bescheid nochmals vollständig prüfen und gegebenenfalls ändern.

Was wenn auf Widerspruch nicht reagiert wird?

Was kann ich tun, wenn mein Widerspruch gegen eine Entscheidung der TK abgelehnt wird? Wenn der Widerspruchsausschuss Ihren Widerspruch ganz oder teilweise ablehnt, können Sie gegen den Widerspruchsbescheid Klage zum Sozialgericht erheben. Auch dafür ist eine Frist von 1 Monat einzuhalten.

Wann hat ein Widerspruch aufschiebende Wirkung?

Aufschiebende Wirkung bedeutet im Verwaltungsrecht, dass eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung nicht vollzogen werden darf bis über den Widerspruch bzw. die Klage entschieden worden ist (Suspensiveffekt).

Wie lange dauert eine Antwort auf Widerspruch?

In der Regel liegt die Frist bei vier Wochen, kann aber auch bis zu drei Monate betragen. Sollten Sie nach dieser Zeit noch keinen Bescheid erhalten haben, sollten Sie dort erst einmal nachfragen. Informieren Sie sich über Ihr Verfahren und legen Sie falls notwendig noch einmal Widerspruch ein.

Wer trägt die Kosten des Widerspruchsverfahrens?

Bei einem erfolgreichen Widerspruch muss die Behörde die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen in der Regel tragen. Dies gilt insbesondere für die Kosten der Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes.

Welche Arten von Widerspruch gibt es?

Hier werden drei unterschiedliche Arten unterschieden.
  • Der Anfechtungswiderspruch.
  • Der Verpflichtungswiederspruch.
  • Der Fortsetzungsfeststellungswiderspruch.

Wann ist ein Widerspruch rechtskräftig?

Sofern gegen den Bescheid Widerspruch erhoben wird, ergeht in der Regel ein Widerspruchsbescheid. Wenn gegen diesen keine Klage erhoben wird, wird der Bescheid bestandskräftig. Ein Prinzip der einheitlichen Bestandskraft gibt es nicht.

Ist ein Widerspruch per E-Mail zulässig?

Zwar könne, so das Berufungsgericht, ein Widerspruch auch in elektronischer Form eingereicht werden, allerdings sei dann eine qualifizierte elektronische Signatur oder eine absenderauthentifizierte Übersendung (z.B. als De-Mail) erforderlich.

Wer prüft den Widerspruch?

Zuständig für das Widerspruchsverfahren ist die Widerspruchsbehörde. Diese entscheidet jedoch erst im zweiten Schritt über den Widerspruch. Zunächst überprüft nämlich die Ausstellungsbehörde des Verwaltungsaktes ihre Entscheidung noch einmal gründlich.

Kann eine Anhörung im Widerspruchsverfahren nachgeholt werden?

4, Abs. 2) zu erfolgen. Die Anhörung wird im Regelfall durch die den VA erlassende Ausgangsbehörde veranlasst, sie kann aber auch durch die Widerspruchsbehörde nachgeholt werden.

Wie endet ein Widerspruchsverfahren?

Das Widerspruchsverfahren endet spätestens mit dem Erlass (d. h. gemäß §§ 37 Abs. 1, 39 Abs. 1 SGB X mit der Bekanntgabe bzw. Zustellung) des Widerspruchsbescheids.

Wie lange darf eine Behörde einen Widerspruch bearbeiten?

Grundsätzlich dürfte eine durchschnittliche Bearbeitungsdauer von 3 bzw. 6 Monaten zulässig sein. Nach den Umständen des Einzelfalls kann diese Frist kürzer oder auch länger sein.

Kann man gegen einen Beschluss Widerspruch einlegen?

In der Regel besteht nämlich die Möglichkeit, wenn Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind, gegen den behördlichen Bescheid Widerspruch (im Volksmund auch Einspruch genannt) einzulegen, um am Ende vielleicht doch noch ein zufriedenstellende Entscheidung zu erhalten.