Wann bekomme ich keine Witwenrente mehr?

Es gibt nicht ab einem bestimmten Datum keine Witwenrente mehr, aber sie kann enden, wenn Sie erneut heiraten, eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen, sich für das Rentensplitting entschieden haben oder bei der "kleinen" Witwenrente (neuem Recht) nach 24 Monaten. Änderungen betreffen die Anrechnung von Einkommen und Freibeträgen, aber die Rente wird nicht generell abgeschafft, sondern kann gekürzt werden, wenn Sie eigene Einkünfte haben.

Bei welchem Einkommen bekommt man keine Witwenrente mehr?

Für »frühere Ruheständler« gilt ein Satz von 13%. Wer mit seiner anzurechnenden Nettorente unterhalb des neuen Freibetrags von 1.076,86 Euro bliebt, kann eine ungekürzte Hinterbliebenenrente erhalten. Für Rentner ist das der Fall, wenn sie brutto nicht mehr als 1.252 Euro Rente bekommen.

Bei welchem Einkommen wird die Witwenrente jetzt gekürzt?

Die Witwenrente wird gekürzt, wenn Ihr Nettoeinkommen einen monatlichen Freibetrag von 1.076,86 € (Stand Juli 2025) übersteigt; jeder Euro, der darüber liegt, wird zu 40 % angerechnet, wobei sich der Freibetrag pro Kind erhöht. Es zählt dabei Ihr Einkommen aus dem Kalenderjahr vor der Rentenanpassung (z. B. 2024 für die Anpassung 2025). 

In welchen Fällen bekommt man keine Witwenrente?

Man bekommt keine Witwenrente, wenn die Ehe zu kurz war (oft unter 1 Jahr, oder 5 Jahre Wartezeit), man wieder heiratet, ein zu hohes Einkommen hat (das den Freibetrag übersteigt), oder wenn die Voraussetzungen für eine "Versorgungsehe" bestehen, die Rente durch Rentensplitting umgewandelt wurde oder es sich um eine Scheidung handelt, ohne spezielle Ausnahmeregelungen. 

Wann kann die Witwenrente gestrichen werden?

Witwen oder Witwer, die ein höheres monatliches auf Netto bereinigtes Gesamteinkommen haben, müssen damit rechnen, dass ihre Witwenrenten gekürzt oder komplett gestrichen werden. Die Anrechnung erfolgt zu 40 Prozent des den Freibetrag übersteigenden Einkommens.

Wie wird die eigene Rente auf die Witwenrente angerechnet?

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Wann wird die Witwenrente nicht mehr gezahlt?

Wann endet die Witwen- oder Witwerrente? Bei erneuter Heirat: Sowohl die kleine als auch die große Witwen- oder Witwerrente enden mit dem Ablauf des Kalendermonats, in dem Sie heiraten. Bei Rentensplitting: Der Anspruch auf Hinterbliebenenrente endet auch, wenn Sie sich für das Rentensplitting entscheiden.

Wann verliere ich meine Witwenrente?

Sie haben grundsätzlich Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente, wenn Sie bis zum Tod Ihres Ehepartners/Lebenspartners oder Ihrer Ehepartnerin/Lebenspartnerin miteinander verheiratet waren oder eine Lebenspartnerschaft bestand und Ihre Ehe/Lebenspartnerschaft mindestens ein Jahr bestanden hat.

Welche Jahrgänge bekommen noch Witwenrente?

Jeder Jahrgang, der einen Ehepartner verliert, kann Witwenrente bekommen, wobei die Art der Rente (klein oder groß) vom Alter der Hinterbliebenen und der Situation abhängt; die Altersgrenze für die große Witwenrente steigt stufenweise von 46 Jahren (2025) auf 47 Jahre (ab 2029), während die kleine Witwenrente (2 Jahre lang) für Jüngere gilt, es sei denn, es bestehen Ausnahmen wie die Heirat vor 2002, die eine unbegrenzte kleine Rente ermöglichen kann. Maßgeblich ist immer das Alter zum Zeitpunkt des Todes des Partners. 

Habe ich Anspruch auf eine Witwenrente?

Ihr Partner muss in einem beliebigen Steuerjahr mindestens 25 Wochen lang Beiträge zur Sozialversicherung geleistet haben, damit Sie Leistungen beantragen können . Sollte Ihr Partner jedoch infolge eines Arbeitsunfalls oder einer berufsbedingten Krankheit verstorben sein, besteht möglicherweise dennoch Anspruch auf Leistungen, unabhängig von den geleisteten Sozialversicherungsbeiträgen.

Hat jede Frau Anspruch auf Witwenrente?

Hinterbliebene, die bis zum Tod des Ehepartners miteinander verheiratet waren, haben einen Anspruch auf eine Witwenrente oder Witwerrente, wenn die Ehe mindestens ein Jahr bestanden hat. Gleiches gilt für eingetragene Lebenspartnerschaften.

Wie viel darf ich verdienen, damit meine Witwenrente nicht gekürzt wird?

Hinterbliebene, also Witwen, Witwer sowie eingetragene Lebenspartner, können bis zu einem festgelegten Freibetrag dazuverdienen, ohne, dass die Hinterbliebenenrente gekürzt wird. Aktuell liegt der Freibetrag für die Einkommensanrechnung bei 1.038,05 Euro netto im Monat.

Für wen soll die Witwenrente gekürzt werden?

Wenn du selbst Einkommen hast, kürzt sich die Witwenrente, sobald du über einem bestimmten Freibetrag liegst. Die gute Nachricht: Dieser Freibetrag von aktuell 1038,05 € wird ab Juli 2025 erhöht. Grundfreibetrag ab Juli 2025: 1.076,86 € pro Monat.

Ist die Witwenrente abhängig vom eigenen Einkommen?

Eine Einkommensanrechnung erfolgt bei Hinterbliebenenrenten, wenn eigenes Einkommen bezogen wird. Anzurechnen sind 40 Prozent des Nettoeinkommens, das den Freibetrag übersteigt.

Bei welchem Einkommen wird die Witwenrente 2025 gekürzt?

Die Einkommensgrenze für die Witwenrente (Freibetrag) liegt seit dem 1. Juli 2025 bei 1.076,86 € pro Monat (bis 30. Juni 2026) und erhöht sich pro Kind um 228,42 €; Überschreitet das bereinigte Nettoeinkommen diesen Betrag, werden 40 % des Übersteigenden auf die Rente angerechnet. Einkommen ist dabei nicht nur Erwerbseinkommen, sondern auch eigene Renten. 

Was steht mir als Ehefrau zu, wenn mein Mann stirbt?

Wenn der Ehemann stirbt, erhält die Frau zunächst für drei Monate das volle Sterbevierteljahr der Rente ihres Mannes, danach eine Witwenrente (klein oder groß, abhängig von Alter und Ehedauer, meist 55–60 % der Rente des Verstorbenen) und hat Anspruch auf einen Anteil am Erbe, wobei ihr die Hälfte des Gesamtvermögens als Zugewinnausgleich zusteht, bevor der Rest nach gesetzlicher Erbfolge geteilt wird. 

Welche Steuerklasse gilt für Witwenrente und Einkommen?

Als Witwe gilt für Sie genauso wie als Witwer zunächst Steuerklasse 3. Diese ist besonders günstig, weil Sie dort den doppelten Grundfreibetrag erhalten. Im Jahr 2025 sind das also 24.696 Euro. Erst wenn Ihr Einkommen diesen Betrag übersteigt, müssen Sie Steuern zahlen – und dann auch nur auf den übersteigenden Teil.

Wann bekommt man gar keine Witwenrente?

Der Einkommensfreibetrag für Witwenrenten liegt seit 1.7.2023 bei 992,64 Euro. Er erhöht sich mit jedem Kind, das grundsätzlich Anspruch auf Waisenrente hat, um 210,56 Euro. Zwischen Ost und West wird kein Unterschied mehr gemacht.

In welchen Fällen gibt es keine Witwenrente?

Man bekommt keine Witwenrente, wenn die Ehe zu kurz war (oft unter 1 Jahr, oder 5 Jahre Wartezeit), man wieder heiratet, ein zu hohes Einkommen hat (das den Freibetrag übersteigt), oder wenn die Voraussetzungen für eine "Versorgungsehe" bestehen, die Rente durch Rentensplitting umgewandelt wurde oder es sich um eine Scheidung handelt, ohne spezielle Ausnahmeregelungen. 

Wie viel von der Rente meines Mannes steht mir zu, wenn er stirbt?

Die Höhe der maximal erbbaren Rente hängt vom Todesdatum Ihres Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners ab. Bei einem Todestag vor dem 6. Oktober 2002 können Sie bis zu 100 % der SERPS-Rente erben. Bei einem Todestag am oder nach dem 6. Oktober 2002 richtet sich die maximal erbbare SERPS-Rente und die staatliche Rentenaufstockung nach dem Geburtsdatum des Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners.

Was muss erfüllt sein, damit gesetzliche Witwenrente gezahlt wird?

Sie haben grundsätzlich Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente, wenn Sie bis zum Tod Ihres Ehepartners/Lebenspartners oder Ihrer Ehepartnerin/Lebenspartnerin miteinander verheiratet waren oder eine Lebenspartnerschaft bestand und Ihre Ehe/Lebenspartnerschaft mindestens ein Jahr bestanden hat.

Wie lange bekomme ich Witwenrente, wenn mein Mann stirbt?

Die Rente beträgt 25 Prozent der Rentenansprüche der verstorbenen Person. Sie wird nur für den Zeitraum von 24 Kalendermonaten nach dem Tod der Ehepartnerin beziehungsweise des Ehepartners oder der Lebenspartnerin beziehungsweise des Lebenspartners gezahlt.

Wer bekommt die große Witwenrente mit 60?

Hinweis: Sie bekommen 55 Prozent der Rente, die der oder die Verstorbene bekommen hat oder hätte. Für den Fall, dass Sie vor 2002 geheiratet haben und eine Ehepartei vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde, gilt für Sie das „alte Recht“. Dann beträgt Ihre große Witwenrente 60 Prozent.

Wann wird keine Witwenrente mehr gezahlt?

Die kleine Witwenrente wird höchstens für zwei Jahre lang ausgezahlt. Ausnahme: Wer vor 2002 geheiratet hat und wessen Ehepartner/Lebenspartner vor dem 2. Januar 1962 geboren ist, der bekommt die kleine Witwenrente unbegrenzt. Der Hintergrund ist eine alte Rechtslage, die heute nicht mehr gilt.

Bei welchem Einkommen wird die Witwenrente gestrichen?

Eine Witwenrente wird nicht bei jedem Einkommen gekürzt, sondern erst, wenn das maßgebliche Netto den jährlich angepassten Freibetrag übersteigt. Für den Zeitraum Juli 2025 bis Juni 2026 liegt diese Schwelle bei 1.076,86 Euro monatlich und steigt je waisenrentenberechtigtem Kind um 228,42 Euro.

Ist es möglich, ohne Witwenrente zu verlieren?

Heiraten Verwitwete erneut, aber nur rein kirchlich, hat das keine rechtlichen Auswirkungen. Ihr Anspruch auf Witwenrente bleibt also bestehen. Erst wenn Sie standesamtlich heiraten, verlieren Sie die Hinterbliebenenrente aus der früheren Ehe.