Ist es möglich, den Geburtsnamen zu ändern?

Ja, seit dem 1. Mai 2025 können Volljährige ihren Geburtsnamen einmalig durch Erklärung beim Standesamt neu bestimmen, auch ohne Heirat oder Scheidung, um z.B. einen Doppelnamen anzunehmen oder zu verkürzen, sofern die Eltern keinen Ehenamen hatten und das Kind den Namen nur eines Elternteils trägt; dies ermöglicht mehr Selbstbestimmung, aber es gelten klare Regeln.

Wie kann ich meinen Geburtsnamen ändern?

Kann man den Geburtsnamen ändern? Ja, seit dem 01. Mai 2025 ist es Volljährigen nach § 1617i BGB erlaubt, ihren Geburtsnamen einmalig durch Erklärung gegenüber dem Standesamt neu zu bestimmen, auch ohne Eheschließung oder Scheidung.

Was kostet es, den Geburtsnamen zu ändern?

Für die Änderung oder Feststellung eines Familiennamens können Gebühren zwischen 50,00 und 1.500,00 EUR anfallen. Für die Änderung von Vornamen können Gebühren zwischen 25,00 und 500,00 EUR anfallen.

Wie kann ich meinen Geburtsnamen zurückändern?

Sie dürfen jederzeit zu Ihrem Geburtsnamen zurückkehren – oder zu jedem anderen Familiennamen oder Ehenamen, den Sie bereits einmal trugen. Einen entsprechenden Antrag auf Namensänderung können Sie bei dem für Sie zuständigen Standesamt stellen. Hierzu benötigen Sie dann den rechtskräftigen Scheidungsbeschluss.

Was ist ein wichtiger Grund für eine Nachnamensänderung?

Gründe für die Änderung des Familiennamens können sein: Familiennamen, die anstößig oder lächerlich klingen oder die zu unangemessenen oder frivolen Wortspielen Anlass geben. Schwierigkeiten in Schreibweise und Aussprache, die über das Normalmaß hinausgehend behindern.

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Kann man seinen Nachnamen einfach so ändern lassen?

Eine Beliebigkeit zur Namensänderung besteht nicht. Grundsätzlich beurteilt sich der Name einer Person nach den privatrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Danach kommt eine Namensänderung nur in einigen Ausnahmefällen, wie etwa im Falle einer Eheschließung, Scheidung oder Adoption, in Betracht.

Was ändert sich 2025 nach dem Nachnamen?

Ab dem 1. Mai 2025 gibt es im deutschen Namensrecht größere Freiheiten: Ehepaare können sich für einen gemeinsamen Doppelnamen entscheiden, der auch ohne Bindestrich geführt werden darf; Kinder können einen Doppelnamen aus beiden Elternteilen bekommen, auch unverheiratete Eltern können dies wählen; und volljährige Personen können ihren Geburtsnamen einmalig ohne besonderen Anlass ändern. Zudem wird die Namensänderung für Stief-, Scheidungs- und trans*-, inter*- sowie nicht-binäre Menschen vereinfacht. 

Wie kann ich meinen Geburtsnamen neu bestimmen?

Künftig können Volljährige ihren Geburtsnamen einmalig durch Erklärung gegenüber dem Standesamt neu bestimmen, ohne dass ein familienrechtliches Ereignis wie Eheschließung oder Scheidung hinzutreten muss.

Welche Änderungen gibt es im Namensrecht ab Mai 2025?

Ab dem 1. Mai 2025 tritt das neue Ehenamens- und Geburtsnamensrecht und des internationalen Privatrechts in Kraft. Zahlreiche neue Möglichkeiten der Namensführung für Ehegatten und Lebenspartner, für Kinder sowie zur Namensänderung werden mit dem neuen Gesetz geschaffen.

Was muss ich tun, um meinen Geburtsnamen wieder anzunehmen?

Sie müssen sie entweder von einer Notarin oder einem Notar oder von einer oder einem Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft. Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung. Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.

Kann ich als Erwachsener den Geburtsnamen meiner Mutter annehmen?

Kann der Name der Mutter angenommen werden, wenn der Geburtsname der des Vaters ist – und umgekehrt? Ja. Volljährige Personen können von dem Namen eines Elternteils zum Namen des anderen Elternteils wechseln. Voraussetzung ist, dass sie den Familiennamen nur eines Elternteils als Geburtsnamen erhalten haben.

Wer muss einer Namensänderung zustimmen?

Der andere Elternteil muss der Namensänderung zustimmen. Wenn die Eltern die gemeinsame Sorge begründen (durch Sorgeerklärung oder Eheschließung), wenn das Kind bereits einen Namen führt, kann dieser Name geändert werden. Das Kind kann den Namen des anderen Elternteils erhalten.

Kann ich meine Ex-Frau zwingen, meinen Namen abzulegen?

Wenn einer der Ex-Partner seinen Namen wieder ändern möchte, muss er oder sie einen Antrag beim Standesamt stellen. Diese Änderung ist freiwillig, denn niemand ist verpflichtet, seinen Ehenamen nach der Scheidung abzulegen.

Welche Änderungen gibt es im neuen Namensrecht 2025 für den Geburtsnamen?

Änderungen im deutschen Namensrecht

Seit dem 1. Mai 2025 ist im deutschen Recht sowohl für Ehenamen als auch für den Geburtsnamen von Kindern die Bestimmung eines Doppelnamens aus den Namen beider Eheleute bzw. Eltern möglich. Der Name darf jedoch nicht aus mehr als zwei Teilen bestehen.

Kann man seinen Geburtsnamen löschen lassen?

Geburtsname kann nicht ersatzlos gestrichen werden. Ohne Erfolg. Das Namensänderungsgesetz sei hier nicht anwendbar. Den Namen, der in die Geburtsurkunde eingetragen ist, kann man nicht einfach ersatzlos streichen lassen.

Was kostet es, wenn man seinen Geburtsnamen wieder annehmen will?

Gebühren. Für die Wiederannahme eines früheren Namens wird eine Gebühr von 21 Euro erhoben. Eine Bescheinigung über die neue Namensführung kostet 9 Euro. Die Gebühren können bar oder bargeldlos mit Karte bezahlt werden.

Unter welchen Umständen darf man seinen Nachnamen ändern?

Man kann seinen Nachnamen bei Heirat oder Scheidung ändern, aber seit Mai 2025 ist auch eine einmalige, eigenständige Namensänderung möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, etwa psychische Belastung durch Mobbing, Schwierigkeiten bei Aussprache/Schreibweise oder zur Vermeidung von Verwechslungen, was beim Standesamt beantragt werden muss. Für Kinder gibt es ebenfalls neue Regeln, um z.B. einen Doppelnamen anzunehmen, wenn sie den Namen nur eines Elternteils hatten. 

Kann ich ohne Grund meinen Nachnamen ändern?

Nach den Grundsätzen des deutschen Namensrechts steht der Name einer Person grundsätzlich nicht zur freien Verfügung des Namensträgers. Deshalb darf ein Familienname oder Vorname nur dann geändert werden, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt.

Wie kann ich meinen Nachnamen ändern?

Wer seinen Namen ändern möchte, braucht dafür neben dem Antrag auf Namensänderung (zum Download auf der Website der jeweiligen Behörde oder erhältlich auf Anfrage), eine Meldebescheinigung oder eine Kopie des Ausweises sowie einen Auszug aus dem Geburtenregister (erhältlich beim Standesamt des Geburtsorts).

Was benötige ich für die Änderung in den Geburtsnamen?

Benötigte Unterlagen

  • Reisepass oder Personalausweis,
  • bei Vorsprache bei dem Standesamt, welches das Eheregister führt zusätzlich: rechtskräftiges Scheidungsurteil,
  • bei Vorsprache bei einem anderen Standesamt zusätzlich: beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister und das rechtskräftige Scheidungsurteil oder.

Warum ändert sich der Geburtsname?

der Geburtsname ergibt sich aus den Nachnamen der Eltern oder dem gemeinsamen Ehenamen. Dieser kann im Laufe des Lebens verändern durch eine Eheschließung, Scheidung oder Wiederheirat.

Ist eine einmalige Neubestimmung des Geburtsnamens möglich?

Neubestimmung des Geburtsnamens

Die Erklärung ist nur einmalig möglich und kann nicht mehr rückgängig gemacht werden! Voraussetzung für diese Erklärung ist, dass die Eltern keinen Ehenamen führten. Es ist der Name wählbar, den der Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt geführt hat.

Was ändert sich ab Mai 2025?

Gesetze und Regelungen aktuell Was ist neu im Mai 2025? Die elektronische Patientenakte wird Alltag in der medizinischen Versorgung. Für Pass- und Ausweisdokumente müssen digitale Passbilder eingereicht werden. Ehepaare dürfen Doppelnamen tragen und Fremdstoffe im Biomüll werden so weit wie möglich reduziert.

Welche Änderungen gibt es im neuen Namensrecht für Ehenamen ab dem 1. Mai 2025?

Wer heiratet, kann künftig einen gemeinsamen Doppelnamen bestimmen. Bislang darf nur einer der beiden Partner einen Doppelnamen tragen. Eine Ausnahme galt nur, wenn einer bereits einen zusammengesetzten Namen trug. Dann durfte auch dieser zum gemeinsamen Ehenamen bestimmt werden.