Ist die Fahrzeit als Beifahrer Arbeitszeit?

Ja, Fahrtzeit als Beifahrer kann unter bestimmten Umständen zur Arbeitszeit zählen, insbesondere wenn sie auf Anweisung des Arbeitgebers erfolgt und der Arbeitnehmer die Zeit nicht frei gestalten kann, was sich aus jüngsten Urteilen des EuGH ergibt. Anders als früher, wo reine Reisezeit oft als Ruhezeit galt, muss nun auch die Zeit als Beifahrer vergütet werden, wenn sie einer dienstlichen Tätigkeit dient oder nicht freiwillig ist.

Ist die Fahrzeit für Beifahrer Arbeitszeit?

Reisezeit ist Dienstzeit: Wenn Sie auf Anweisung Ihres Arbeitgebers zu einer Arbeitsstelle unterwegs sind, zählt diese Zeit nun als Arbeitszeit – auch wenn Sie „nur“ Beifahrer sind und im Auto keine aktive Tätigkeit verrichten.

Ist Gastfahrt Arbeitszeit?

Fahren nach Vorgaben und mit Fahrzeugen des Arbeitgebers sind auf für Mitfahrer als Arbeitszeiten zu bewerten, so der EuGH. Das ist aber keine Revolution, sondern seit Jahren seine ständige Rechtsprechung. Reisezeiten zu Arbeitsorten nach Vorgaben des Arbeitgebers sind auch für Mitfahrer Arbeitszeit.

Wann gilt Fahrzeit als Arbeitszeit?

Fahrzeit wird zur Arbeitszeit, wenn Sie keinen festen Arbeitsort haben (z.B. Außendienst, Handwerker) und die Fahrt zum ersten oder vom letzten Kunden direkt von zu Hause startet, oder wenn Sie auf Anweisung des Arbeitgebers reisen und während der Fahrt arbeiten, wobei der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden hat, dass auch reine Beifahrerzeiten vergütet werden müssen. Die tägliche Fahrt zur festen Arbeitsstätte zählt hingegen in der Regel nicht zur Arbeitszeit, aber Fahrten zwischen verschiedenen Einsatzorten oder zum Kunden schon.
 

Ist Fahrzeit Arbeitszeit Handwerker Beifahrer?

Laut einer Entscheidung des EuGH gilt Fahrzeit dann als Arbeitszeit, wenn der Arbeitnehmer keinen festen Arbeitsort hat und ständig von Kunde zu Kunde oder von Einsatzort zu Einsatzort fahren muss. Dies betrifft vor allem Bauarbeiter, Handwerker und Mitarbeiter im Außendienst.

Müssen Fahrtzeiten vergütet werden? ◆ WIRLITSCH

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Wann muss die Fahrzeit bezahlt werden?

Der Arbeitgeber muss Fahrzeiten bezahlen, wenn der Arbeitnehmer keinen festen Arbeitsort hat (z. B. im Außendienst, bei wechselnden Kunden) und direkt von zu Hause zum ersten Kunden fährt oder vom letzten Kunden nach Hause, da dies als Arbeitszeit gilt. Auch wenn berufliche Aufgaben während der Fahrt anfallen (z. B. Botendienste), muss die Zeit entlohnt werden. Die tägliche Fahrt zum festen Arbeitsplatz von zu Hause aus wird hingegen grundsätzlich nicht bezahlt, es sei denn, es werden dort noch betriebliche Aufgaben erledigt (z. B. Material aufladen), was die Zeit zur Arbeitszeit macht. 

Wann zählt Umziehzeit zur Arbeitszeit?

Die Arbeitszeit beginnt mit dem Umziehen, wenn der Arbeitgeber das Anlegen spezieller Kleidung (Uniform, Schutzkleidung) vorschreibt und dies nur im Betrieb erfolgen darf; dann zählen auch Wege vom Umkleideraum zum Arbeitsplatz als bezahlte Arbeitszeit, da der Arbeitgeber dies veranlasst hat und es ihm dient. Fehlt eine solche Anordnung oder dürfen Sie die Kleidung zu Hause anziehen, beginnt die Arbeitszeit erst am eigentlichen Arbeitsplatz.
 

Welche Wege zählen zur Arbeitszeit?

Der Arbeitsweg

einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Hin- und Rückweg als Arbeitszeit (BAG, Az. 5 AZR 292/08). Bei Außendienstmitarbeitern zählt die Fahrzeit ebenso wie der eigentliche Kundentermin zur Arbeitszeit, da hier zur Erfüllung der Tätigkeit ein unmittelbarer Zusammenhang besteht.

Sind Fahrten zur Baustelle Arbeitszeit?

Fahrt während der Arbeitszeit (Dienstfahrten): Alle Fahrten im Laufe des Arbeitstages und im Auftrag des Betriebs zählen voll zur Arbeitszeit. Das umfasst z. B. die Fahrt vom Betrieb zur Baustelle, zwischen zwei Kunden oder zum Baustoffhändler sowie die Rückfahrt zum Betrieb am Feierabend, wenn es zum Job gehört.

Sind Fahrten während der Arbeit Arbeitszeit?

Bereits während der Fahrt zum Einsatzort kann der Arbeitnehmer nicht frei über seine Zeit verfügen und steht dem Arbeitgeber zur Verfügung. Somit wird die Fahrtzeit untrennbar mit der Arbeitsleistung verbunden und muss als Arbeitszeit im Sinne der EU-Arbeitszeitrichtlinie gewertet werden.

Welche Anfahrtszeit zur Arbeit ist zumutbar?

Was nicht mehr als zumutbarer Arbeitsweg angesehen wird, beschreibt der Paragraph 140 Absatz 4 SGB III wie folgt: Insgesamt mehr als zweieinhalb Stunden, wenn die Arbeitszeit bei mehr als sechs Stunden liegt. Mehr als zwei Stunden, wenn die Arbeitszeit sechs Stunden und weniger beträgt.

Ist passive Reisezeit Arbeitszeit?

Ob eine Tätigkeit während einer Dienstreise als Arbeitszeit gilt, hängt von der Art der Tätigkeit ab. Aktive Tätigkeiten wie Meetings, Telefonate oder das Arbeiten an Projekten zählen eindeutig zur Arbeitszeit. Passive Tätigkeiten, wie das bloße Mitfahren als Beifahrer, gelten hingegen in der Regel als Reisezeit.

Ist im Stau stehen Arbeitszeit?

Als Lenkzeit gelten alle Zeiten, die mit der Fahrtätigkeit in Zusammenhang stehen (vgl. VO EG 561/2006, Art. 4 ff.) Dazu rechnen u.a. Aufenthalte an Ampeln, Bahnübergängen oder bei Staus, auch wenn diese Zeiten im Kontrollgerät als Arbeitszeit dokumentiert werden.

Wann gilt die Wegezeit als Arbeitszeit?

Fahrzeit wird zur Arbeitszeit, wenn Sie keinen festen Arbeitsort haben (z.B. Außendienst, Handwerker) und die Fahrt zum ersten oder vom letzten Kunden direkt von zu Hause startet, oder wenn Sie auf Anweisung des Arbeitgebers reisen und während der Fahrt arbeiten, wobei der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden hat, dass auch reine Beifahrerzeiten vergütet werden müssen. Die tägliche Fahrt zur festen Arbeitsstätte zählt hingegen in der Regel nicht zur Arbeitszeit, aber Fahrten zwischen verschiedenen Einsatzorten oder zum Kunden schon.
 

Für welche Personen gilt das Arbeitszeitgesetz nicht?

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt nicht für Selbstständige, Beamte, Soldaten, Richter und leitende Angestellte, sowie für bestimmte Personen in häuslicher Gemeinschaft und im liturgischen Bereich der Kirchen; stattdessen gelten für sie andere Regelungen oder spezielle Gesetze, während für Jugendliche das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) greift, so die Deutsche Anwaltsauskunft und ver.di. 

Kann ich gleichzeitig arbeiten und reisen?

Digitaler Nomadismus

Generell gibt es viele Möglichkeiten, als digitaler Nomade auf Reisen zu arbeiten . Man kann entweder als Freelancer anfangen oder sich von einem Unternehmen anstellen lassen, das seinen Mitarbeitern mobiles Arbeiten ermöglicht.

Ist Fahrzeit als Beifahrer Arbeitszeit?

Wenn ihr Arbeitgeber sie anweist, mit dem Auto zu fahren, können sie sich als lenkender Fahrer nicht erholen und die Fahrzeit ist Arbeitszeit. Als Beifahrer dagegen können sie sich ausruhen und die Fahrzeit gilt nicht als Arbeitszeit.

Warum ist Fahrzeit keine Arbeitszeit?

Vorweg sei gesagt: Wer eine feste Arbeitsstätte hat – also immer am selben Ort arbeitet – kann die Fahrzeit nicht zur Arbeitszeit zählen. Der Weg von der Wohnung zur Arbeit und zurück ist in dem Fall eindeutig Freizeit und wird dementsprechend nicht vergütet.

Welche Fahrten sind Arbeitszeit?

Fahrzeiten, die Arbeitnehmer ohne festen Arbeitsort zwischen ihrem Wohnort und dem Ort des ersten und letzten Arbeitseinsatzes eines Arbeitstages zurücklegen, sind als Arbeitszeit im Sinne der „Arbeitszeitrichtlinie“ zu werten.

Wann beginnt der Weg zur Arbeit?

Wegeunfälle sind Unfälle, die auf dem direkten Weg zur Arbeit oder zurück passieren. In der Regel beginnt dieser mit dem Verlassen des Wohnhauses und endet mit dem Erreichen der Arbeitsstätte.

Sind Fahrzeiten zur Baustelle Arbeitszeiten?

Wenn Mitarbeiter zunächst im Betrieb Material aufladen, gilt die Fahrzeit als Arbeitszeit und muss bezahlt werden. Bei gemeinsamer Fahrt ab einem Sammelpunkt wird nur die Zeit des Fahrers vergütet. Viele Betriebe vereinbaren mit ihren Mitarbeitern eigene, feste Regelungen.

Was gilt nicht als Arbeitszeit?

Wegezeiten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind grundsätzlich keine Arbeitszeit. Ausnahmen gelten z. B. bei Außendienstmitarbeitern oder wenn der Arbeitgeber ein bestimmtes Transportmittel vorschreibt.

Wie viele Minuten Umkleidezeit?

Die Umziehzeit ist individuell, aber oft werden pauschal 5 bis 15 Minuten pro Umziehen (also morgens und abends) als angemessen angesehen, wenn der Arbeitgeber das Tragen von Dienstkleidung vorschreibt, die im Betrieb angezogen werden muss. Diese Zeit gehört zur Arbeitszeit und muss vergütet werden, sofern es keine abweichende Regelung gibt; sie umfasst das An- und Ablegen sowie den Weg zum und vom Arbeitsplatz. 

Kann der Arbeitgeber einseitig die Arbeitszeiten ändern?

Ein Arbeitgeber kann die Arbeitszeit nicht einfach einseitig ändern, wenn sie im Arbeitsvertrag festgelegt ist; es bedarf der Zustimmung des Arbeitnehmers, einer vertraglichen Vereinbarung (wie z.B. ein '>Pauschalvertrag') oder einer Betriebsvereinbarung. Bei einer Verkürzung der Arbeitszeit können spezielle Regelungen wie Kurzarbeit oder eine Änderungskündigung nötig sein. Bei Verlängerungen greift das Direktionsrecht, solange es nicht die Grenzen überschreitet und oft die Zustimmung des Betriebsrats erforderlich ist. 

Wo beginnt die Arbeitszeit und wo endet sie?

Das heißt: Der Gang vom Eingang bis zum konkreten Arbeitsplatz zählt ge nauso dazu wie die Zeit, bis alle Arbeitsgeräte einsatzbereit sind, zum Beispiel das Hochfahren des Computers oder das Einräumen ei ner Auslage. Analoges gilt am Ende des Arbeitstags – auch das Aufräumen zählt dazu.