Bei welchen Medikamenten muss man nicht zuzahlen?

Man muss nicht für besonders preisgünstige Generika (mind. 30% unter Festbetrag), Medikamente für Kinder unter 18 Jahren, Verhütungsmittel (auf Kassenrezept) und bei ärztlicher Befreiung bei chronischen Krankheiten (nach Belastungsgrenze) zuzahlen, sowie für bestimmte Mittel wie Blut- und Harnteststreifen. Die Befreiung hängt oft von Listen des GKV-Spitzenverbandes und den Rabattverträgen der Krankenkassen ab.

Welche Medikamente sind von der Zuzahlung befreit?

Alle Medikamente, die vom Hersteller zu einem Preis angeboten werden, der mindestens 20 Prozent günstiger als der Festbetrag liegt, können von der Zuzahlung befreit werden. Darin enthalten sind Generika ebenso wie patentgeschützte Wirkstoffe.

Welche verschreibungspflichtigen Medikamente bezahlen Sie nicht?

Einige verschreibungspflichtige Medikamente sind immer kostenlos, darunter Verhütungsmittel und Medikamente für stationäre Patienten . Ihr Arzt kann Ihnen weitere Informationen geben. Prüfen Sie, ob Sie Anspruch auf Unterstützung haben.

Wann kann man von der Rezeptgebühr befreit werden?

Man wird von der Rezeptgebühr befreit, wenn man entweder durch die jährlichen Zuzahlungen eine bestimmte Grenze erreicht (2 % des Jahresnettoeinkommens, 1 % für chronisch Kranke) oder wenn bestimmte Einkommensgrenzen (z. B. für Alleinstehende ca. 1.308 € netto) unterschritten werden, was einen Antrag erfordert. Auch Kinder, Jugendliche (unter 18) und chronisch Kranke (mit bestimmten Voraussetzungen) können von der Zuzahlung befreit werden. 

Was fällt alles unter die Zuzahlungsbefreiung?

Wer von der Zuzahlungspflicht befreit ist, muss zum Beispiel bei Medikamenten, Krankenfahrten, Hilfsmitteln, vielen Behandlungen sowie Krankenhausaufenthalten keine Zuzahlung mehr leisten. Eigenanteile, die keine Zuzahlungen sind, sind weiterhin fällig (zum Beispiel Brillen oder Zahnersatz).

Zuzahlungsbefreiung

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Wann ist ein Rentner von der Zuzahlung befreit?

Rentner sind von Zuzahlungen befreit, wenn ihre jährlichen Bruttoeinnahmen (Rente, Mieten, Kapitalerträge etc.) die persönliche Belastungsgrenze überschreiten: 2 % des Einkommens (1 % bei chronischer Krankheit), wobei die Grenze bei chronischer Erkrankung (Pflegegrad 3-5, GdB mind. 60, kontinuierliche Behandlung) bei 1 % des Einkommens liegt. Den Antrag stellt man bei der Krankenkasse, legt alle Belege bei und muss ihn jährlich neu stellen, sobald die Grenze erreicht ist. 

Wann lohnt sich eine Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse?

Eine Zuzahlungsbefreiung lohnt sich, sobald Ihre gesetzlichen Zuzahlungen für Medikamente, Hilfsmittel, Therapien etc. Ihre persönliche Belastungsgrenze überschreiten, welche generell 2 % Ihres jährlichen Haushalts-Bruttoeinkommens beträgt; bei chronisch Kranken liegt diese Grenze bei 1 %. Erreichen Sie diese Grenze im Laufe des Jahres, beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Befreiung für den Rest des Kalenderjahres, wofür Sie alle Belege aufbewahren sollten. 

Wann wird man von den Rezeptgebühren befreit?

Man wird von der Rezeptgebühr befreit, wenn man entweder durch die jährlichen Zuzahlungen eine bestimmte Grenze erreicht (2 % des Jahresnettoeinkommens, 1 % für chronisch Kranke) oder wenn bestimmte Einkommensgrenzen (z. B. für Alleinstehende ca. 1.308 € netto) unterschritten werden, was einen Antrag erfordert. Auch Kinder, Jugendliche (unter 18) und chronisch Kranke (mit bestimmten Voraussetzungen) können von der Zuzahlung befreit werden. 

Wie hoch darf das Einkommen für Rezeptgebührenbefreiung sein?

Die Einkommensgrenze für eine Rezeptgebührenbefreiung in Österreich (2026) hängt vom Nettoeinkommen ab: Alleinstehende können bis ca. 1.308 € befreit werden, Paare bis ca. 2.064 €, mit Erhöhungen für Kinder oder bei hohem Medikamentenbedarf. In Deutschland gilt die 2%-Belastungsgrenze (1% bei Chronikern) des Bruttoeinkommens, wobei Freibeträge für Partner und Kinder abgezogen werden. Sie müssen die Befreiung bei Ihrer Krankenkasse beantragen. 

Wie kann ich meinen Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen bei der Krankenkasse stellen?

Den Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen können Sie per Post stellen sowie – bei vielen gesetzlichen Krankenkassen – persönlich in der Geschäftsstelle abgeben oder online einreichen. Ihre Krankenkasse stellt Ihnen eine Bescheinigung aus, dass Sie keine Zuzahlungen mehr leisten müssen.

Welche Tabletten bekommt man ohne Rezept?

Die folgenden NSAR bekommt man in der Apotheke ohne ärztliches Rezept:

  • Acetylsalicylsäure, kurz: ASS, etwa in „Aspirin“ (in einer Dosierung bis zu 500 Milligramm (mg) pro Tablette)
  • Diclofenac (bis zu 25 mg pro Tablette)
  • Ibuprofen (bis zu 400 mg pro Tablette)
  • Naproxen (bis zu 250 mg pro Tablette)

Was passiert, wenn man mit verschreibungspflichtigen Medikamenten erwischt wird?

Wer gegen § 95 AMG verstößt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Wird die Gesundheit von Menschen gefährdet oder grob eigennützig zur Erzielung von Gewinn gehandelt, so kann die Strafe sogar Freiheitsstrafe von mindestens einem bis zu zehn Jahren betragen.

Welche Medikamente werden von den Kassen nicht mehr bezahlt?

Krankenkassen zahlen in der Regel nicht für rezeptfreie Lifestyle-Medikamente (z.B. zur Gewichtsabnahme, Potenzsteigerung, Haarwuchs), Mittel gegen Erkältungen, Reisekrankheit oder Abführmittel (Ausnahmen möglich), da diese nicht als medizinisch notwendig angesehen werden, sowie für nicht verschreibungspflichtige Mittel, die nicht auf dem """Arzneimittel-Festbetrag""""" basieren oder bei denen keine ausreichende medizinische Notwendigkeit nachgewiesen ist. Auch Medikamente, die als teurer gelten und durch günstigere Alternativen ersetzt werden können, werden nur eingeschränkt erstattet.
 

Ist Ramipril zuzahlungsfrei?

Kassenrezept: 0,00 € maximal 10,00 Euro, sofern Ihre Krankenkasse keine abweichende Vereinbarung getroffen hat, zzgl. anfallender Mehrkosten.

Was ist der Festbetrag bei Medikamenten?

Der Festbetrag eines Arzneimittels ist der maximale Betrag, den die gesetzlichen Krankenkassen für dieses Arzneimittel bezahlen.

Wann ist man als Rentner von der Zuzahlung für Medikamente befreit?

Alle gesetzlich krankenversicherten Personen ab 18 Jahren müssen bestimmte Zuzahlungen für Medikamenten oder Hilfsmitteln leisten – seit 2004 auch alle Rentner. Ab einer Belastungsgrenze von 2 Prozent können Rentner eine Befreiung von den Zuzahlungen beantragen.

Wann bin ich von der Rezeptgebühr befreit?

Man wird von der Rezeptgebühr befreit, wenn man entweder durch die jährlichen Zuzahlungen eine bestimmte Grenze erreicht (2 % des Jahresnettoeinkommens, 1 % für chronisch Kranke) oder wenn bestimmte Einkommensgrenzen (z. B. für Alleinstehende ca. 1.308 € netto) unterschritten werden, was einen Antrag erfordert. Auch Kinder, Jugendliche (unter 18) und chronisch Kranke (mit bestimmten Voraussetzungen) können von der Zuzahlung befreit werden. 

Wie hoch ist die Zuzahlungsbefreiung für 2026?

Für 2026 können sich Versicherte mit geringem Einkommen oder chronischen Krankheiten von Zuzahlungen zu Medikamenten und Behandlungen befreien lassen, wobei die Belastungsgrenze bei 2 % des Bruttoeinkommens (1 % bei chronischer Krankheit) liegt, nach Abzug von Freibeträgen für Partner und Kinder, für die 2026 die Freibeträge 7.119 € (Partner) bzw. 9.756 € (Kind) betragen. Kinder unter 18 Jahren sind grundsätzlich befreit (außer Fahrtkosten), und chronisch Kranke müssen ihre Erkrankung durch kontinuierliche Behandlung nachweisen, um die 1 %-Grenze zu nutzen. Wichtig ist das Sammeln aller Belege seit Jahresbeginn für den Antrag bei der Krankenkasse. 

Welche Arzneimittel sind von der Zuzahlung befreit?

Zuzahlungsbefreite Arzneimittel

Besonders preisgünstige Arzneimittel sind in der Apotheke von der Zuzahlung befreit. Liegt der Preis eines Arzneimittels mindestens 30% unterhalb des Festbetrages, entfällt die vom Patienten zu entrichtende Zuzahlung in der Apotheke.

Was zählt zum Einkommen bei Zuzahlungsbefreiung?

Für die Zuzahlungsbefreiung zählt das gesamte jährliche Bruttoeinkommen aller Haushaltsmitglieder, von dem Freibeträge für Ehepartner und Kinder abgezogen werden; die Belastungsgrenze liegt bei 2 % des so ermittelten bereinigten Bruttoeinkommens (bei chronisch Kranken 1 %), wobei auch steuerfreie Einnahmen wie Renten und Arbeitslosengeld berücksichtigt werden. 

Bei welchem Rezept muss man selber zahlen?

Das grüne Rezept

Der Patient muss zunächst den vollen Betrag selber zahlen. Einige Krankenkassen erstatten dennoch die Kosten als besondere Leistung. Ist dies nicht (oder nur teilweise) der Fall, können die Kosten (mit Quittung) als außergewöhnliche Belastungen bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Wann Zuzahlungsbefreiung bei Krankenkasse?

Eine Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse gilt ab dem Zeitpunkt, an dem Sie Ihre persönliche Belastungsgrenze erreicht haben, die bei 2 % des jährlichen Bruttoeinkommens liegt (für chronisch Kranke bei 1 %), und wird rückwirkend für das gesamte Kalenderjahr gewährt, sobald Sie den Antrag stellen und die Nachweise einreichen, meist bei Erreichen der Grenze für Arzneimittel, Hilfsmittel, Heilmittel und Krankenhausaufenthalte. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von den meisten Zuzahlungen befreit, außer bei Fahrtkosten. 

Wann gilt man als chronisch krank?

Man ist chronisch krank, wenn eine lang andauernde, meist nicht vollständig heilbare Krankheit vorliegt, die eine regelmäßige medizinische Behandlung erfordert, oft definiert als mindestens ein Jahr lang mindestens einmal pro Quartal in ärztlicher Dauerbehandlung sein, um die Lebensqualität zu erhalten. Spezifisch für die Zuzahlungsbefreiung gilt, dass eine Krankheit mindestens ein Jahr andauern muss und zusätzliche Kriterien wie ein hoher Grad der Behinderung (GdB) oder Pflegebedürftigkeit erfüllt sein müssen.
 

Wer ist von der Rezeptgebühr befreit?

Eine Zuzahlungsbefreiung in der gesetzlichen Krankenversicherung ist ab Erreichen der Belastungsgrenze möglich. Diese liegt bei 2 % des Bruttoeinkommens bzw. 1 % bei Menschen mit chronischen Krankheiten. Bei Bezug von Sozialleistungen, z.B. Bürgergeld, gelten für die Zuzahlungsbefreiung besondere Belastungsgrenzen.