Bei welchen Kündigungen bekommt man kein Arbeitslosengeld?

Man bekommt kein Arbeitslosengeld oder eine Sperrzeit (meist 12 Wochen), wenn man selbst kündigt (Eigenkündigung), einen Aufhebungsvertrag unterschreibt oder verhaltensbedingt gekündigt wird, weil man sich selbst arbeitslos gemacht hat. Eine Sperrzeit wird auch verhängt, wenn man sich verspätet arbeitssuchend meldet oder die Aufforderungen der Agentur für Arbeit missachtet. Wichtig ist, dass bei Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag ein wichtiger Grund vorliegen muss (z.B. Mobbing, Gesundheitsgefährdung), um eine Sperre zu vermeiden.

Bei welcher Kündigung keine Sperrzeit?

Sie dürfen kündigen, ohne eine Sperre zu bekommen, wenn Sie wichtige Gründe (z. B. gesundheitliche Probleme mit Attest, Mobbing, Pflege von Angehörigen, Verbesserung der Kinderbetreuung) haben, die die Eigenkündigung rechtfertigen, oder wenn Sie nahtlos in einen neuen Job wechseln, bei dem die Arbeitslosigkeit vermieden wird. Wichtig ist, dass Sie die Gründe belegen (Atteste, Dokumentationen) können und sich frühzeitig bei der Agentur für Arbeit melden, um die Voraussetzungen zu klären. 

Wann erhält man kein Arbeitslosengeld, wenn man gekündigt wird?

Wenn die Kündigungsfrist kürzer als 3 Monate ist, muss die Meldung innerhalb von drei Tagen erfolgen. Wer diese Frist nicht einhält, dem droht beim Arbeitslosengeld eine Sperre von einer Woche. Dann erhält der Betroffene kein Arbeitslosengeld und dessen Bezugsdauer verkürzt sich um diese Woche.

Wann hat man keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Wenn Sie über 15 Wochenstunden in der noch ausgeübten Beschäftigung tätig sind und/oder nur nach einer neuen Beschäftigung mit höchstens 15 Wochenstunden suchen, haben Sie keinen Anspruch auf normales Arbeitslosengeld.

Habe ich bei einer einvernehmlichen Kündigung Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld? Ja, es haben Arbeitnehmer auch bei einer einvernehmlichen Auflösung Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Sperrzeit bei Eigenkündigung - SO kannst du sie vermeiden!

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Was ist besser, einvernehmliche Kündigung oder Kündigung?

Im Gegensatz zu anderen Kündigungsformen müssen bei der einvernehmlichen Auflösung keine Fristen oder Termine, die sich aus dem Dienstvertrag oder Kollektivvertrag ergeben, eingehalten werden. Die einvernehmliche Auflösung stellt somit eine besonders rasche Form der Trennung vom Unternehmen dar.

Wie muss ich kündigen, um Arbeitslosengeld zu bekommen?

Unabhängig davon, ob die Arbeitsagentur eine Sperre verhängt oder nicht, gilt immer eine Frist von 3 Monaten bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses. In diesen 3 Monaten müssen Sie sich arbeitsuchend melden.

Wann zahlt das Arbeitsamt kein Arbeitslosengeld?

Sie nicht an einer Maßnahme zur beruflichen Eingliederung teilnehmen, Sie nicht nachweisen, dass Sie sich um eine neue Arbeitsstelle bemühen, Sie sich nicht frühzeitig arbeitsuchend melden.

Wann bekommst du kein Arbeitslosengeld?

Wenn ein (freies) Dienstverhältnis durch Ihr Verschulden beendet wird oder von Ihnen selbst aufgelöst wird, gibt es für die ersten 28 Tage nach Beendigung Ihres (freien) Dienstverhältnisses kein Arbeitslosengeld. Das gilt an sich auch bei einer Lösung in der Probezeit.

Wie kann ich kündigen, ohne Sperre zu bekommen?

Man kann ohne Sperre kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (z.B. Mobbing, gravierende gesundheitliche Probleme, die durch Atteste belegbar sind, oder der Antritt eines neuen, sicher feststehenden Jobs), der die Eigenkündigung unumgänglich macht. Auch ein <<Aufhebungsvertrag kann eine Sperre verhindern, wenn er mit einer Abfindung und einer Einhaltung der Kündigungsfristen (oder kürzerer) abgeschlossen wird und eine Sperrfristrisiko minimiert, idealerweise mit Beratung durch einen Anwalt oder die Agentur für Arbeit. Eine frühzeitige Arbeitsuchendmeldung und Absprache mit der Agentur für Arbeit sind essenziell, um eine Sperre zu vermeiden. 

Wie viel Arbeitslosengeld bekommt man bei 2000 € netto?

Bei 2.000 € netto (was einem Brutto-Gehalt von ca. 2.400 € - 2.600 € entsprechen könnte) erhalten Sie in der Regel 60 % Ihres pauschalierten Nettogehalts als Arbeitslosengeld I (ALG I), also ca. 1.200 € monatlich, wenn Sie keine Kinder haben. Mit mindestens einem Kind erhöht sich der Satz auf 67 %, was etwa 1.340 € wären, da Kinder einen erhöhten Leistungssatz auslösen. Die Berechnung basiert auf Ihrem letzten Brutto-Gehalt, von dem Steuern und Sozialabgaben pauschal abgezogen werden, um das sogenannte "Leistungsentgelt" zu ermitteln, von dem dann die 60 % oder 67 % abgezogen werden.
 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um nahtlos Arbeitslosengeld I Nahtlosigkeitsregelung beziehen zu können?

Nahtlosigkeits-Arbeitslosengeld (ALG) bekommt man, wenn das Krankengeld nach spätestens 78 Wochen ausläuft, man aber weiterhin arbeitsunfähig ist (weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann) und die Agentur für Arbeit eine Nahtlosigkeitsregelung feststellt, die eine lückenlose Absicherung bis zur Entscheidung der Rentenversicherung über eine Erwerbsminderungsrente ermöglicht. Es dient als Überbrückung, bis die Deutsche Rentenversicherung über die Erwerbsminderungsrente entscheidet, wofür Sie einen Antrag stellen müssen. 

Wie bekomme ich Arbeitslosengeld trotz eigener Kündigung?

Um zu kündigen und trotzdem Arbeitslosengeld (ALG I) zu bekommen, müssen Sie einen wichtigen Grund für Ihre Kündigung haben, der die Sperrzeit verhindert, wie Mobbing, gesundheitliche Probleme (mit Attest) oder einen Umzug aus Partnerschaftsgründen; alternativ können Sie einen Aufhebungsvertrag mit dem Arbeitgeber schließen, der eine Sperrzeit ausschließt. Wichtig ist die frühzeitige, fristgerechte Meldung bei der Agentur für Arbeit (innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnis des Jobendes, spätestens 3 Monate vorher), um überhaupt anspruchsberechtigt zu sein, da sonst auch bei gültigem Grund eine Kürzung droht. 

Warum ist ein Aufhebungsvertrag besser als eine Kündigung?

Welche Vorteile bietet ein Aufhebungsvertrag für Arbeitgeber? Arbeitgebern bietet ein Aufhebungsvertrag deutliche Vorteile gegenüber einer Kündigung: Sie vermeiden eine Kündigungsschutzklage mit ungewissem Ausgang. Sie sind nicht an Kündigungsfristen gebunden und können sich kurzfristig von Mitarbeitern trennen.

Kann ich meinen Arbeitgeber bitten, mich zu kündigen?

Kann ich meine Arbeitgebenden bitten, mich zu kündigen? In der Regel ist die Kündigung eine Entscheidung, die ausschließlich von Arbeitnehmer:innen getroffen wird. Ein Chef oder eine Chefin kann nicht dazu gezwungen werden, ein Arbeitsverhältnis zu beenden.

Was muss im Aufhebungsvertrag stehen, um keine Sperrzeit zu bekommen?

Um eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld nach einem Aufhebungsvertrag zu vermeiden, muss der Vertrag einen wichtigen Grund für die vorzeitige Beendigung enthalten, wie eine drohende betriebsbedingte Kündigung oder gesundheitliche Gründe, die Sie nachweisen können, und die reguläre Kündigungsfrist muss eingehalten werden. Wichtig ist eine klare Formulierung, die belegt, dass die Arbeitslosigkeit nicht selbst verschuldet ist, sondern eine Alternative zu einer Kündigung darstellt, und die Abfindung sollte angemessen sein (ca. 0,5 Gehälter pro Beschäftigungsjahr als Richtwert). 

Wann entfällt der Anspruch auf Arbeitslosengeld?

(2) Der Anspruch auf Arbeitslosengeld kann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn nach seiner Entstehung vier Jahre verstrichen sind. (1) Zum Erlöschen eines Anspruchs können nur Sperrzeiten führen, die ein Jahr vor Entstehung des Stammrechts oder danach eingetreten sind.

Wann muss ich mich nach einer Kündigung beim Arbeitsamt melden?

Nach einer Kündigung müssen Sie sich mindestens drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses arbeitssuchend bei der Agentur für Arbeit melden, bei kürzerer Frist innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Kündigung, um Sperrzeiten zu vermeiden; die eigentliche Arbeitslosmeldung (und der Antrag auf Arbeitslosengeld) erfolgt dann spätestens am ersten Tag der tatsächlichen Arbeitslosigkeit. Diese Meldung kann online, telefonisch oder persönlich erfolgen, wobei die Frist für die Arbeitsuchendmeldung oft durch eine frühe Online- oder Telefonanmeldung gewahrt wird.
 

Wann wird Arbeitslosengeld abgelehnt?

Eine Ablehnung des Arbeitslosengeld-1-Antrags erfolgt unter anderem, wenn Sie die nötige Anwartschaftszeit nicht abgeleistet haben. Was kann ich tun, wenn mein Antrag abgelehnt wurde? Haben Sie keinen Anspruch auf ALG 1, sollten Sie sich unverzüglich mit dem zuständigen Jobcenter in Verbindung setzen.

Ist man während einer Sperrzeit krankenversichert?

Ja, Sie sind auch versichert, wenn die Agentur für Arbeit eine Sperrfrist verhängt. Die Agentur für Arbeit übernimmt in dieser Sperrzeit Ihre Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung. Mehr Informationen zur Sperrfrist erhalten Sie bei der Bundesagentur für Arbeit.

Wann wird Arbeitslosengeld nicht ausgezahlt?

Die Sperrzeit umfasst - je nach Sperrzeittatbestand - eine Dauer von einer Woche bis zu zwölf Wochen. Während der Sperrzeit ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld, d.h. die Leistung wird nicht gezahlt. Außerdem mindert sich die Dauer des Anspruchs um die Dauer der Sperrzeit.

Bei welcher Kündigung keine Sperrzeit?

Sie dürfen kündigen, ohne eine Sperre zu bekommen, wenn Sie wichtige Gründe (z. B. gesundheitliche Probleme mit Attest, Mobbing, Pflege von Angehörigen, Verbesserung der Kinderbetreuung) haben, die die Eigenkündigung rechtfertigen, oder wenn Sie nahtlos in einen neuen Job wechseln, bei dem die Arbeitslosigkeit vermieden wird. Wichtig ist, dass Sie die Gründe belegen (Atteste, Dokumentationen) können und sich frühzeitig bei der Agentur für Arbeit melden, um die Voraussetzungen zu klären. 

Ist es besser, selbst zu kündigen oder gekündigt zu werden?

Die Vorteile der Kündigung durch den Arbeitgeber auf einen Blick: Voller Anspruch auf Arbeitslosengeld: Vermeidung einer Sperrfrist beim Arbeitslosengeld, die bei Eigenkündigung nach §159 SGB aufgrund selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit entstehen könnte.

Welches Geld steht mir zu, wenn ich kündige?

Liegt ein sogenannter wichtiger Grund für die Kündigung vor, dann führt dies zu keiner Sperrzeit und Sie erhalten sofort nach Ablauf der Kündigungsfrist Arbeitslosengeld.